Videoüberwachung mit Videoanalyse – intelligente Überwachungskameras

Artikel aus VIEW 03.10 (Kundenmagazin der Videor E. Hartig GmbH)

Intelligente Videoanalyse für mehr Effizienz und Sicherheit in der Videoüberwachung Intelligente Videoanalyse hat sich in den letzten Jahren zu einem Schlagwort in der Videoüberwachung entwickelt. Es steht für einen Gewinn an Sicherheit und für mehr Effizienz und damit Kostenersparnis. Mit dem steigenden Einsatz wird dieser Technologie auch ein wachsendes Maß an Verantwortung für eine zuverlässige Alarmmeldung übertragen. Wie arbeiten intelligente Videoanalysesysteme? Wie lassen sich Fehlalarme reduzieren? Welche grundsätzlichen Möglichkeiten gibt es, die Systemarchitektur aufzusetzen? Algorithmen für die intelligente Videoanalyse sind dumm. Denn jeder Algorithmus wurde stets nur für eine einzige Aufgabe entwickelt: für die Erkennung einer Bewegung, die Sabotageüberwachung oder die Zählung von Personen oder Objekten. Ein Algorithmus ist ein Fachidiot, der exakt das macht, was der Programmierer von ihm will. Von einer Intelligenz in Videosystemen, die mit der menschlichen Intelligenz gleichzusetzen wäre, kann man da nicht sprechen. Dennoch hat sich „Intelligentes Video“ in den letzten Jahren zu einem Schlagwort in der Videoüberwachung entwickelt. Es bezeichnet alle Lösungen, bei denen das Videoüberwachungssystem selbst eine Analyse der Videobilder durchführt und, je nach gewählter Systemeinstellung, das Wachpersonal automatisch im Alarmfall informiert. So können auch nur wenige Mitarbeiter selbst große Überwachungsanlagen problemlos im Auge behalten. Aber wie funktionieren die Algorithmen?Funktionsweisen der Algorithmen
Bei der Objekterkennung und -verfolgung findet in der Regel ein pixelbasierter Bildvergleich statt: Der statische Bildhintergrund wird als Referenzbild gespeichert. Der Algorithmus vergleicht dieses Bild mit dem momentanen Bild und meldet Abweichungen. Je nach Funktionalität werden dabei auch objektspezifische Merkmale wie Form und Größe sowie die Geschwindigkeit und der Bewegungsablauf in den Vergleich mit einbezogen. Algorithmen zur Bewegungserkennung bestimmen ebenfalls pixelbasiert Kontraständerungen in definierten Bildbereichen. Zur Kennzeichenerkennung suchen Algorithmen nach vordefinierten Signaturen in den Bildern und führen diese anschließend der Texterkennung zu, die das aus dem Bild separierte Kennzeichen in Buchstaben und Ziffern aufschlüsselt. Diese Algorithmen können meist beliebige Texte in einem Bild suchen, der bevorzugte Einsatzbereich ist aber die Kennzeichenerkennung. Bei der Sabotageüberwachung werden die typischen Eigenschaften eines Videosignals gespeichert. Bei Änderungen am Signal, zum Beispiel durch Abdeckung des Objektivs, erfolgt ein Vergleich mit den gespeicherten Referenzwerten.Den Algorithmen die Arbeit„erleichtern“
Wie exakt ein Algorithmus auch arbeitet, die Fehlerrate der Analyse ist immer größer als Null. Wählt man eine besonders sensible Einstellung, muss mit unerwünschten Alarmen gerechnet werden. Will man hingegen Fehlalarme nahezu ausschließen und entscheidet sich für eine sehr geringe Detektionssensibilität, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass einem ein echter Alarm durch die Lappen geht. Dennoch lassen sich die Rahmenbedingungen so anpassen, dass die Detektionszuverlässigkeit erhöht und gleichzeitig unerwünschte Alarme reduziert werden. Generell lässt sich festhalten, dass sich nur anhand von Feldtests verlässliche Aussagen darüber treffen lassen, wie sich die tatsächlichen Rahmenbedingungen optimieren lassen. Dies betrifft insbesondere Situationen im Außenbereich, bei denen wechselnde Lichtverhältnisse, Reflexionen von Fensterscheiben und Bewegungen von Bäumen in der Regel höhere Anforderungen stellen als eine Überwachung im Innenbereich. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass das von der Kamera gelieferte Bildmaterial von hoher Qualität ist, um kritische Situationen klar von einem unkritischen Ereignis unterscheiden zu können und dem Algorithmus die Arbeit quasi „zu erleichtern“. Wichtig sind ferner die korrekte Kamerapositionierung und die Wahl des Bildausschnitts. Soll beispielsweise ein Gemälde in einem Museum überwacht werden, muss die Positionierung aufgrund der Besucher, die das Bild betrachten, natürlich anders gewählt werden als bei einer Bewegungserkennung bei einem Gebäudeeingang. Aber auch bei optimalen Rahmenbedingungen muss jeder Anwender individuell für seine spezifische Situation entscheiden, in welcher Relation die Zuverlässigkeit der Detektion und die Fehlalarmrate zueinander stehen sollen.Zentrale oder Dezentrale Systemarchitekturen
Intelligente Videoanwendungen lassen sich entweder zentral oder dezentral implementieren. Bei einer zentralen Architektur werden die Videodaten von den Kameras an einen zentralen Server oder PC, der mit einer Videomanagement-Software mit entsprechenden Analysefunktionalitäten ausgestattet ist, oder einen digitalen Videorekorder übertragen. In einer dezentralen Architektur sind die Kameras selbst „intelligent“ – sie können die Videodaten verarbeiten und analysieren. Ein dezentrales System bietet sich immer dann an, wenn Beschränkungen der Netzwerkbandbreite gegeben sind. So sendet zum Beispiel eine Kamera, die über einen Bewegungsmelder verfügt, die Videodaten nur an das Wachpersonal, wenn auch wirklich eine Bewegung detektiert wird. Diese dezentrale und die zentrale, IP-basierende Systemarchitektur bieten den großen Vorteil, dass sie sehr flexibel sind und sich fast beliebig skalieren lassen. Die Anbieter von Videomanagement-Software mit Analysefunktionen bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an, die zumeist problemlos erweiterbar sind, sollten sich die Anforderungen ändern und damit das System vergrößert werden müssen. Wird bei einer analogen Architektur hingegen ein Videorekorder zur Digitalisierung der Daten eingesetzt, ist das System später nur begrenzt skalierbar, da die Größe von der maximalen Anzahl der Videoeingänge des Rekorders abhängt.

Weitere Möglichkeiten der Videoanalyse
Die Möglichkeiten der Videoanalyse sind nicht auf Sicherheitsanwendungen begrenzt. Insbesondere im Einzelhandel bieten sich neue Möglichkeiten zur Analyse des Kundenverhaltens. Wie bewegen sich die Kunden durch das Geschäft? Gibt es zu bestimmten Stoßzeiten längere Wartezeiten im Kassenbereich? Somit lassen sich mit den entsprechenden Systemen umfassende Lösungen schaffen, die sowohl die Sicherheit erhöhen als auch wertvolle Informationen zum Beispiel zur Optimierung von Personaleinsatz und Warenpräsentation liefern.

Auswahlkritieren für Intelligente Videoanalyse

 

 

 

 

Die intelligenten Kameras VKC-1375 und VKCD-1375 von eneo

Kameras werden immer intelligenter. Neben einer stetigen Erhöhung der Auflösung werden zahlreiche Analysefunktionen implementiert, die für eine wesentlich zuverlässigere Überwachung und eine Entlastung des Wachpersonals sorgen. Aktuelles Beispiel sind die Boxkamera VKC-1375 und der Fixdome VKCD-1375 von eneo. Eine zuverlässige Sabotageerkennung bei Abdeckung der Kamera, Defokussierung, Besprühen und Änderung der Blickrichtung ist als erstes zu nennen. Die Bewegungserkennung wurde mit verschiedenen Funktionalitäten und Einstellungsmöglichkeiten realisiert: Bei der klassischen Motion Detection, die auf die gesamte Kameraszene angewendet wird, erfolgt eine automatische Vergrößerung und Verfolgung der detektierten Bewegung mittels des digitalen PTZ. Bei der Funktion Mine Area hingegen werden zuvor die relevanten Bereiche ausgewählt, zum Beispiel ein Zaun, eine Absperrung oder ein Gelände, das von Unbefugten nicht betreten werden darf. Die Technik der eneo Kameras geht aber noch weiter: Gesichtserkennung und die Alarmierung, wenn ein Gegenstand aus einem zuvor definierten Bereich entfernt wird, gehören ebenso zum Funktionsumfang wie das Cross Object Counting und Entrance Counting. Beim Cross Object Counting wird mittels zweier vertikaler Linien ein Bereich im Bild festgelegt, der zur Zählung vorbeifahrender Objekte überwacht werden soll. Dies können zum Beispiel Autos sein, die ein Gebäude passieren. Beim Entrance Counting zählt die Kamera hingegen, wie viele Personen einen Eingangsbereich, zum Beispiel in einem Kaufhaus, betreten bzw. verlassen. Bei beiden Funktionen wird die jeweilige Anzahl direkt im Kamerabild angezeigt.EHLC-Funktionalität und 3D-DNR Rauschunterdrückung
Dass all diese Analysefunktionen nur bei einer hervorragenden Bildqualität Sinn machen, liegt auf der Hand: Die VKC-1375 und VKCD-1375 verfügen über eine horizontale Auflösung von 650 TV Linien und – neben Advanced WDR, Pixelkompensation und echter Tag-/Nachtfunktionalität – über die neue EHLC-Funktionalität (Excessive High Light Compensation). Diese Funktion dunkelt zum einen sehr helle Bereiche im Videobild ab, wie zum Beispiel Autoscheinwerfer, die frontal in die Kamera leuchten. Zum anderen werden gleichzeitig sehr dunkle Bildbereiche aufgehellt, so dass im genannten Beispiel das Nummernschild trotz der Abdunkelung klar erkennbar wird. Zur effektiven Rauschunterdrückung kommen wahlweise die Funktionen 2D und das besonders effektive 3D-DNR zum Einsatz.
Kommentar von
Uwe Höppner, Produktmanager für eneo„Die VKC-1375 und VKCD-1375 zeigen, was bei Kameras heute alles möglich ist. Gerade sensible Bereiche können mit der VKC-1375 und der VKCD-1375 sehr viel effizienter und verlässlicher überwacht werden, da das Personal sofort benachrichtigt wird, schlägt eine der Analysefunktionen Alarm. Die hohe Auflösung stellt dann sicher, dass auch Details und Gesichter genau erkennbar werden. Bei beiden Kameras kommt der neue Sensor 1/3“ Super-HADII PS 960H CCD von Sony mit mehr aktiven Pixeln zum Einsatz – damit werden echte 650 TV Linien sicher gestellt.“

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Digitale Signalprozessoren (DSP) in Überwachungskameras

Artikel aus VIEW 01.11 (Kundenmagazin der Videor E. Hartig GmbH)

Anforderungen präzisieren. Im Interview: Geschäftsführer Rainer Bernhardt Immer leistungsfähigere digitale Signalprozessoren (DSP) bieten eine Vielzahl an Funktionen und eröffnen neue Anwendungsgebiete. Wir sprachen mit Geschäftsführer Rainer Bernhardt über die aktuellen Entwicklungen und worauf man bei der Auswahl achten sollte. VIEW: Herr Bernhardt, DSPs bieten immer mehr Features, die eine optimale Bildqualität und vielfältige Zusatzoptionen versprechen. Doch auf welche Funktionen kommt es wirklich an? Rainer Bernhardt: Gute Auflösung, hohe Empfindlichkeit und Regelungen wie Automatic Gain Control, Blende oder Shutter gehören mittlerweile zu den Basisfunktionalitäten, ohne die eine Standardkamera heutzutage nicht auskommt. Bei anderen Features und Funktionen hängt es davon ab, wofür man die Kamera letztlich einsetzt. Soll sie 24-Stunden im Außenbereich laufen, also auch nachts, dann ist zum Beispiel ein steuerbarer IR-Sperrfilter für die Qualität der Bilder wichtig. Wird die Kamera im Innenbereich mit vielen Fensterflächen installiert, dann sind BLC und gute Dynamikeigenschaften gefragt. VIEW: Das klingt nach einer Checkliste, die man vor dem Kamerakauf erstellen sollte. Rainer Bernhardt: Zumindest sollte man sich vorher Gedanken machen, um das am besten geeignete Produkt für die jeweilige Applikation auszuwählen. Sehen Sie, es gibt heute eine Vielzahl von möglichen Funktionalitäten. Je eindeutiger die Raumund Umgebungssituation im Vorfeld definiert wird, je präziser die Anforderungen an gewünschte Funktionalitäten formuliert werden, desto exakter können Sie das Produkt bestimmen und die Auswahl eingrenzen. Gemäß dieser Anforderung haben wir übrigens auch die Suchfunktion unserer Website ausgerichtet. VIEW: Stichwort Analysefunktion – woran bemisst sich die Qualität intelligenter Videoanalyse? Rainer Bernhardt: An der Verlässlichkeit und Auswertesicherheit in unterschiedlichen Betrachtungssituationen. Zum Beispiel der Häufigkeit der Fehlalarme. Das ist übrigens ein wichtiger Punkt, denn eine hohe Fehlalarmquote verursacht unter Umständen erhebliche Folgekosten. VIEW: Wie entstehen Fehlalarme – oder wichtiger: Wie vermeidet man sie? Rainer Bernhardt: Die Zahl der Fehlalarme wird unter anderem von den Umgebungsbedingungen bestimmt. Darunter versteht man zum Beispiel wechselnde Lichtverhältnisse oder plötzliche Bewegungen: Nimmt die Kamera das Zusammenspiel von Sonne und Wolken, also den Übergang von hell nach dunkel, als Alarm wahr? Oder die Blätter eines Baumes im Wind? Diese Umgebungsbedingungen werden, sofern möglich, durch eine Parametrierung der Analyse-Algorithmen eliminiert. Hier müssen die Einsatzvoraussetzungen und Leistungsgrenzen im Vorfeld genau unter die Lupe genommen werden. VIEW: Alles steht und fällt mit dem passenden Algorithmus? Rainer Bernhardt: Natürlich hängt die Leistung nicht nur vom Analyse-Algorithmus ab, sondern auch von der Kamera selbst und dem Objektiv. Nicht zuletzt ist auch die Positionierung der Kamera entscheidend für die Erkennungsrate und die Fehlalarmquote. VIEW: Heute bieten zahlreiche Hersteller an, den Funktionsumfang ihrer Netzwerkkameras gemäß individueller Bedürfnisse zu erweitern. Welche Rolle spielen Ihrer Meinung nach Plugins? Rainer Bernhardt: Mit einem Plugin kauft ein Kunde die Funktionalität, die er für eine definierte Aufgabe benötigt, separat hinzu. Auch hier gilt: Es gibt verschiedene Anforderungen. Und es ist auf Basis einer fachkundigen Beratung in jedem Fall zu prüfen, ob die durch das Plugin gebotene Leistung die gewünschten Anforderungen abdeckt. Unsere technischen Berater unterstützen gerne bei der Beantwortung dieser Fragen. VIEW: Kann es sein, dass der Beratungsbedarf vor dem Kauf steigt? Rainer Bernhardt: Ja. Die Technologie wird komplexer und die Anwendungsgebiete sind ebenso vielfältig wie die Möglichkeiten. Es kommen immer neue und leistungsfähigere DSPs auf den Markt. Was heute ein Plugin leistet, kann morgen bereits Bestandteil eines Chipsets sein. Eine der Triebfedern für die fortschreitende Entwicklung ist das erweiterte Einsatzgebiet von Videoüberwachungssystemen: Kameras werden beispielsweise in Kaufhäusern nicht nur zur Überwachung, sondern auch zur Analyse des Kaufverhaltens eingesetzt. Aber auch der Sicherheitsaspekt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es gibt Analysefunktionen, die blockierte Sicherheitsbereiche wie Notausgänge identifizieren und entsprechend alarmieren. Und auch in der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung haben wir ständig wachsende Anforderungen. Ein Grund für die steigende Nachfrage ist auch der Preisverfall: Man bekommt immer mehr Technik für das gleiche Geld. VIEW: Und wohin geht die DSP-Entwicklung in technischer Hinsicht? Rainer Bernhardt: Da geht der Trend für mich in Richtung höhere Auflösungen, also HD und zu 16:9 Formaten. In Kombination mit dem Multistreaming-Verfahren kann eine einzige IP Kamera schon heute mehrere Objekte gleichzeitig beobachten, indem sie über verschiedene Streams aus einem Bild unterschiedliche Ausschnitte extrahiert und bereitstellt. Ich denke, da gibt es noch viel Entwicklungspotenzial. VIEW: Herr Bernhardt, vielen Dank für das Gespräch.

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Beleuchtung in der Videoüberwachung

Artikel aus VIEW 02.11 (Kundenmagazin der Videor E. Hartig GmbH)

Und es ward Licht

Kriterien für eine professionelle Beleuchtung in der VideoüberwachungDie Bedeutung einer professionellen Beleuchtung in der Videoüberwachung kann kaum hoch genug eingeschätzt werden. Ohne Licht rauschen die Bilder, so dass schlimmstenfalls nichts mehr zu erkennen ist. Welche Möglichkeiten die aktuelle Technik bietet und welche Punkte bei Auswahl und Installation beachtet werden sollten, ist Thema des Fachartikels.Gleich nach Himmel und Erde erschuf Gott das Licht. Und nicht nur das: Gott sah auch, „dass das Licht gut war“. So heißt es zumindest in der Schöpfungsgeschichte im 1. Buch Mose. Bezogen auf die Videoüberwachung kann man sagen, dass Licht nicht nur gut, sondern unverzichtbar ist. Vollständige Dunkelheit zu überwachen macht einfach wenig Sinn. Einer professionellen Beleuchtung kommt daher bei zahlreichen Applikationen eine besondere Bedeutung zu. Denn so einfach wie Gott, der einfach nur „Es werde Licht“ sagen musste, „und es ward Licht“, haben wir es leider nicht. Produkte müssen passend zum jeweiligen Einsatzort und -zweck ausgewählt und dann auch noch richtig installiert werden. Welche Möglichkeiten bieten die aktuellen Technologien? Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile? Was gilt es bei der Installation zu beachten? Gibt es Besonderheiten bei der IP-basierten Videoüberwachung?

Was ist Licht?
Keine Sorge, an dieser Stelle folgt keine wissenschaftliche Abhandlung. Es sollen nur die für die Praxis wesentlichen Grundlagen vermittelt werden. Licht ist Energie in Form von elektromagnetischen Strahlungen, die aber nur zu einem geringen Teil vom menschlichen Auge überhaupt gesehen werden können. Der sichtbare Bereich liegt etwa bei einer Wellenlänge zwischen 380nm und 740nm. Genau lässt sich die Grenze nicht ziehen, da die Wahrnehmung nicht abrupt, sondern allmählich abnimmt. Zum Teil wird in der Fachliteratur auch von einem geringeren Bereich zwischen 400nm (violett) und 700nm (rot) ausgegangen. Dazwischen liegen alle weiteren Farben, wie Blau, Grün, Gelb etc., die zusammengenommen als Weißlicht erscheinen. Eine Kamera kann aber im Gegensatz zum menschlichen Auge auch Wellenlängen jenseits der genannten Werte wahrnehmen. Wellenlängen, die zwischen 700nm und 1100nm liegen, werden als Nahinfrarot bezeichnet und können von einer Kamera im Schwarz-/ Weißmodus erfasst und so z.B. auf einem Monitor dargestellt werden.

Weißlicht- oder Infrarot-Scheinwerfer?
Als erstes muss entschieden werden, ob der jeweilige Bereich nachts in Farbe oder in Schwarz/Weiß überwacht werden soll, ob also Weißlicht- oder Infrarot- Scheinwerfer zum Einsatz kommen sollen. Weißlicht- Scheinwerfer mit einem Wellenlängenbereich von 400nm bis 700nm werden häufig von Endanwendern bevorzugt, da die Farbbilder zusätzliche Informationen beinhalten und unsere Sehgewohnheiten sich an sie gewöhnt haben. Zudem haben die Scheinwerfer, wenn sie dauerhaft eingeschaltet sind und nicht nur bei detektierter Bewegung, eine präventive Funktion, da ihr grelles Licht abschreckend wirkt. Allerdings sollte ihr Einsatz dennoch gut überlegt sein, denn Personen, die auf dem benachbarten Grundstück wohnen oder arbeiten, könnten durch die sehr hellen Scheinwerfer belästigt werden. Diskreter sind Infrarot-Scheinwerfer, deren Licht – je nach Wellenlänge – kaum oder überhaupt nicht zu erkennen ist. Bei einer Wellenlänge von 715nm bis 730nm erscheint das Licht als rotes Leuchten wie bei einer Verkehrsampel. Bei 815nm bis 850nm ist das Licht nur noch als leichtes rötliches Schimmern wahrzunehmen. Liegt die Wellenlänge zwischen 940 bis 950nm, ist das Licht vollkommen unsichtbar für das menschliche Auge. Allerdings bekommen auch Kameras, je höher die Wellenlänge ist, Schwierigkeiten die Bilder korrekt einzufangen. Daher werden bei Wellenlängen von 940nm bis 950nm Kameras mit sehr hoher Empfindlichkeit und hochperfomanten Objektiven benötigt.

Wahl der Leuchtmittel
Glühlampen, zu denen auch Halogenlampen zählen, eignen sich aufgrund der geringen Effizienz nur sehr bedingt für den Einsatz in der Videoüberwachung, da gut 90 Prozent der Leistung nicht in Licht, sondern in Wärme umgesetzt werden. Wenn also nicht gerade Ihre Heizung ausgefallen ist oder Sie den Einbrechern einen besonders warmen Empfang bereiten wollen, sollten Sie auf diese Art Leuchtmittel verzichten. Hochdruck- Gasentladungslampen oder auch HID-Lampen eignen sich prinzipiell für CCTV-Anwendungen, da sie eine gute Farbwiedergabe haben und mit bis zu 12.000 Betriebsstunden langlebig sind. Allerdings starten sie sehr langsam und benötigen bis zu drei Minuten, bis sie die volle Helligkeit erreicht haben. Hat man sie einmal ausgeschaltet, muss man warten, bis man sie wieder anschalten kann, um das Leuchtmittel nicht zu beschädigen. Aus diesem Grund wird heute bei professioneller CCTV-Beleuchtung fast ausschließlich auf LED-Technologie zurückgegriffen, die äußerst effizient ist und eine Betriebsdauer von bis zu 100.000 Stunden ermöglicht. Leuchtdioden sind elektronische Halbleiter-Bauelemente, die Licht ausstrahlen, wenn in Durchlassrichtung Strom fließt. Im Gegensatz zu Glühlampen handelt es sich also nicht um thermische Strahler.

Strahlausbreitung
Vor der Installation muss entschieden werden, welche Strahlausbreitung benötigt wird, also wie groß der Winkel des zu beleuchtenden Bereichs ist. Die Strahlausbreitung muss dabei dem Blickfeld der Kamera entsprechen. Fängt die Kamera nur einen schmalen, weiter entfernten Bereich ein, sollte ein Spot-Scheinwerfer mit einem spitzen Winkel gewählt werden, der eine entsprechende weite Leuchtreichweite vorzuweisen hat. Überwacht die Kamera hingegen einen breiten Bereich mit einem weitwinkligen Objektiv, ist ein Scheinwerfer mit einem Winkel von z.B. 60° vorzuziehen. Generell gilt: Je spitzer der Winkel, umso weiter kann der Scheinwerfer strahlen, so dass bei einer Strahlausbreitung von 5° Reichweiten von bis zu 700 Metern möglich sind. Wenn der Winkel erst vor Ort genauer spezifiziert werden kann, ist die Adaptive Illumination™ Technologie von Raytec praktisch, die eine flexiblere Einstellung der Strahlausbreitung und damit auch der Reichweite am Einsatzplatz selbst ermöglicht. Soll ein Gebiet ausgeleuchtet werden, das gleichermaßen weit entfernte Bereiche beinhaltet als auch große Flächen, muss gegebenenfalls die Anzahl der Scheinwerfer erhöht werden. Hierbei gilt die Faustregel: Um die Reichweite der Beleuchtung bei gleicher Intensität zu verdoppeln, benötige ich vier Scheinwerfer anstelle von einem.

Auswahl von Kamera und Objektiv
Generell sollte für die Überwachung bei wenig Licht bzw. Dunkelheit, auch wenn Beleuchtung zum Einsatz kommt, eine Kamera mit einer hohen Empfindlichkeit und Tag-/Nachtfunktionalität gewählt werden, die über einen schwenkbaren IR-Sperrfilter verfügt und automatisch in den Schwarz-/Weißmodus wechselt, wenn die zur Verfügung stehende Lichtmenge abnimmt. Bei der Auswahl des Objektivs sollte auf einen möglichst niedrigen Wert beim Blendenbereich (F) geachtet werden – einfach ausgedrückt: Je niedriger der F-Wert, desto mehr Licht kommt beim Kamerasensor an. Besonders gut eignen sich Objektive mit asphärischer Technologie, die auch bei wenig Licht gute Bilder produzieren, und natürlich auch IR-korrigierte Optiken. Insbesondere wenn Bereiche von überschaubarer Größe überwacht und beleuchtet werden sollen, bieten sich auch Kameras mit bereits integrierter Beleuchtung an, mit denen ebenfalls Reichweiten von bis zu 80 Metern realisiert werden können. Diese sind eine kosteneffektive Alternative und sollten daher bei kleineren Applikationen stets berücksichtigt werden.

Besonderheiten bei IP
Bezogen auf den Einsatz in IP-basierten Videoüberwachungsanlagen kommt der Beleuchtung eine noch größere Bedeutung zu als bei analogen Systemen. Zum einen nimmt mit steigender Auflösung der IP Kameras die Empfindlichkeit ab, so dass ohne zusätzliche Beleuchtung die Bilder in einem einzigen Rauschen untergehen. Darüber hinaus müssen neben dem Wunsch, hochqualitative Videobilder zu erzielen, noch weitere Faktoren berücksichtigt werden, wie die Reduktion des Bandbereiten- und des Speicherbedarfs und die Unterstützung von in der Kamera oder in der Software implementierter Analysefunktionen. Mit der passenden Beleuchtung können der Bandbreiten- und der Speicherbedarf um bis zu 80 Prozent reduziert werden. Dies resultiert daraus, dass das Bildrauschen eine effiziente Komprimierung des Videosignals erschwert und die Daten – bei einem starken Rauschen – fast umkomprimiert übertragen werden. Also sollte gerade bei der IP-basierten Überwachung Wert auf eine hervorragende Beleuchtung gelegt werden. Wenn zusätzlicher Verkabelungsaufwand vermieden werden soll, können auch Scheinwerfer verwendet werden, die, wie zahlreiche IP-Kameras, mit Power-over-Ethernet arbeiten.

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Buchempfehlung: Grundlagen der Videoüberwachungstechnik

Dieses alphabetisch sortierte Fach-Lexikon erläutert weit über 900 Fachbegriffe umfassend und eingängig. Querverweise bei übergreifenden Sachverhalten und etwa 200 erklärende Illustrationen und Bildtafeln mit 100 Tabellen erleichtern das Verständnis. Neben den videoüberwachungstechnischen Fachwörtern im engeren Sinn werden darüber hinaus auch übergreifende Begriffe aus den Bereichen Optik, help Elektronik und Datenverarbeitung auf anschauliche Weise erklärt.

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„Basis-Literatur Videoüberwachungstechnik“

Das Standardwerk, sehr zu empfehlen ! – Grundlagen der Videoüberwachungstechnik: CCTV-Handbuch von Adolf Wege (z.B. bei Amazon, Libri

Kurzbeschreibung:
Ein umfassendes Werk zur Video-Überwachungstechnik. Es berücksichtigt lückenlos alle CCTV-Aspekte und den aktuellen Entwicklungsstand dieser Technik. Neben den erweiterten Basisthemen wird auf folgende Technologie-Trends eingegangen: Weitere Miniaturisierung der CCD-Sensor-Formate, Trend zu Farbkameras für alle Applikationsbereiche, weitere Miniaturisierung von Systemkomponenten, hochauflösende digitale Bildübertragung und Bildspeicherung, DVD-Recording, TFT-LC-Displays etc.

Inhaltsverzeichnis

1 Fernseh-Überwachungs-Systeme – Möglichkeiten, Vorteile, Einsatzgebiete. 1
1.1 Einsatzgebiete für Video-Systeme. 2
1.1.1 Sicherheitsbereich. 2
1.1.2 Rationalisierung. 2
1.1.3 Einsatz in der Messtechnik. 3
1.1.4 Einsatz in Wissenschaft und Medizin. 3
1.2 Video-Überwachungstechnik/ Statistische Zahlen. 3
1.2.1 Marktgrösse und Segmentierung. 3
1.2.2 Anwender von Videotechnik. 4
1.2.3 Kamera-Aufteilung. 5
1.2.4 Kamera-/Monitor-Verhältnis. 5
2 Bedarfsermittlung und Planung von Video-Anlagen. 13
2.1 Bedarfsermittlung beim zukünftigen Betreiber als Planungsgrundlage für eine Video-Überwachungsanlage. 13
2.2 Planung von Video-Anlagen. 15
2.2.1 Planungsschema für die Praxis. 15
2.2.2 Planungsschritte im Detail. 15
3 Grundschaltungen der Video-Überwachungstechnik. 19
3.1 Grundschaltungen mit Video-Standardkomponenten. 19
3.1.1 Direkte Video-Übertragung. 19
3.1.2 Anlagentechnik mit Video-Verteiler-Verstärker. 20
3.1.3 Anlagentechnik mit Kamera-Umschalter. 21
3.1.4 Anlagentechnik mit Kamera-Sequenz-Schalter mit zwei Video-Ausgängen und Alarm-Eingängen. 22
3.1.5 Anlagentechnik mit Video-Kreuzschiene. 23
3.2 Video-Grundschaltungen mit signalverarbeitenden Geräten. 24
3.2.1 Anlagentechnik mit Quad-Einheit. 24
3.2.2 Anlagentechnik mit Quad-Schalteinheit. 25
3.2.3 Anlagentechnik mit Doppel-Quad-Schalteinheit. 26
3.2.4 Anlagentechnik mit Video-Multiplexer. 27
4 CCD-Kameras. 29
4.1 CCD-Überwachungs-Kameras. 29
4.2 Auswahlkriterien für Kameras. 30
4.2.1 Entscheidungshilfen bei der Kamera-Auswahl. 30
4.2.1.1 Der Aufbau eines Videosignals. 30
4.2.1.2 Das Zeilensprungverfahren. 35
4.2.1.3 Empfindlichkeit / Minimalbeleuchtung. 35
4.2.1.4 IR-Empfindlichkeit. 37
4.2.1.5 Spitzlichtverhalten / Smear-Effekt. 39
4.2.1.6 Auflösung. 41
4.2.1.6.1 RMA Testbild. 44
4.2.1.7 Gammawert, Gamma-Korrektur. 46
4.2.1.8 Sensor Shutter Control (Sensor Controlled Sensitivity). 48
4.2.1.9 Empfindlichkeitserhöhung durch Bildspeicherung. 48
4.2.1.10 Gegenlichtkompensation (Backlight Compensation). 48
4.2.1.11 Kameras mit DSP (Digital Signal Processing). 49
4.2.1.12 Synchronisierbarkeit. 50
4.2.1.13 Kamera-Stromversorgung. 50
4.2.1.14 Farbe oder S/W. 52
4.2.1.15 Kamera-Klassifizierung. 53
4.3 Dome-Kamerasysteme. 55
4.3.1 Eine hocheffektive Kombination spezieller Baugruppen. 55
4.3.2 Einfache, präzise Steuerung. 56
4.3.3 Auswahlkriterien für Dome-Kamerasysteme. 56
4.3.4 Vorteile und Anwender von Dome-Kamerasystemen. 57
4.4 Platinenkameras. 57
5 Objektive für Video-Kameras Typen, Auswahlkriterien, Entscheidungshilfen. 59
5.1 Brennweite / Objekt-Abbildungsgröße. 59
5.1.1 Abbildungsformat von Objektiven. 60
5.1.2 Lichtstärke. 62
5.1.3 Blende. 64
5.2 Objektive. 65
5.2.1 Objektive mit Festblende. 65
5.2.2 Objektive mit manueller Blende. 65
5.2.3 Objektive mit gleichspannungsgeregelter Blende (AIS-Objektive). 65
5.2.4 Objektive mit videosignalgesteuerter Blende (AI-Objektive). 65
5.3 Objektivtypen. 66
5.3.1 Festobjektive. 66
5.3.2 Varifokal-Objektive. 66
5.3.3 Zoom-Objektive. 67
5.4 Auswahl der richtigen Objektiv-Brennweite. 67
5.5 Schärfentiefe. 71
5.5.1 Blendeneinstellung. 71
5.5.2 Brennweite. 72
5.6 Auflagemaß. 72
5.6.1 Auflagemaß-Korrektur. 74
5.7 Qualitätsunterschiede bei Objektiven. 75
5.8 Zusammenfassende Fakten und Hinweise zur Objektivausstattung von CCD-Kameras. 77
6 Kamera-Zubehör. 79
6.1 Kamera-Zubehör für Inneneinsätze. 79
6.2 Kamera-Zubehör für Außeneinsätze. 80
6.2.1 Wetterschutzgehäuse. 80
6.2.2 Weiteres Außenmontagezubehör. 81
7 Video-Signalübertragung. 85
7.1 Videofrequente Übertragung über Koaxialkabel. 85
7.1.1 Akzeptable Dämpfungswerte bei der Video-Übertragung. 86
7.1.2 Erweiterung der Übertragungsstrecken durch Entzerrer-Verstärker. 88
7.2 Symmetrische videofrequente Übertragung über Zweidraht-Leitungen. 88
7.3 Digitale Übertragung über ISDN- oder analoge Telefon-Netze. 92
7.3.1 Individuelle Problemlösungen. 94
7.3.2 Prinzipielle Konfigurationen. 96
7.3.3 Grafische Bedieneroberfläche. 97
7.4 Glasfaserübertragung von Videosignalen. 98
7.5 Funkübertragung. 100
7.6 Trägerfrequente Übertragung über Koaxialkabel. 100
7.7 Optische Übertragung mittels Lasertechnik. 101
8 Fernsteuerungs-Systeme. 103
8.1 Mehradrige, direkte Fernsteuerung. 104
8.2 Digitale Fernsteuerung. 104
8.3 Fernsteuerbare Kameras. 106
8.3.1 Die konventionelle Lösung. 106
8.3.2 Die vereinfachte Lösung. 106
8.3.3 Die Dome-Kamera-Lösung. 107
9 Video-Zentralgeräte. 109
9.1 Kamera-Umschalter mit einem Video-Ausgang. 109
9.2 Kamera-Umschalter mit zwei Video-Ausgängen. 110
9.3 Video-Kreuzschienen. 110
9.3.1 Video-Standard-Kreuzschienen. 111
9.3.2 Video-Kompakt-Kreuzschienen. 111
9.3.3 Video-Modul-Kreuzschienen. 112
9.4 Video-Quadranten-Geräte. 112
9.4.1 Quad-Einheiten. 112
9.4.2 Quad-Schalteinheiten. 113
9.4.3 Doppel-Quad-Schalteinheiten. 113
9.5 Video-Multiplexer. 114
9.5.1 Simplex-Multiplexer. 115
9.5.2 Duplex-Multiplexer. 115
9.6 Video-Bewegungsmelder. 115
9.7 Video-Aufzeichnungsgeräte. 116
9.7.1 Video-Langzeit-Recorder. 117
9.7.2 Video-Harddisc-Recorder. 118
9.7.3 Video-DVD-Recorder. 119
9.7.4 Video-Recorder-Zubehör. 121
9.8 Video-Printer. 121
10 Monitore. 125
10.1 Monitore für CCTV-Anwendungen. 125
10.2 Eigenschaften der unterschiedlichen Monitor-Versionen 126
10.2.1 Monitore in Standard-Ausführung. 126
10.2.2 Monitore in professioneller Ausführung. 126
10.2.3 Farb-Monitoren mit TFT-LCD. 127
10.2.4 Monitore mit 100-Hz-Technologie. 128
10.2.5 Monitore in strahlungsarmer Ausführung. 128
10.2.6 Monitore in MPR-II-Ausführung. 128
10.3 Monitor-Zubehör. 129
10.4 Monitore in der CCTV-Anlagen-Praxis. 129
10.4.1 Anzahl von Monitoren. 129
10.4.2 Bildschirmgrösse/Betrachtungsabstand. 130
10.5 Anordnung von Monitoren. 131
10.5.1 Monitore in einer Reihe. 131
10.5.2 Halbkreisförmige Anordnung von Monitoren. 132
10.5.3 Monitore in senkrechter Anordnung. 133
10.5.4 Konzentration von Monitoren. 135
10.5.5 Reflexionen auf Monitor-Bildschirmen. 135
10.6 Monitor-Technik in Kurzform. 138
10.6.1 S/W-Monitore. 138
10.6.2 Farb-Monitore. 139
10.6.3 LCD-Monitore. 140
11 Überwachungs-Komplettsysteme. 141
12 Video-Applikationsbeispiele. 145
12.1 Beispiele für Kamera-Inneneinsätze. 145
12.1.1 Überwachung eines Einganges und eines gefährdeten Objektes. 145
12.1.2 Überwachung kleinerer Einzelhandelsgeschäfte mit erhöhtem Sicherheitsrisiko. 147
12.1.3 Überwachung eines Supermarktes. 149
12.1.4 Überwachung eines Abfertigungs- und Passkontroll-Bereiches in einem Flughafen. 151
12.2 Beispiele für Kamera-Außeneinsätze. 154
12.2.1 Eingangs- und Zufahrtsüberwachung. 156
12.2.2 Überwachung einer Hofeinfahrt und eines Besucherparkplatzes. 160
12.2.3 Überwachung einer Tank- und Auto-Service-Anlage. 161
12.2.4 Überwachung eines gefährdeten Zaunabschnittes in einem Industriebetrieb. 163
12.2.5 Quad-Darstellung mit automatischer Alarm-Vollbild-Umschaltung und gleichzeitiger Möglichkeit der Kamera-Fernsteuerung. 165
12.2.6 Industrie-Überwachungsanlage mit zwei Beobachtungsplätzen. 167
12.2.7 Eine nicht ganz alltägliche Problemlösung. 169
13 Planungsbeispiel für ein Hochsicherheits-Industrieprojekt. 173
13.1 Bedarfsermittlung. 173
13.2 Festlegung der Kamera-Montageorte. 175
13.3 Festlegung der Kamera-Blickwinkel. 175
13.4 Auswahl von Systemkomponenten und Zubehör für das Angebot – Entwurf des Blockschaltbildes. 177
14 Konkrete Hinweise für die Praxis. 181
14.1 19″-Einbau-Technik. 181
14.2 Koaxialkabel. 185
14.3 Schutzarten von elektrischen Betriebsmitteln. 188
14.4 Standardvorschläge für Sicherheitsbeleuchtung in Verbindung mit Video-Überwachungsanlagen. 192
14.4.1 Allgemeine Leitlinien. 192
14.4.1.1 Überwachung von Türen und Eingängen. 193
14.4.1.2 Überwachung von Zugängen und Auffahrten bei Grundstücken. 194
14.4.1.3 Überwachung von kleineren Industriebetrieben bzw. Teilen von Großbetrieben. 195
14.4.2 Beleuchtungshinweise für Video-Überwachung mit Farbkameras. 197
14.4.2.1 Niederdruck-Natriumdampf-Lampen SOX. 197
14.4.2.2 Hochdruck-Natriumdampf-Lampen SON. 200
14.4.2.3 Hochdruck-Quecksilberdampf-Lampen HPL. 200
14.4.2.4 Metallhalogendampf-Lampen HPI. 200
14.4.2.5 Leuchtstoffröhren. 200
14.4.2.6 Halogenlampen, Glühlampen. 201
14.5 Nacht-CCTV-Einsätze mit Infrarot-Beleuchtung. 201
14.6 Gegenlicht-Reflexionen in CCTV-Objektiven. 209
14.7 Instandhaltung von Fernseh-Überwachungsanlagen Inspektion, Wartung und Instandsetzung. 210
14.7.1 Begriffsdefinitionen in Anlehnung an DIN 31051. 210
14.7.2 Instandhaltungsaktivitäten. 211
14.7.3 Instandhaltungsempfehlungen. 211
14.7.4 Inspektionen an Video-Überwachungsanlagen. 211
14.7.4.1 Kameras. 212
14.7.4.2 Übertragungstechnik. 212
14.7.4.3 Zentralgeräte. 212
14.7.4.4 Fernsteuerungstechnik. 213
14.7.4.5 Monitore. 213
14.7.4.6 Video-Recorder. 213
14.7.4.7 Video-Printer, Sensor-Geräte, Hilfseinrichtungen. 213
14.8 Funktiogramme. 214
14.8.1 Kamera-Umschalter mit einem Ausgang. 214
14.8.2 Kamera-Umschalter mit zwei Ausgängen. 215
14.8.3 Video-System-Umschalter. 216
14.8.4 Video-System-Kreuzschiene. 217
14.8.5 Video-Ouad-Einheiten. 218
14.8.6 Video-Multiplexer. 219
14.8.7 Video-Sensoren. 220
14.9 Juristische Aspekte zum Einsatz von Video-Überwachungstechnik. 220
Adressen. 225
1 Hersteller und Lieferanten von Geräten, Systemen und Zubehörkomponenten. 225
2 Für Sondereinsätze spezialisierte Hersteller und Lieferanten. 228
2.1 Digitale Fernübertragungssysteme. 228
2.2 Schiffs-, Schleusen- und Hafentechnik. 229
2.3 Unterwassertechnik. 229
2.4 Hochofen- und Brennkammer-Überwachung. 230
2.5 Ex-Schutz. 230
2.6 CCTV-Spezialzubehör und Sonderanfertigungen. 230
3 Verbände, Vereine, Schulungszentren, Institutionen. 231
4 Richtlinien, Marktübersichten, Hilfsmittel. 233
5 Literaturhinweise. 234
5.1 CCTV-Fachbücher. 234
5.2 Fachzeitschriften mit regelmäßigen CCTV-Beiträgen. 235

 

Video over IP, Netzwerkkameras & Co. : Digitale CCTV-Systeme von Matthias G.Döring

 

Kurzbeschreibung:
Momentan findet ein Generationswechsel statt: Analoge CCTV-Systeme werden durch digitale Systeme abgelöst. Damit verbunden ist ein Technologiesprung und eine signifikante Ausweitung des Anwendungsbereichs. Digitale CCTV-Systeme bieten vielfältige neue Möglichkeiten in Anwendungsbereichen, die weit über die klassische Videoüberwachung hinausgehen. Der Entwickler, Planer und Anwender dieser Technik wird jedoch mit einem Dschungel von Begriffen aus der Video-, Netzwerk- und Datenbanktechnik sowie der Softwaretechnologie und Bildverarbeitung konfrontiert. Erschwert wird dadurch, von einer oft ungenauen Definition eines Anwendungsszenarios zu einer optimalen technischen Lösung zu kommen. Dieses Buch vermittelt das notwendige Basiswissen zu Kerntechniken digitaler CCTV-Systeme und eröffnet das Potenzial dieser Systeme. Beginnend mit einer Einführung und einem Vergleich analoger und digitaler CCTV-Systeme werden insbesondere behandelt: – Digitales Video und Kompression, – Videoübertragung in digitalen Netzen, – Videospeicherung in Datenbanken, – Bildanalyse für CCTV-Anwendungen, – Softwarearchitektur eines digitalen CCTV-Systems, – Steuerung digitaler CCTV-Systeme, – Anwendungsszenarien von digitalen Videoüberwachungssystemen, – die Zukunft von CCTV.

Über den Autor
Dr. Matthias Döring ist Entwicklungsleiter Software bei der Geutebrück GmbH in Windhagen. Er ist zuständig für Entwicklung und Projektierung von Videoüberwachungssystemen mit dem Schwerpunkt digitale Videospeicher- und Übertragungssysteme für CCTV-Zwecke. Er hat langjährige Erfahrung bei der Entwicklung und dem Einsatz derartiger Systeme in einer Vielzahl von Großprojekten.

BHE Handbuch Videoüberwachung


Das „Handbuch Videoüberwachungstechnik“ ist ein für Fachfirmen unentbehrliches Nachschlagewerk.
Durch aktuelle Nachlieferungen wird es stets auf dem neuesten Stand gehalten.

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Inhaltsverzeichnis:

  • Allgemeines
  • Begriffsbestimmungen
  • BHE-zertifizierter Fachbetrieb / Fachplaner
    • Info „Videoüberwachungsanlagen, BHE-zertifizierter Fachbetrieb“
    • Richtlinien für das Verfahren zur Verleihung des Zertifikats „BHE-zertifizierter Fachbetrieb“
    • Richtlinien für das Verfahren zur Verleihung des Zertifikats „BHE-zertifizierter Fachplaner“
    • Liste „BHE-zertifizierte Fachbetriebe Videoüberwachungsanlagen“
    • Liste „BHE-zertifizierte Fachplaner Videoüberwachungsanlagen „
  • Normen, Richtlinien und Vorschriften im Bereich VÜA
    • BHE-Richtlinie „CCTV-Überwachungsanlagen“
    • Weitere Normen, Vorschriften und Richtlinien
  • Dokumentation
    • Anlagenbeschreibung für Videoüberwachungsanlagen
    • Abnahmeprotokoll für Videoüberwachungsanlagen
    • Instandhaltungsvertrag (Muster)
  • Kalkulations- und Planungshilfen
    • BHE-Zeitwerttabellen zur Videoüberwachungstechnik
    • Die Kalkulation von Instandhaltungsverträgen
    • Symbole zur Videoüberwachungstechnik (BHE-Gesamtprospekt)
    • Hinweise zu Objektivbrennweiten, Brennweiten-Berechnung, Auflagenmaß
    • Videosignalübertragung: Kabeldämpfung, Kabel-Einsatz und Potentialtrennung
    • Lichtempfindlichkeitsmessungen bei Video-Kameras
    • Bandbreitenberechnung, Bildformate und Kompressionsverfahren
    • Positionspapier zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei VÜA
    • Textbausteine Videoüberwachungsanlagen
  • Technikpapiere Videoüberwachung
    • Videosignalübertragung
    • Digitale und analoge Videotechnik – Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile
    • Videokameras – Vergleich unterschiedlicher Techniken
    • Videomonitore
    • Videosensoren
    • BHE-Hinweise zu PC-basierten Videoaufzeichnungskarten
    • Anwendungsbereiche und Aufbau von Freigeländeüberwachungssystemen
  • PR-Unterlagen
    • Videoüberwachungstechnik: Sicherheit in sensiblen Bereichen erhöhen
    • Instandhaltung von Sicherungsanlagen – Die Notwendigkeit zur Pflege
    • PR-Flyer Videoüberwachungstechnik
  • Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung
    • Literaturhinweise, Bücher, u.ä.
    • Rechtsprechung Videoüberwachung
      • BHE-Papier „Rechtliche Zulässigkeit“
      • Gerichtsverwertbarkeit digitaler Bilder aus Videoüberwachungskameras
      • Gerichtsurteile zur Bereich Videoüberwachung

Videoüberwachung bei WIKIPEDIA (Stand 25.05.2011) :

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Piktogramm „Videoüberwachung“ nach DIN 33450

Überwachungskamera an einem Bankgebäude in Hamburg, 2006

Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten durch optisch-elektronische Einrichtungen, optischen Raumüberwachungsanlagen (Videoüberwachungsanlage). Häufig steht diese Form der Überwachung in Verbindung mit der Aufzeichnung und Analyse der gewonnenen audiovisuellen Daten. Nicht selten werden Computer zur automatischen Analyse der Daten herangezogen, so dass dieser Bereich heute eng mit der Informatik verknüpft ist. Die Weiterverarbeitungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig, etwa zur automatischen Nummernschilderkennung im Straßenverkehr.

Die Befürworter der Videoüberwachung wollen hier neue technische Möglichkeiten (Video, Mustererkennung) zur Aufklärung von Straftaten, aber hauptsächlich zur Prävention nutzen: Wer weiß, dass er ständig beobachtet wird, verhält sich anders als jemand, der sich unbeobachtet fühlt (Beobachtungsdruck).

Diese Maßnahmen finden zu Beginn des 21. Jahrhunderts auch vor dem Hintergrund des Terrorismus gesellschaftlich breite Akzeptanz, aber es regt sich auch zunehmend Kritik. Kritiker befürchten einen Überwachungsstaat, den möglichen Missbrauch der Daten und ein allgemeines gesellschaftliches Klima des Verdachts, das Konformismus im öffentlichen Raum erzeugt. Sie hinterfragen auch die reale Wirksamkeit solcher Maßnahmen gegen Straftaten, sie halten sie für Populismus und fordern statt dessen Datenschutz und Bürgerrechte ein.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Rechtliche Situation in Deutschland

Eine Vielzahl von Gesetzen definiert, wer Videoüberwachung unter welchen Rahmenbedingungen einsetzen darf bzw. muss. Die Zulässigkeit der Videoüberwachung ist speziell davon abhängig, wer diese einsetzt. Generell wird zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung unterschieden.

[Bearbeiten] Private Videoüberwachung

Split Screen der Videoüberwachungsanlage im MVG Museum in München, 2007

Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt. Verstöße gegen diesen Paragraphen sind bußgeldbewehrt. In der Praxis bleibt jedoch nur die Möglichkeit, private Betreiber um Beseitigung der Missstände zu bitten, da im Anhang des BDSG kein Bußgeld definiert ist.

Das BDSG ist ein Auffanggesetz, d.h. dass Regelungen aus dem BDSG nur greifen, wenn keine speziellen Vorschriften existieren. Dementsprechend gibt es die Datenschutzgesetze der Länder (z.B. DSG NRW), die die Vorgaben des Bundesrechts spezifizieren. Die Amtskirchen regeln jeweils für ihren Bereich in eigenen Datenschutzanordnungen die Videoüberwachung. Die Regelungen in der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) der katholischen Kirche und das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) sind zum § 6b des BDSG praktisch inhaltsgleich.

[Bearbeiten] Staatliche Videoüberwachung

Mobile Videoüberwachung der Polizei auf einer Demonstration

Spezielle Kompetenzen der Polizei werden in den Landespolizeigesetzen geregelt. In den letzten Jahren haben viele Landesparlamente entsprechende Änderungen verabschiedet, um ihrer Polizei den Einsatz von Videotechnik zu erlauben (So etwa § 15 a PolG NRW). Hierzu sind aber hohe Hürden zu überwinden. Damit soll verhindert werden, dass die Kriminalität in andere Gebiete verdrängt wird.

Die Bundespolizei darf nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) Videoüberwachung nutzen. Die Änderung des BKA-Gesetzes soll dem Bundeskriminalamt in Zukunft auch Videoüberwachung in Privatwohnungen erlauben.

[Bearbeiten] Vorgeschriebene Videoüberwachung

Kassenräume von Banken und Sparkassen und die Zugänge von Spielcasinos und Spielhallen müssen nach § 6 UVV „Kassen“ und § 6 UVV „Spielhallen“ mit optischen Raumüberwachungsanlagen ausgestattet sein.

Bestimmte Industrie-Anlagen, beispielsweise kerntechnische Anlagen, müssen ebenfalls mit Videoüberwachungsanlagen ausgestattet sein.

[Bearbeiten] Beleidigung über eine Videoüberwachungskamera

Wer z.B. den Mittelfinger in das Sichtfeld einer Videoüberwachungskamera hält, kann den Straftatbestand einer Beleidigung begehen, obwohl eine Kamera nicht in ihrem Ehrgefühl verletzt werden kann – wohl aber der dahinter sitzende Beamte, dem man also laut Gerichtsurteil auch in der technisch „verlängerten“ Form einer Kamera den gebührenden Respekt erweisen soll. Dabei wird angenommen, dass die verächtliche Geste dem jeweiligen Beamten und nicht etwa den als störend empfundenen Überwachungsmaßnahmen allgemein galt[1].

[Bearbeiten] Rechtliche Situation in Österreich

In Österreich ist die Videoüberwachung durch das Datenschutzgesetz (DSG) und im Bereich der Polizei durch das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) geregelt. Die meisten Anlagen entsprechen jedoch nicht den gesetzlichen Bestimmungen[2].

[Bearbeiten] Private Videoüberwachung

Private Videoüberwachung ist seit dem 1. Januar 2010 durch den Abschnitt Videoüberwachung (9a.) des Datenschutzgesetzes (DSG) geregelt. Die Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn diese einen zulässigen Zweck erfüllt (Schutz eines Objekts/einer Person oder rechtliche Sorgfaltspflichten), wenn außerdem die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Dritten geringer sind als das Interesse des Betreibers (z.B. ein Angriff sehr wahrscheinlich ist oder bereits stattgefunden hat) und wenn die Videoüberwachung tauglich, das gelindeste Mittel und verhältnismäßig ist.

Ist eine Videoüberwachung nach diesen Gesichtspunkten zulässig, muss sie beim Datenverarbeitungsregister (DVR) gemeldet werden. Daneben entstehen noch andere Pflichten für den Betreiber der Anlage (z.B. Kennzeichnungspflicht, Protokollierungspflicht, Datensicherheitsmaßnahmen, Löschungspflicht nach 72 Stunden und die Pflicht zur Auskunft gegenüber Betroffenen).

[Bearbeiten] Polizeiliche Videoüberwachung

Im § 54 Sicherheitspolizeigesetz ist die Videoüberwachung durch die Polizei geregelt. Die Polizei darf dabei auch Tonaufzeichnungsgeräte und Kennzeichenerkennungsgeräte einsetzen. Derzeit wird an folgenden Orten in Österreich eine Videoüberwachung durch die Polizei betrieben: Wien (1. Bezirk – Schwedenplatz, 1. Bezirk – Karlsplatz, 15. Bezirk – Westbahnhof); Kärnten (Klagenfurt – Pfarrplatz, Villach – Lederergasse); Niederösterreich (Schwechat – Flughafen, Wr. Neustadt, Vösendorf – SCS); Oberösterreich (Linz – Hinsenkampplatz; Linz – Altstadt); Salzburg (Salzburg Stadt – Rudolfskai, Salzburg Stadt – Südtirolerplatz); Steiermark (Graz – Jakominiplatz, Graz – Hauptbahnhof); Tirol (Innsbruck – Rapoldipark, Innsbruck – Bogenmeile);

[Bearbeiten] Beispiele

Hinweis auf Videoüberwachung in der Dresdner Prager Straße

  • Am 20. August 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass anlasslose Verfolgung von Straßenverkehrsverstößen mit Videotechnik derzeit keine rechtsstaatliche Grundlage hat. Ein Autofahrer, der ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen sollte, die per Video von einer Autobahnbrücke ermittelt wurde, hatte zuvor geklagt, dass die Video-Aufzeichnung des Verkehrsverstoßes mangels konkreten Tatverdachts ohne ausreichende Rechtsgrundlage angefertigt worden sei. Die Klage wurde vom Mecklenburger Gericht mit der Begründung des Erlasses zur Überwachung des Sicherheitsabstandes abgewiesen. Nach Einreichung einer Verfassungsbeschwerde entschied das BVerfG, dass dieser Erlass keine geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und bewertete daher die Vorgehensweise als willkürlich. Es wurde daraufhin ein Beweisverwertungsverbot ausgesprochen. (Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 97/2009 vom 20. August 2009 [1])
  • Seit März 2006 wird in Hamburg die Reeperbahn mit zehn Videokameras überwacht, weitere sind geplant. Die Anlage kostete 620.000 Euro. Bereits in den ersten fünf Tagen nach Errichtung der Überwachungsanlage kam es auf der Reeperbahn zu fünf Gewalttaten, die von den Kameras nicht erfasst wurden (Quelle: Hamburger Abendblatt, [2]). Polizeipräsident Werner Jantosch sieht den Sinn der Anlage vor allem in der „Prävention“.
  • Von September bis zum 21. Dezember 2001 wurde der Busbahnhof von Böblingen überwacht, um gegen Drogenkriminalität vorzugehen. Gerhard Lang, Polizeioberrat in Böblingen, stellt Verdrängung der Drogenkriminalität in Nachbarbereiche fest [3]
  • Freiburg im Breisgau: Im Haslacher Bad und im Westbad wird der Eingangsbereich mit Kameras überwacht. Eine Überwachung der Umkleidekabinen für Männer wurde nach Intervention des Landesdatenschutzbeauftragten beendet. Das Ziel, nämlich die Verringerung von Spindeinbrüchen, soll nun durch die ausschließliche Videoüberwachung der Spinde erreicht werden. Es wird mit Schildern auf eine Überwachung hingewiesen [4]
  • Seit Juli 2002 wird die „Sülmer City“ durch zwei Kameras überwacht. Die Videodaten werden in das Polizeirevier Heilbronn übertragen. Nach 48 Stunden werden die Aufzeichnungen automatisch gelöscht, sofern nicht einzelne Sequenzen zur Dokumentation oder Beweisführung bei konkreten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten länger gespeichert beziehungsweise gesichert werden müssen. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 140.000 Euro. Die Kameras sind in einer Höhe von jeweils 3,5 Meter an der Südseite des K3-Gebäudes, westlich des Haupteingangs von der Sülmerstraße und an einem Masten an der Westseite der Sülmerstraße angebracht [5]
  • Mannheim: Vom 26. Juli 2001 bis Ende 2007 wurden der Paradeplatz mit drei Kameras und Marktplatz, Neckartor und Kurpfalzkreisel mit jeweils einer Kamera gefilmt, da sie als Kriminalitätsschwerpunkte galten. Nach einem Zwischenbericht der Polizei für das Innenministerium (etwa Dezember 2002) hatten sich die registrierten Vorkommen stabilisiert. Ebenfalls wurden Verdrängungseffekte bei „alkoholisierten Cliquen“ bemerkt[6]. Die Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raumes wurden Ende 2007 offiziell abgeschaltet, weil die Maßnahme nach Darstellung der Stadtverwaltung „sich selbst überflüssig gemacht hat“. Der Vorplatz des Hauptbahnhofs wird weiter überwacht[7]. Im September 2008 wurde bekannt, dass in Mannheim an 17 von 95 Schulen vereinzelt seit 1995 und vermehrt seit dem Jahr 2000 Videoüberwachung des öffentlichen Raumes in Eingängen, Fluren und Pausenhöfen durchgeführt wurde. Die Videobänder wurden bis zu zwei Wochen aufgehoben. Eine Rechtsgrundlage kann nicht zugeordnet werden. In anderen Großstädten Baden-Württembergs (z.B. Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Heidelberg) wird nicht an Schulen überwacht.[8]
  • Stuttgart: Vom 28. Januar 2002 bis Juli 2003 wurde der Rotebühlplatz mit fünf Kameras durch die Polizei gefilmt. Dort wurden ebenfalls Verdrängungseffekte festgestellt. Handel und Konsum illegaler Drogen hätten am nahe gelegenen Charlottenplatz und in der oberen Königstraße zugenommen. Die jährlichen Kosten beliefen sich auf 420.000 Euro, die von Land und Stadt bezahlt werden. Da der Rotebühlplatz keinen Kriminalitätsschwerpunkt mehr darstellte, wurde die Videoüberwachung eingestellt.[9]
  • Ravensburg: Während des Rutenfests 2004 wurde der Sportplatz Grüner Platz von der Polizei gefilmt, um Ausschreitungen durch alkoholisierte Jugendliche zu verhindern. Die Zahl der Straftaten ging daraufhin zurück.[10]
  • Biberach: Das Biberacher Schützenfest 2004 sollte am 3. Juli und am 8. Juli, jeweils von 22 Uhr bis 5 Uhr, überwacht werden. Die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen untersagte die Überwachung, da keine konkrete Gefahrenlage vorhanden sei. Eine Kamera wurde daraufhin abgebaut, zwei weitere wurden verhängt[11]. Im Jahre 2008 versuchte man, durch die Überlassung des Festgeländes an einen privaten Verein die Videoüberwachung doch noch möglich zu machen. Der Landesdatenschutzbeauftragte sah darin „eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlich vorgegebenen Datenschutzregeln“. Die Datenschutzabteilung des Innenministeriums in Stuttgart, zuständig für den Videoüberwachung im Privatbereich, wies die Biberacher Überwacher in einem Schreiben auf deren Versäumnisse hin und riet ihnen dringend, die Überwachung nicht durchzuführen. Die bereits montierten Kameras wurden wieder abgebaut.[12]
  • Berlin: Einem Artikel der Welt vom 18. Juni 2004 zufolge stimmten CDU, FDP und SPD in einer Bezirksverordnetenversammlung für die zukünftige Überwachung des Spandauer Rathaus und der Stadtbibliothek. Beschmierer, Müllablader und Wildurinierer werden nicht länger geduldet. Der Rathausvorplatz wird als Kriminalitätsschwerpunkt gesehen. Bezirksbürgermeister Konrad Birkholz (CDU) teilt in der Bezirksverordnetenversammlung vom 25. August 2004 mit, dass Berlins Senatsinnenverwaltung die polizeiliche Videoüberwachung ablehnt. Der Eingriff sei unverhältnismäßig. Quelle: Berliner Morgenpost, 27. August 2004, Senat untersagt Videoüberwachung des Rathauses, Version vom 29. August 2004. Der Berliner Morgenpost vom 12. September 2005 zufolge wurde das mehrere Jahre lang diskutierte Überwachungsvorhaben aus Kostengründen eingestellt. Stattdessen versucht man, mit einer Graffiti-Sofortreinigung das Problem alternativ zu lösen.
  • Mönchengladbach: Seit dem 2. September 2004 wird die Altstadt in Mönchengladbach gefilmt. Insgesamt sechs schwenk- und zoombare Kameras übertragen Bildmaterial via Richtfunk in die Altstadtwache, wo sie auf drei Monitoren von der Polizei gesehen werden können. Installiert wurden die Kameras in der Sandradstraße 4, Hindenburgstraße 1–19, Waldhausener Straße 1, Turmstiege, Gasthausstraße und in der Waldhausener Straße zwischen Gasthausstraße und Aachener Straße. Die Anlage hat 93.000 Euro gekostet. Gespeichert wird maximal zwei Wochen. In das Kamerasystem wurden Privatzonen hineinkonfiguriert, um den Blick in Wohnungen zu sperren. (Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 3. September 2004)
  • Leipzig: Die polizeiliche Videoüberwachung begann im April 1996. Das Sächsische Staatsministerium des Innern erlaubte die Installation einer Kamera in der Richard-Wagner-Straße für vier Wochen. Nach Abschaltung wurde erneut erhöhtes Kriminalitätsaufkommen verzeichnet. Daraufhin wurde der Testbetrieb wiederholt. Seit April 2000 werden am Roßplatz und am Martin-Luther-Ring von zwei Kameras gefilmt. Im Juni 2003 beginnt die Videoüberwachung am Connewitzer Kreuz. Begründet wird diese mit Randalen in der Silvesternacht 2002/03 und Straßenschlachten im Mai 2003. Der Bahnhofsvorplatz wird videoüberwacht[13]. Seit September 2009 wird auch der Kreuzungsbereich Eisenbahnstraße/Hermann-Liebmann-Straße videoüberwacht, da dieser nach Aussage der Polizei einen Kriminalitätsschwerpunkt darstellt[14].
  • Hamburg: Das Gymnasium Bondenwald hat mehrere Videokameras zur Fahrradüberwachung aufgestellt. Jedoch nicht bei den Fahrrädern sondern an den Zugängen zur Schule und mehreren anderen Stellen. Dieses Unterfangen wurde von der Elternschaft eingeleitet und unterstützt.
  • Bremen: Mehrere Bremer Schulen setzen Videoüberwachung gegen Gewalt, Vandalismus, Diebstahl und Raucher ein. Die Daten werden 24 Stunden in den Schulzeiten gespeichert; an Wochenenden, Feiertagen und Ferien bis zum ersten Schultag. Zugriff auf die Daten hat der/die RektorIn, eine weitere Person und bei vorliegenden Straftaten die Polizei. Die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte, dass im Allgemeinen kein angemessenes Datenschutzkonzept seitens der Schulen erstellt wurde.[15]

[Bearbeiten] Kritik

Videoüberwachung wird als Sicherheitstechnik kontrovers diskutiert. Im Jahr 2005 erhielt die Technik für die „schleichende Degradierung“ von Menschen zu „überwachten Objekten“ und der „Verharmlosung der Folgen von flächendeckender Überwachung“ den Negativpreis Big Brother Award.[16]

[Bearbeiten] Datenschutzrechtliche Probleme

Hinweisschild „videoüberwacht“

  • Ist durch bildliche Darstellung einer Person diese identifizierbar, so unterliegen die Bildaufnahmen dem Datenschutz. Dabei ist unerheblich, ob eine Person tatsächlich identifiziert wird oder nicht.
  • Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern alle Personen unterstehen einem Generalverdacht. Das widerspricht der Unschuldsvermutung.
  • Gespeicherte Daten wecken Begehrlichkeiten. Selbst zweckgebundene Daten sind für Strafverfolger benutzbar (AG Gummersbach zum Autobahnmautgesetz). Als Reaktion auf diese Entscheidung wurde allerdings die Zweckbindung der erhobenen Daten im Autobahnmautgesetz verstärkt.
  • Private Sicherheitsbetreiber arbeiten Hand in Hand mit der Polizei (Sicherheitspartnerschaften). Die Polizei erhält Hinweise durch private Sicherheitsbetreiber. Damit vergrößern sich die Kontrollmöglichkeit der Polizei. Außerdem verwässert sich dadurch die Trennung zwischen den durch Polizeigesetze gebundenen Beamten und privaten Sicherheitsfirmen.
  • Das von Videoüberwachung betroffene Individuum hat im Alltag wenig Chancen, Betreiber und Speicherfristen zu ermitteln (und ob letztere tatsächlich eingehalten werden) – besonders durch die mangelhafte Kennzeichnung.
  • Das Ausmaß der privat betriebenen Videoüberwachung ist schlecht kontrollierbar und wird in Zukunft nur schwer zu regulieren sein.
  • Durch Kombination mit digitalen Systemen zur Bilderkennung besteht die Möglichkeit, überwachte Personen automatisiert zu identifizieren, sofern entsprechendes Referenzmaterial (z.B. aus Systemen zur digitalen Gesichtserkennung – vgl. Biometrie) genutzt wird.
  • Durch die zunehmende Digitalisierung stellt die einfache Manipulierbarkeit von gespeicherten Videodaten eine potentielle Gefahr dar, da diese für eine automatisierte Erkennung verwendet werden können. Dieser Gefahr kann ggf. durch die Verwendung sicherheitsgeprüfter Videosysteme (Gütesiegel, Protection Profiles) begegnet werden.

[Bearbeiten] Tauglichkeitsaspekte

Die Frage nach der Tauglichkeit von Videoüberwachung ist schwer zu beantworten. Einige Studien über die Videoüberwachung in Großbritannien kommen zum Ergebnis, dass Videoüberwachung Kriminalität verringert. Die „Erfolgsmeldungen“ wurden jedoch durch neuere Studien relativiert, so stieg z.B. die Kriminalität in Berliner U-Bahn-Wagen nach einer Auswertung durch das Büro für angewandte Statistik nach der Einführung der 24-Stunden-Videoüberwachung sogar an.[17]

  • Videoüberwachung kann bei einigen Szenarien verhältnismäßig sein:
    • Gefahrenplätze in der Industrie: Werden rein technische Abläufe aufgenommen, fallen keine personenbezogenen Daten an. Tendenziell wird keine „breite Masse“ gefilmt.
    • Parkplatzüberwachung: Die Verhaltensmuster auf einem Parkplatz liegen in einem eingeschränkten Spektrum. „Abweichendes Verhalten“ lässt sich schneller erkennen als beispielsweise in einer Einkaufsstraße, da Parkplätze beziehungsweise Parkhäuser keine Aufenthaltsatmosphäre bieten.
  • Um das Ausmaß saisonaler Effekte beurteilen zu können, muss eine Studie einen längeren Zeitraum betrachten. Öffentliche Räume werden in der warmen Jahreszeit stärker genutzt als in der kalten. Das hat auch auf die Häufigkeit von Delikten einen gravierenden Einfluss. Folglich muss einer Studie mindestens ein Jahreszeitraum zugrunde gelegt werden.
  • Eine Studie sollte auch aufgrund von Gewöhnungseffekten längerfristig angelegt sein. Man muss damit rechnen, dass lokale Medien über die Installation von Videokameras berichten und das Einfluss auf Kriminalitätsvorkommen im beobachteten Raum hat. Langfristig kann die Wahrnehmung der Beobachtung abflauen.
  • Verdrängung
    • Videoüberwachung ist unwirksam bei Drogenkriminalität (weil suchtgetrieben), Verdrängung kann jedoch dazu führen, dass Kriminalitätsbrennpunkte nicht mehr als solche wahrgenommen werden.
  • Überwachungskameras sind meistens klein und unauffällig.
    • Wenn Täter die Kameras nicht bemerken, dann werden sie nicht anders handeln.
    • Überwachungskameras dienen der Täterermittlung, nicht der Prävention.
    • Das ist nicht sinnvoll, weil die Opfer die Tat unabänderlich bereits erlitten haben.
  • Verschiebung
    • Ein Täter wird seine Tat an einem nicht überwachten Ort verüben. Einige Orte werden somit noch gefährlicher, es treten Verlagerungseffekte auf.

[Bearbeiten] Öffentliche Diskussion

Hier folgen Mitteilungen aus der Presse über kritische Stimmen zum Thema Videoüberwachung in chronologischer Reihenfolge in einzelnen Bereichen.

  • 6. Mai 2008, n-tv.de: „Milliardenschwere Investitionen in ein landesweites System von Überwachungskameras haben in Großbritannien die Kriminalität kaum eingedämmt. Das Netz mit mehr als vier Millionen Videokameras sei ein ‚völliges Fiasko‘, erklärte jetzt der Chef der Scotland-Yard-Abteilung für Video-Überwachung, Mike Neville.“[18]
  • 27. September 2004: Cuxhavener Nachrichten. „Die „kleinen Brüder“ schauen nie weg: Kamera-Überwachung in Cuxhaven, Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private“: Auch ein professioneller Überwacher wie Claus Nöckel von der Detektei Nöckel beobachtet den Umgang mit Bildern von privaten Überwachungskameras im öffentlichen Raum mit Skepsis. „Es ist haarsträubend, wie leichtfertig mit Daten umgegangen wird“, sagt der Detektiv, der im Auftrag seiner Kunden beispielsweise die Kameras beim Stadion am Meer aufgestellt hat. So würden mancherorts Videokopien von den Bildern der Überwachungskameras gezogen und mit nach Hause genommen oder es gebe Voyeurismus. Zu häufig fehlten beispielsweise die Schilder, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf eine Videoüberwachung hinweisen müssen und wer diese durchführt, so Nöckel.[19]
  • 28. Februar 2004, Neukölln-online: Steglitz-Zehlendorfs Bildungsstadtrat Erik Schrader (FDP) schließt für seinen Bezirk Kameras an Schulen aus: „Es gibt keine so massiven Vorfälle, die das rechtfertigen würden.“
  • 13. Februar 2002, Berliner Morgenpost in Bezug auf Überwachung in Brandenburg: Für den Brandenburger Chef der Gewerkschaft der Polizei Andreas Schuster ist Videoüberwachung nicht geeignet, um gegen Straftaten effektiv vorzugehen. Schuster sieht Verlagerungseffekte.
  • 13. Dezember 2001, brandenburgische GdP-Landeschef Andreas Schusterm in der Berliner Zeitung: Wir haben in Erkner den bestbewachten Fahrradständer des Landes“ Mit diesem und ähnlichen Sätzen kommentierte die Gewerkschaft der Polizei das Videoüberwachungsprojekt von Jörg Schönbohm (CDU, Innenminister) Darauf wurde der Innenminister sauer und ließ ein Sprechverbot für alle Polizisten und Polizei-Pressestellen erlassen. Die Kosten einer Anlage belaufen sich auf einmalig etwa 90.000 Euro und etwa 50.000 Euro pro Jahr.[20]
  • 24. März 2000, brandenburgische GdP-Landeschef Andreas Schuster über Videoüberwachung in Brandenburg: „Die Zahl der Straftaten wird damit kaum zurückgehen“, „Rechtsextremisten oder Drogendealer suchen sich einfach einen anderen Ort für ihre kriminellen Aktivitäten.“
  • 30. Dezember 1998, Berliner SPD-Fraktionschef Klaus Böger und Chefin des Berliner Bundes Deutscher Kriminialbeamter (BDK) Heide Rudert lehnen Videoüberwachung auf jüdischen Friedhöfen zur Verhinderung von antisemitischen Anschlägen ab.[21]

[Bearbeiten] Missbrauch

Hier folgen beispielhaft bekanntgewordene Fälle von Missbrauch beziehungsweise Zweckentfremdung.

  • In Großbritannien, dem Land mit der größten Überwachungskameradichte der Welt, gibt es immer wieder Überwachungsfilme mit pikanten Szenen zu kaufen. Diese stammen aus privaten Häusern und Wohnungen, die durch Kameras einsehbar waren.
  • An der HAK/HAS in Oberwart/Österreich filmte ein Lehrer mit Minikameras verdeckt das Damen-WC. Die beiden Kameras waren auf die Toilettenschüssel ausgerichtet und sollten zur Aufdeckung von Drogenmissbrauch dienen. Die erste Kamera war bereits im Mai 2004 von einer Putzfrau entdeckt worden und dann von einem Sprengstoffexperten als Mini-Kamera identifiziert. Erst im Juli 2004, nachdem der betreffende Lehrer eine zweite Kamera aufgehängt hatte, wurde etwas dagegen unternommen. Angeblich war die Schulleitung nicht informiert. Quellen: Neues Volksblatt (kein Datum); Telepolis Niederösterreichische Nachrichten vom 30. Juli 2004; MUND Florian Steiniger
  • Eine Webcam in Meißen filmte Trinker in der Innenstadt. Quelle: telepolis (6. Juni 2002)
  • Angela Merkel wurde persönlich Opfer von Videoüberwachung: Im März 2006 stellte sich heraus, dass der Wachdienst des Pergamonmuseums mit einer ferngesteuerten Videokamera direkt in ihr Wohnzimmer blicken konnte. (Quelle)

[Bearbeiten] Besondere Videoüberwachungskameras

Es gibt auch Videoüberwachungskameras, die der wissenschaftlichen Forschung dienen. Ein Beispiel hierfür findet sich am Hessdalen AMS.

[Bearbeiten] Zitate

  • Helmut Bäumler: „Die einzelne Videokamera mag für sich gesehen sinnvoll und nützlich sein. Aber viele aneinander gereihte sinnvolle und nützliche Videokameras können gleichwohl freiheitsgefährdend sein.“

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Büllesfeld, Dirk: Polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze zur Kriminalitätsvorsorge. Stuttgart, München, Hannover, Berlin, Weimar, Dresden 2002, zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 2002.
  • Peter Collin: Die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten. In: JuS 2006, S. 494?497.
  • Gilles Deleuze: Postskriptum über die Kontrollgesellschaften [3]
  • Jan Ulrich Ellermann: Die Reeperbahn im Visier – zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der öffentlichen Videoüberwachung in Hamburgs Rotlichtviertel. In: DIE POLIZEI Heft 9/2006, S. 271?277
  • Michel Foucault:Überwachen und Strafen. Suhrkamp, 1976
  • Francisco Reto Klauser: Die Videoüberwachung öffentlicher Räume – Zur Ambivalenz eines Instruments sozialer Kontrolle. Campus-Verlag, Frankfurt a.M. 2006, ISBN 978-3-593-38177-0
  • Florian Glatzner: Die staatliche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes: Spielräume und Grenzen eines Instruments der Kriminalitätsbekämpfung. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2008, ISBN 978-3836497022
  • Florian Glatzner: [4] Die staatliche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung – Spielräume und Grenzen. Magisterarbeit, Münster 2006 (PDF-Datei, 379 kB)
  • Leon Hempel und Jörg Metelmann, (Hg.): Bild – Raum – Kontrolle. Videoüberwachung als Zeichen gesellschaftlichen Wandels. Suhrkamp, Frankfurt a.M. 2005, ISBN 978-3518293386
  • Leon Hempel, Eric Töpfer: www.urbaneye.net Forschungsprojekt zu Videoüberwachung in Europa (englisch), 2004
  • Thomas Hoeren: [5] Videoüberwachung und Recht, ALCATEL-Studie, 2010
  • Frank Jendro: Eingriffsqualität und rechtliche Regelung polizeilicher Videoaufnahmen, Egelsbach, Köln, New York 1992, zugl.: Berlin, Univ., Diss., 1991
  • Dietmar Kammerer: Bilder der Überwachung. Suhrkamp, Frankfurt a.M. 2008, ISBN 978-3-518-12550-2
  • Robert König: Videoüberwachung: Fakten, Rechtslage und Ethik. Rechtswissenschaftliche Studie mit dem Schwerpunkt auf generalpräventiver Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Wien 2001, zugl.: Wien, Univ., Diss., 2000
  • Markus Lang: Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Eine Untersuchung der Zulässigkeit des privaten Einsatzes von Videotechnik und der Notwendigkeit von § 6 b BDSG als spezielle rechtliche Regelung. Schriften zum Persönlichkeitsrecht Bd. 3, Hamburg 2008, zugl. Diss. Uni Hamburg 2007, 536 Seiten [6]
  • Markus Lang: Die Evaluation der Videoüberwachung in Bielefeld. Zugleich eine Erwiderung zu Quambusch. In: Kriminalistik 2005, S. 723?726
  • Markus Lang: Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf der Grundlage von Bundesrecht. In: Die Polizei 2006, S. 265?271
  • Markus Lang: Videoüberwachung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In: BayVBl. 2006, S. 522?530
  • Markus Lang: [7] Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Berlin 2009 (Auszug aus dem gleichnamigen Buch von Dr. Markus Lang). In: JurPC 2009, Web-Dok. 195/2009
  • Markus Lang: [8] Die polizeirechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Videoüberwachungstechnik im öffentlichen Raum. Aufsatz, Berlin 2005. In: JurPC 8/2005, Web-Dok. 93/2005
  • Aldo Legnaro: Panoptismus. Fiktionen der Übersichtlichkeit. In: Ästhetik & Kommunikation, Vol. 31, 2000, Nr. 111, S. 73–78
  • Leipziger Kamera (Hg.): Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung. Unrast Verlag, 1. Aufl. Münster 2009, ISBN 978-3897714915
  • Nino Leitner: Videoüberwachung in Großbritannien – Sinn und Unsinn von CCTV, Diplomarbeit 2006 (PDF, 1,69 MB)
  • Christian Post: Polizeiliche Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten. Zugleich eine Untersuchung des § 15 a PolG NW. Studien zum Verwaltungsrecht, Bd. 8, Hamburg 2004, 458 Seiten, zugl.: Münster, Univ., Diss., 2004 [9]
  • Michael Ronellenfitsch: Datenschutz und Mobilität – Grundrechte im Wechselspiel. In: Michael Rodi (Hrsg.): Fairer Preis für Mobilität. Straßenbenutzungsgebühren als Instrument zur Steuerung von Verkehrsströmen, S. 93?103 (im Erscheinen), ISBN 978-3-939804-15-4
  • Robert Rothmann: Videoüberwachung als Instrument der Kriminalprävention. Eine quantitative Analyse von Akzeptanz und Sicherheitsgefühl auf ausgesuchten Wiener Kriminalitätsbrennpunkten. Masterarbeit Universität Wien 2009
  • Robert Rothmann: Sicherheitsgefühl durch Videoüberwachung? Argumentative Paradoxien und empirische Widersprüche in der Verbreitung einer sicherheitspolitischen Maßnahme. In: Neue Kriminalpolitik 3/2010, Nomos, S. 103–107, 2010
  • Ralf Röger: Die Videoüberwachung öffentlicher Räume zur Gefahrenabwehr und zur Wahrnehmung des Hausrechtes – Eine Analyse der polizeirechtlichen sowie der landes- und bundesdatenschutzrechtlichen Vorgaben am Beispiel Nordrhein-Westfalens. In: Martin Zilkens (Hrsg.), Datenschutz in der Kommune. Aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze, 2003, S. 103–127, ISBN 978-3-88118-341-3
  • Philipp Stierand: Videoüberwachte Stadt? Diplomarbeit, Dortmund 2000
  • Katja Veil: [10] Raumkontrolle-Videokontrolle und Planung für den öffentlichen Raum. Diplomarbeit, Berlin 2001
  • Paul Virilio: Die Sehmaschine. Merve-Verlag

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. ? „Allgemeines zum Strafrecht“ bei www.fachanwalt-katalog.de
  2. ? http://kurier.at/nachrichten/2005752.php
  3. ? Leon Hempel: Verdrängen statt Vorbeugen. In: Telepolis. 15. Januar 2004
  4. ? Karl-Otto Sattler: Aus Umkleidekabinen werden Überwachungskameras verbannt. In: Staatsanzeiger Baden-Württemberg. 15. Dezember 2003
  5. ? Innenministerium von Baden-Württemberg: Videoüberwachung in Heilbronn gestartet. In: Pressemitteilung. 8. Juli 2002
  6. ? Stadt Mannheim: Videoüberwachung im öffentlichen Raum, 5. Juli 2006
  7. ? Stadt Mannheim: Fachbereich Sicherheit und Ordnung: Videoüberwachung im öffentlichen Raum. 26. September 2008
  8. ? Stuttgarter Zeitung: Bericht der Stuttgarter Zeitung über Videoüberwachung im öffentlichen Raum 26. September 2008
  9. ? Innenministerium von Baden-Württemberg: Innenminister Dr. Thomas Schäuble und Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster starten Videoüberwachung in Stuttgart. In: Pressemitteilung. 28. Januar 2002
  10. ? Südkurier. 23. Juli 2004, 6. August 2004
  11. ? Verwaltungsgericht Sigmaringen: Schützenfest in Biberach: Videoüberwachung von Verwaltungsgericht untersagt In: Pressemitteilung. 5. Juli 2004
  12. ? Stellungnahme des baden-württembergischen Innenministeriums zur geplanten Videoüberwachung des Biberacher Schützenfestes 2008
  13. ? Onlineausgabe der Leipziger Volkszeitung vom 9. Februar 2004; Kamera-Stadtplan der in der Leipziger Innenstadt installierte Kameras auflistet
  14. ? Pressemitteilung der Polizeidirektion Leipzig vom 8. September 2009
  15. ? http://evildaystar.de/2010/04/gewaltpravention-an-bremer-schulen-durch-videouberwachung-m/
  16. ? Big Brother Awards, Preisträger 2005
  17. ? heise online – Studie: Videoüberwachung in Berliner U-Bahn brachte keinen Sicherheitsgewinn
  18. ? Vgl. Kameras schrecken nicht – Big Brother versagt vom 6. Mai 2008 bei n-tv.de
  19. ? „Die „kleinen Brüder“ schauen nie weg: Kamera-Überwachung in Cuxhaven, Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private“. Cuxhavener Nachrichten. 27. September 2004
  20. ? Jens Blankennagel, Martin Klesmann: Polizisten lehnen Videoüberwachung ab. Gewerkschaft: Innenministerium hat den Beamten deshalb einen „Maulkorb“ verpasst, Berliner Zeitung, 13. Dezember 2001, S. 29
  21. ? Berliner Morgenpost 30. Dezember 1998 S. 7 und verschiedene Medien

[Bearbeiten] Weblinks

Commons: Videoüberwachung – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
Wikinews Wikinews: Videoüberwachung – in den Nachrichten

[Bearbeiten] Initiativen gegen Videoüberwachung

[Bearbeiten] Informationen zu Videoüberwachung

  • Deutschsprachige Artikel (Quelle: AK Videoüberwachung und Bürgerrechte) [11]

[Bearbeiten] Ratgeber

  • www.ra-live.de „Videoüberwachung – ein Rechtsratgeber“ von Rechtsanwalt Jan-César Woicke
  • [12] Videoüberwachung und Recht, ALCATEL-Studie von Thomas Hoeren

[Bearbeiten] Filme

  • Every Step You Take Ein ca. einstündiger Dokumentarfilm über Videoüberwachung in Großbritannien (und teilweise Österreich), vom österreichischen Regisseur Nino Leitner (englisch)

/olem

Videosicherheit von GRUNDIG ist wieder da !

Videosicherheitstechnik von GRUNDIG

Grundig ist wieder da!

Der deutsche Traditionshersteller kehrt mit neuer Videoüberwachungstechnik auf den CCTV Markt zurück und setzt Maßstäbe mit modernster IP-Netzwerktechnologie. Die Kombination aus hochwertiger Verarbeitung und eindrucksvollen Designs überzeugt in gewohnter Grundig Manier und bildet die solide Grundlage für die außergewöhnlichen Qualitätsansprüche des deutschen Unternehmens. Aufgrund ihrer Philosophie gelingt es Grundig im neuen Produktangebot aktuelle technische Entwicklungen der CCTV Branche, mit den bekannten Unternehmenswerten Funktionalität und Verlässlichkeit erfolgreich zu vereinen.

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Grundig; Qualität nach höchsten deutschen Maßstäben!

Was bereits im Vorfeld der Sicherheitsmesse Security 2010 in Essen als Gerücht die Runde machte ist nun Gewissheit: Der deutsche Traditionshersteller Grundig ist nach langjähriger Marktabwesenheit zurückgekehrt und verkauft seine Produkte von nun an im
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ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

EverFocus : neue Digital-Video-Recorder mit W-LAN für den Einsatz im Fahrzeug

Produkte im Fokus: Mobilüberwachung von EverFocus

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abortion helvetica, sans-serif;“>EverFocus Newsletter 04.04.2011

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Vorstellung der EverFocus Produktserie für Mobilüberwachung

Die neue EverFocus Produktserie für Mobilüberwachung ist ab sofort ab Lager erhältlich. Das System umfasst zurzeit den 12-Kanal Mobilrekorder EMV 1200, den 4-Kanal Mobilrekorder EMV 400 und die Tag/Nacht Minidomekamera EMD 300 im vandalismusgeschützten IP67 Außengehäuse.

Haupteigenschaften der zwei Mobilrekorder:

  • H.264 Kompressionsformat
  • variable Aufzeichnungsgeschwindigkeit bis zu 400 (EMV 1200) / 100 (EMV 400) Bilder/s
  • grafische Benutzeroberfläche abgestimmt auf Verwendung mit kleinen Monitoren
  • schock- und vibrationsgeschützte Crimp-Anschlüsse mit Adapterkabeln
  • integrierte 3-Achsen G Sensor Funktion, Alarmstufen für X/Y und Z Achse individuell einstellbar
  • GPS Funktion zur Nachverfolgung der Geschwindigkeit inkl. GPS Fence Funktionalität
  • thermostatgesteuerte Heizung mit Einschaltverzögerung bei geringen Temperaturen
  • optionale Wireless 802.11 a/b/g Schnittstelle
  • schock- und vibrationsgeschützter Montagesatz
  • 12 V DC Spannungsausgänge für 12 bzw. 4 Kameraausgänge, Kabel im Lieferumfang enthalten
  • Datenexport über USB 2.0 Port oder Netzwerkschnittstelle
  • Echtzeit Audioaufzeichnung bei beliebiger Video Aufzeichnungsgeschwindigkeit
  • Ethernet Schnittstelle zur Fernüberwachung und -Steuerung über Netzwerk

Weitere Informationen zu den Mobilrekordern:

EMV 1200

EMV_1200

zur Produktseite EMV 1200

Download EMV 1200 Produktdatenblatt

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EMV 400

EMV_400

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EMD_300_B

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Download EMD 300 Produktdatenblatt

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Die Kamera:

EMD 300 – 8,5mm (1/3″) Tag/Nacht Kamera im wetter- und vandalismusgeschützten Minidomegehäuse für Mobileinsatz, hochauflösend

Haupteigenschaften:

  • hochauflösend (530 TV Linien)
  • vandalismusgeschütztes und IP67 wettergeschütztes Außengehäuse
  • 3-Achsen Positionierung zur flexiblen Auswahl des Blickwinkels
  • Tag/Nacht Steuerung
  • geringe Leistungsaufnahme
  • verfügbar mit schwarzem oder silberfarbenem Gehäuse

Weitere Produkte für die Mobilüberwachung:
EPR_110 EPR 110 – USB Lesegerät für SATA Festplatten

zur Produktseite EPR 110

EPR_120 EPR 120 – USB Lesegerät für Festplatten aus EMV 400 Mobilrekordern

zur Produktseite EPR 120

Download Produktdatenblatt DVR Zubehör

 

 

 

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Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem EverFocus Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH
EverFocus Electronics AG
Albert-Einstein-Straße 1 / D-46446 Emmerich am Rhein
Fon: +49 (0) 2822 9394-0 / Fax: +49 (0) 2822 9394-95

INDEXA : Katalog Sicherheitstechnik 2012 ist da !

Willkommen bei INDEXA Sicherheitstechnik

INDEXA Sicherheitstechnik

Indexa Funkalarmanlagen,  digitale Funk-Videoüberwachung und Funk-Rauchmelder: Wir bieten Sicherheitstechnik die optimal auf klein- bis mittlere Objekte abgestimmt ist. Unsere Funk-Video-Türsprechanlage mit digitaler Funk-Übertragung ist eine echte Weltneuheit. Die störungsfreie Bildübertragung und Abhörsicherheit eröffnen viele neue Anwendungsmöglichkeiten.

Der Katalog INDEXA Sicherheitstechnik 2012 mit Funk-Alarmanlagen, approved Videoüberwachung, Rauchmelder steht zum download bereit.

Die neue INDEXA Bild-Preisliste 2012 finden Sie hier

 

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Funkalarmanlage System 8000 und  Alarmanlage System 6000

Alarmanlage System 8000 Funkalarmanlagen

Indexa Alarmsysteme und Funkalarmanlagen bieten für die bislang vernachlässigte Bereiche der klein- bis mittelgroßen Objekte die passende Lösung zum bezahlbaren Preis. Für Betriebsgebaüde(Lagerhalle, Laden, Produktionshalle, Büros) sowie für alle Wohnungen und Häuser bestens geeignet.

Die erste Funk-Alarmanlage hat Indexa 1994 eingeführt. Die langjährige Erfahrung in Alarmanlagen [..bzw. Gefahrmelderanlagen (GMA) / Einbruchmelderanlagen (EMA) ] spiegelt sich in unseren aktuellen Produkten wider.

SYSTEM 8000 – Mehr als eine Alarmanlage !

Das modular aufgebaute Funk-Alarmanlage System 8000 bietet „State of the Art“ Alarmtechnik zu einem sehr attraktiven Preis. Bidirektionale Funk-Übertragung, Überwachte Sensoren sind „Stand-der-Technik“. Vergleichen Sie die Merkmale und insbesondere die Qualität unser Produkte mit anderen Anlagen, die meist ein Vielfaches kosten… – Sie werden staunen!

 

System 8000 Katalog: Mehr als eine Alarmanlage

Funkalarmanlage System 8000 - Mehr als eine Alarmanlage! Katalog

System 8000 -Mehr als eine Alarmanlage Katalog (PDF 1,5MB)

 

Die drahtlose Hybrid-Alarmanlage SYSTEM 6000 ist eine besonders variable und umfangreiche Alarmanlage mit hervorragendem Preis-Leistungsverhältnis.

Alarmsysteme für Wohnung, Haus oder Gewerbe

Mit unseren Alarmanlagen und Alarmsysteme können sie nicht nur ihre Wohnung absichern, sondern auch ihr Auto, Wohnmobil, etc.

Aktuelle Neuheiten:

GSM-Kamera zur Überwachung und Alarmierung:
IND-GSM 02 Überwachungskamera

 

Indexa GSM-Kamera IND-GSM 02:

Beschreibung:Die GSM-Überwachungskamera IND-GSM 02 von INDEXA schließt die Lücke zwischen Alarmsystem, Videoaufzeichnung und Fernüberwachung! Bei Auslösung werden Alarmmeldungen mittels SMS, MMS, Anruf oder E-Mail über GSM versendet.

Die bereits in der Kamera integrierten Melder für Bewegung, Glasbruch, Vibration und Neigung bzw. Verdrehen sorgen für eine zuverlässige Auswertung der Situation. Zusätzlich können bis zu 20 Funkkomponenten der INDEXA System 8000 Serie an der Kamera angemeldet werden um eine Aufzeichnung und Alarmierung auszulösen. Für die Scharf- und Unscharfschaltung der Kamera ist eine Funk-fernbedienung bereits im Lieferumfang enthalten. Im Falle einer Auslösung durch integrierte oder externe Melder startet die Kamera eine Aufzeichnung mit Voralarm. Gespeichert werden Bilder im JPEG oder Videos im MJPEG-Format im internen Speicher oder auf einer optionalen Micro-SD-Speicherkarte. Zusätzlich können die Daten, Bilder und Videos über die schnelle Quad Band GSM-Datenverbindung EDGE an verschiedene Personen gesendet werden. Mittels Contact ID Protokoll ist sogar eine Aufschaltung auf einen Wachdienst problemlos möglich.

Eine integrierte Infrarot-Ausleuchtung sorgt auch bei Nacht für erstklassige Bilder. Der integrierte Lithium-Ionen Akku gewährleistet einen normalen Betrieb auch bei Stromausfall. Die IND-GSM 02 verfügt über einen USB 2.0 Anschluss so dass die Parametrierung einfach und komfortabel mittels im Lieferumfang enthaltener Software durchgeführt werden kann. Dieser Anschluss dient auch zur Übertragung der gespeicherten Bilder und Videos vor Ort auf einen Computer. Neben dem optionalen Zubehör aus der INDEXA System 8000 Serie wie Bewegungs- oder Öffnungsmelder, Nottasten, Rauchmelder oder Fernbedienungen steht auch ein Kameraschutzgehäuse für den Außenbereich (Art. Nr. 37 122) und eine Solarzellen Lösung für Einsatzorte ohne Stromanschluss zur Verfügung.

Bereits integrierte Sensoren/Melder:

  • PIR Bewegungsmelder
  • Motion Detection (softwaregesteuert)
  • Glasbruchmelder (elektroakustisch) § Erschütterungsmelder
  • Melder für Neigen/VerdrehenZusätzlich anmeldbare Funk-Komponenten der INDEXA System 8000 Serie (max. 20 St.):
  • Funk-Gefahrenmelder (Feuer, Wasser, Gas)
  • Funk-Einbruchmelder (Öffnung, Bewegung, Glasbruch)
  • Funk-Nottasten und mobile Notruf-Sender
  • Funk-FernbedienungenDer Alarmfall
    (Auslösung durch interne oder externe Melder):
  • Bilder (JPEG) oder Videos (MJPEG) werden im internen Speicher abgelegt (durch optionale Micro-SD Speicherkarte erweiterbar)
  • Informationen als Text per SMS
  • Bilder und Videos per MMS über schnelle Quad Band GSM-Datenverbindung EDGE / GPRS
  • Aufschaltung auf Wachdienst mittels Contact ID Protokoll

 

Info-Plakat IND-GSM 02 (PDF 500kB)

Info-Blatt IND-GSM 02 (PDF 150kB)

Technische Daten:GSM: Quadband 850 / 900 / 1800 / 1900 MHz
GSM-Data:
EDGE Klasse 10, GPRS Klasse 10, max. 85,6kbps, CS1-4
GSM-Antenne:
+2,5dBi, SMA-Anschluss
MMS-Version:
1.2 über WAP 2.0
Stromversorgung: 100-240V ~ 50-60Hz; Netzgerät 5 V DC 2A
Stromaufnahme: 100mA (Ruhe); 1A (max)
Notstrom-Akku: Li-Ion 1300 mAh
Obkektiv:  Weitwinkel 95°
Infrarot-Ausleuchtung: 6x IR-LED, Winkel 80°
Videoformat: MJPEG 12V, max.1,2A
Bildformate: JPEG; EXIF 2.2
Bildauflösung: VGA (640×480), QVGA (320×240), QQVGA(160×120)
USB-Port: 2.0
Speicher: Micro-SD bis zu 4GB (1GB inkl.)
Funkfreqenz: 868 MHz (System 8000 Komponenten)
Schutzart des Gehäuses: IP 62W
Betriebstemperaturbereich: -20 bis +50°C
Luftfeuchtigkeit: max. 75%
Abmessungen: 55 x 75 x 155 mm
Gewicht: ca. 300 gLieferumfang

  • IND-GSM-02
  • GSM-Antenne
  • Wandhalterung
  • Funk-Fernbedienung mit Batterie
  • 1 GB Speicherkarte
  • Li-Ion Akku
  • Netzteil
  • USB-Kabel
  • Software auf CD
  • FONIC-Prepaid SIM-Karte
    mit 10 EUR Guthaben

 

Unsere Alarmsysteme ermöglichen es ihnen, bei ausgelöstem Alarm per SMS benachrichtigt zu werden.  Hierfür eignet sich z.B. unser GSM Video-Alarm-System GVS 100.

Batteriebetriebene Alarmanlagen sorgen für universelle Einsetzbarkeit. Sowohl für Alarm-, wie auch für unsere Brandmeldesysteme und Videoüberwachungskameras.

 

 

Videoüberwachung, MPEG4 und H.264 DVR Videorekorder

DVR digitale Videorecorder MPEG4 und H.264 Codec

Ob Zoom-Kameras, DVR Digitale Videorecorder, Netzwerk-Kameras (IP-Kameras), Netzwerkvideorecorder NVR, Dome-Kameras, Infrarot-Scheinwerfer, Funk-Kameras, Digital-Videokameras oder vieles mehr, wir haben für jeden Bedarf eine passende und preiswerte Lösung.

Sie wollen zum Beispiel nicht nur, dass ihre Kamera Bilder auf einen Monitor überträgt, sondern das ganze auch aufnehmen? Kein Problem mit unseren NVR  Netzwerk Videorekordern. Oder suchen Sie MPEG4 H.264 DVR digitale Videorekorder, die es Ihnen ermöglichen, ihre Aufnahmen im Internet zu betrachten?

Vielleicht möchten sie ja auch eine digitale Funk-Kamera 2,4 GHz mit kabellosem Sender, Channel-Hopping und einen tragbaren Monitor, um jederzeit zu sehen, was vor ihrer Tür vorgeht, oder möchten einfach nur ein schützendes Auge auf ihr Baby werfen, während es schläft? Kein Problem mit unseren erweiterbaren Funk-Videoüberwachung Komplettsets.

Kameras schrecken Einbrecher und Diebe ab, sind also optimal als Einbruchschutz und  Einbruchsicherung geeignet! Aber warum muss es unbedingt eine richtige Kamera sein? Oftmals reichen auch schon Kamera-Attrappen, um eventuelle Täter abzuschrecken.

Digitale Funkvideoüberwachung – Abhörsicher und störungsfrei:

Komplettsets mit USB-Anschluss und Recorder-Software

digitale Funk-Videoüberwachung Set DF-240 von Indexa DF-250 digitale Funk-Überwachungsanlage von Indexa

Die Funkübertragung vom Video- und Audiosignal von der Funkkamera zum Empfänger erfolgt auf digitaler Basis im 2,4 GHz Frequenzbereich. Es werden ständig wechselnde Frequen zen verwendet die zwischen Funk-Videokamera und Empfänger synchronisiert sind, sogenanntes Frequenz- Hopping. Nur der Funk-Empfänger der mit der Kamera „gepaart“ ist, kann das synchronisierte Signal empfangen. Hierbei ist eine Abhörsicherheit gegeben. Die digitale Übertragung bringt eine hohe Qualität des Audiosignals sowie ein störungsfreies Videobild. Die Kamera befindet sich im wetter – festen Gehäuse (IP44) und kann nicht nur Innen, sondern auch an einer regen – geschützten Stelle Außen angebracht werden. Die mitgelieferte Halterung eignet sich zur Wand- oder Decken – montage. Das Weitwinkel-Objektiv er – gibt einen horizontalen Blickwinkel von ca. 56° und der CMOS-Sensor erzeugt ein Farbbild in VGA-Auflösung. Bei schlechten Lichtverhält nissen schaltet das Bild auf schwarz/weiß-Modus und die Infrarotaus leuchtung wird eingeschaltet. Hierbei wird ein Bereich von bis zu 8 m im Innenraum oder bis zu 5 m im Außen bereich ausgeleuchtet. Bei schlechter Empfangs qualität wird die Bildübertragungsrate reduziert.

Digitaler Zoom Bei der Auswahl „Digitaler Zoom“ wird ein Bildauschnitt in ein viertel der Gesamtbildfläche (QVGA-Auslösung) am Monitor gezeigt. Die Position des Ausschnittes ist durch Richtungstasten am Empfänger ein stellbar. Im Zoommodus wird die Bild über tragungsrate erhöht. USB-Anschluss/ mitgelieferte Recordersoftware Einfach den Empfänger bzw. Monitor über das USB-Kabel mit einem PC ver – binden. Jetzt erscheint das Livebild am PC-Bildschirm und die Steuerung erfolgt per Maus click. Über einen Zeitplan können Kamerabilder automa tisch aufge – nommen werden: entweder auf Dauer oder bei Bewegung. Die Bilder werden mit Zeit und Datum gespeichert und können ausgedruckt oder weiterge – sendet werden. Erweiterung: Autoumschaltung und Quad Das System kann mit bis zu 3 weiteren Kameras erweitert werden (Zusatzkamera DF-200K optional erhältlich). Die Kamera bilder können automatisch im 5, 10 oder 15 Sekunden Takt nacheinander angezeigt werden. Alternativ können alle 4 Bilder gleichzeitig angezeigt werden.

Digitale Funk-Überwachungskamera mit tragbarem Funk-TFT-Monitor.

Das neue Fubk-Videoüberwachungsset DF-240 von Indexa besteht aus einer Funk-Videokamera und einem tragbaren Funk-Monitor mit TFT-Bildschirm. Es dient zur Überwachung von Objekten (z.B. Räumen, Tür- und Eingangsbereichen, Einfahrten) mit Bild und Ton. Die Bild- und Tonübertragung zum Empfänger erfolgt drahtlos mit einer Frequenz von 2,4 GHz. Dabei werden durch digitale Technologie Störungen durch andere Geräte wie z.B. WLAN, schnurlose Telefone etc. reduziert. Der Monitor mit eingebautem Empfänger und 3,5“ Farb-TFT-Bildschirm ist für den Anschluss an den Video- bzw. Audioeingang eines Videomonitors, eines Fernsehgerätes oder Recorders konzipiert. Über ein USB-Kabel kann der Monitor an einen PC angeschlossen werden. Die mitgelieferte Software ermöglicht das Betrachten von Live-Bildern am PC sowie die manuelle oder automatische Aufnahme von Bild und Ton. Die Steuerung erfolgt bequem per Mausklick. Über einen Zeitplan können Kamerabilder automatisch aufgenommen werden: entweder auf Dauer oder bei Bewegung. Die Bilder werden mit Uhrzeit und Datum gespeichert und können ausgedruckt oder weiterversendet werden. Die Stromversorgung des Sets erfolgt über mitgelieferte Netzgeräte. Der Monitor verfügt über einen integrierten Lithium-Akku, der automatisch bei Netzanschluss über das Netzgerät aufgeladen wird. Dieser ermöglicht einen Betrieb von bis zu 5 Stunden ohne Netzstrom. Die Bildauflösung erfolgt in VGA-Qualität mit 640 x 480 Pixeln durch MJPEG Kompressionsverfahren. Die Kamera verfügt über ein Weitwinkelobjektiv. Mit dem digitalen Zoom lassen sich Bildausschnitte vergrößern. Bei ausreichenden Lichtverhältnissen wird ein Farbbild von der Kamera übertragen. Bei zu schwacher Umgebungsbeleuchtung schaltet sich automatisch die integrierte Infrarotbeleuchtung ein. Das Set kann mit bis zu drei weiteren Kameras erweitert werden. Die Kanäle lassen sich manuell einzeln oder automatisch über eine Scan-Funktion nacheinander anwählen. Sie können auch gleichzeitig auf dem in Quadranten geteilten Bildschirm betrachtet werden. Abhörsicherheit wird durch Frequenzhopping erreicht: die Funkübertragung erfolgt auf digitaler Basis auf immer wechselnden Frequenzen, die zwischen Kamera und Monitor synchronisiert sind. Die Funkreichweite beträgt im Freien über 100m, in Gebäuden bis zu 20m. Die Kamera hat die Schutzart IP44. Durch ihr wetterfestes und spritzwassergeschütztes Metallgehäuse mit Sonnenschutzdach eignet sie sich sowohl zur Überwachung von Innenräumen als auch zur Montage an einer geschützten Stelle im Außenbereich.

Digitale-Funkvideoüberwachung: Flyer als PDF

Digitale Funk-Videoüberwachung : Übersicht

Digitale Funk-Videotürsprechanlage DVT-20

Sehen, Sprechen, Öffnen – mit automatischer Aufnahme auf SD-Karte: Die Funk-Video-Türklingel DVT-20

 

Digitale Funk-Videotürsprechanlage DVT-20 Funk-Sprechanlage mit Bild Türsprechanlage

DVT-20 Funk-Videotürsprechanlage / Funk-Video-TürklingelDas Funk-Video-Türklingel Set besteht aus Außen- und Innenstation jeweils mit Freisprecheinrichtung. Einfach Batterien in der Außenstation einlegen und an der Wand befestigen: schon ist die Anlage betriebsbereit. Wird geklingelt dann ertönt an der Innenstation ein Gongsignal und am Monitor erscheint das Kamerabild. Durch Tastendruck an der Innenstation wird das Gegengespräch ermöglicht. Ist eine Stromversorgung in der Nähe der Außenstation vorhanden, so kann man nicht nur an Batterien sparen, sondern es ermöglicht die ständige Bereitschaft der Kamera, so dass eine visuelle Kontrolle von der Innenstation jederzeit möglich ist. Das Netzgerät versorgt auch den Türöffnerausgang an der Außenstation. Hier kann ein handels – üblicher elektrischer Türöffner (12 V DC, max. 500 mA) angeschlossen werden. Dieser kann über Tastendruck an der Innenstation aktiviert werden.

Die Innenstation der Türsprechanlage beinhaltet einen Lithium- Ionen Akku und ist daher tragbar. Der Akku ermöglicht bis zu 5 Betriebsstunden und wird über das mitgelieferte Netzgerät aufgeladen. Für den stationären Einsatz kann die mitgelieferte Wandhalterung verwendet werden. Die Verbindung zwischen Innen- und Außenstation erfolgt drahtlos durch 2,4 GHz digitale Funkübertragung. Die digitale Technologie sorgt für störungsfreie Bilder und Abhörsicherheit. Eine Ergänzung des Sets ist nicht möglich. Ein weiterer Vorteil des DVT-20 ist der in der Innenstation eingebaute Recorder. Ist diese Funktion aktiviert, so erfolgt nach dem Klingeltastendruck eine 1 minutenlange Bild- und Tonaufnahme (Bildspeicher). Die Aufnahme erfolgt an einer SD-Karte (nicht im Lieferumgang enthalten). Auf eine 16 GB Karte können bis zu 40 Stunden Aufnahme gespeichert werden. Die Aufnahmen werden mit Zeit- und Datumsanzeige gespeichert und sind mit Hilfe einer Menüführung am Bildschirm leicht abspielbar.

Technische Daten:Außenstation
Stromversorgung: 15 V DC (Netzgerät) oder 6 x AA, 1,5 V Batterien
Spannung für Türöffner: 12 V DC, max. 500 mA (nicht bei Batteriebetrieb)
Kamera-Bildsensor: 1/4“ CMOS Farbe
Kamera-Bildwinkel: 85° H x 65° V
Ausleuchtung: 9 Infrarot LEDs, Reichweite ca. 0,8 m
Sendefrequenz: 2,4 GHz
Sendereichweite: max. 100-150 m bei Sichtkontakt
Betriebstemperatur: -10° C bis +40° C
Schutzklasse: IP 44
Abmessungen: 85 x 143 x 36 mm
Gewicht: ca. 220 gInnenstation
Stromversorgung: 5 V DC (vom mitgelieferten Netzgerät)
Lithium-Ionen Akku: 3,7 V, 1800 mA, eingebaut
Monitor: 3,5“ TFT-LCD, Farbe
Monitor-Auflösung: 300 TV-Linien
Klingelton: ca. 73 dB(A)/1 m
SD-Karte: max. 16 GB
Abmessungen: 131 x 86 x 27 mm
Gewicht: ca. 195 g

Lieferumfang DVT-20 Funk-Video-Türsprechanlage

• Außenstation mit Antenne
• Schutzhaube aus Aluminium
• Antennenkabel mit Halterung
• Innenstation mit Wandhalterung
• Netzgeräte für Außen- und Innenstation
• Befestigungsmaterial

DVT-20 Set    Art.Nr. 27 070

 

 

Datenblatt als PDF :  DVT-20 Video-Türsprechanlage

Wenn Kabel vorhanden ist bieten wir ihnen auch die passende Lösung: Die Video-Türsprechanlage VT 81.

Rauchmelder retten Leben! : Funk-Rauchmelder mit VdS Zulassung

Funk-Rauchmelder VdS Funk-Gasmelder

Ob drahtlose Rauchmelder und Hitzemelder, kabellose Wassermelder , Funk-Gasmelder oder untereinander funkvernetzbare Gefahrenmelder, wir sorgen für ihre Sicherheit ohne Kabelaufwand. Batteriebetriebene Wohnungsrauchmelder sind inzwischen sehr preiswert und nach strengen Normen geprüft (VdS, GS-geprüft).

Unser Minibrandmeldesystem RZ 03 mit seinen bis zu 16 anschließbaren Gefahrenmeldern bietet auch für grössere Häuser die passende Lösung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem INDEXA Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

SANTEC News : NUUO iViewer App im iTunes Store

NUUO iViewer

Von NUUO gibt es seit einiger Zeit die iViewer App im iTunes Store. Sie ermöglicht es dem Anwender sich über ein WLAN oder eine 3G Verbindung mit den NUUO Systemen zu verbinden und die Überwachungsbilder aus der Ferne zu betrachten.

NUUO iViewer App

Die App ist kompatibel mit NUUO IP-Kamera-Software, DVR-Karten von NUUO, NUUO Hybrid-Systemen, bestehend aus Karten-und IP-Lizenzen und NUUO NVRmini Netzwerk-Videorekordern. Dafür ist die Software-Version ab 3.3.3 nötig bei den NVRmini Rekordern muss die Firmware 2.4 oder höher installiert sein. Die Anwendung ist kostenlos und erlaubt die Betrachtung mehrerer Kameras gleichzeitig. Darüber hinaus ist es möglich PTZ Kameras zu steuern und Snapshots der aktuellen Videos anzufertigen. Features:

  • Mehrkanalanzeige – 3×2, 2×2
  • Touch-Screen-PTZ
  • Snapshoterstellung
  • CIF und QCIF Auflösung
  • Kompatibel mit NUUO NVR (IP+), Hybrid NDVR, NAS NVRmini und DVR Capture Card *

* NVR(IP+), Hybrid NDVR/DVR: Version ab 3.3 * NAS NVRmini: Version ab 2.4

NUUO iViewer App

Neben der iPhone App gibt auch die Möglichkeit mit einem Android Smartphone auf NUUO Systeme zuzugreifen. Weitere Infomationen zu Einrichtung und unterstützten Geräten finden Sie im NUUO Wiki >>> zum Wiki

Sie möchten das iViewer App mit einem NVR System testen?

Laden Sie sich die gratis App im iTunes Store herunter. Öffnen Sie die App und geben folgende Daten ein:

  • Server Name: hier können Sie einen eigenen Namen definieren
  • Server Adress: 80.149.80.170
  • Server Port: 5150
  • Username: gast
  • Password: gast

Anschließend klicken Sie in der App auf Save . Nun können Sie die Verbindung mit dem System aufbauen.* Bei dem NVR System, welches bei uns verfügbar ist, handelt es sich um einen NUUO-NDVR-16-1TB Hybrid Rekorder. An diesen sind sowohl IP- als auch analoge Kameras angeschlossen.   * Dies kann je nachdem wieviele Nutzer gleichzeitig auf unseren Test-Rekorder zugreifen ein wenig dauern.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem SANTEC, NUUO Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

SANTEC : Neue SanStore Digital-Video-Recorder

Neue SanStore Rekorder

Mit der neuen X-Serie der SanStore Digitalrekorder, den SanStore-LEMX und den SanStore-MMX Rekordern erfährt die Produktreihe ein umfassendes Update bei Hard- und Software.

Die MMX-Serie löst die bisherige erfolgreiche MM-Serie ab. Die LEMX-Serie ist der Nachfolger der LEM- und EM-Serie.

Alle Rekorder verfügen nun über den modernen H.264 Codec, durch den Speicherplatz gespart wird, was eine sehr lange Aufnahmedauer garantiert. Der  neue, schnellere, interne Prozessor sowie verbesserte Software Funktionen sorgen zudem für eine angenehme, flüssige und einfache Bedienung. Zusätzlich wurde die Netzwerk-Performance (LAN/WAN) deutlich verbessert und Funktionen wie Dual-Stream integriert. Neu sind auch die Möglichkeiten mittels Apps über das iPhone oder ein Android Smartphone auf die Rekorder zuzugreifen. Ein neues modernes Webinterface für das Rekorder-Management sowie eine neu entwickelte Enterprise Management Software (EMS) zur Verwaltung von bis 300 Rekorden machen die SanStore Rekorder zu einem digitalen Videoaufzeichnungssystem, welches kaum einen Wunsch offen lässt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem SANTEC Vertriebspartner:
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VIDEOR Video-Security News

News


 

Samsung verschenkt 16 Kanal NET i ware Software bis 30. Juni 2011 …

[19.04.2011] … an Installateure, die an einer kostenlosen Schulung teilnehmen und Samsung iPOLiS Netzwerkkameras erwerben.

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Bosch lädt ein: STDE Roadshow 2011 – präsentiert in HD

[13.04.2011] Im Mai tourt Bosch quer durch Deutschland und präsentiert auf acht Stationen seine HD-Komplettlösungen.

Erfahren Sie mehr …

 

 

 

 


 

Sony verlängert Go Win Aktion bis 30.06.2011

[05.04.2011] Die Promo gilt für: SNC-CH120, SNC-CH110S, SNC-CH110B, SNC-DH120, SNC-DH160, SNC-DH110W und SNC-DH110B

Weiter zu den Promotion Produkten …

 

 

 

 


 

PoE-Midspans, -Splitter und -Extender von Phihong

[23.02.2011] Wir erweitern unsere Produktpalette um Power over Ethernet Lösungen der Marke Phihong.

Erfahren Sie mehr …

 

 

 

 


 

Flir-Wärmebildkameras über Videor auch in der Schweiz erhältlich

[14.02.2011] Wegen der erfolgreichen Kooperation in Österreich, UK und Deutschland erhält Videor nun auch die Vertriebsrechte für die Schweiz.

Weiter zu den Flir-Wärmebildkameras bei Videor …

 

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