Bosch Advantage Line – hochwertige Überwachungskameras zum kleinen Preis

Advantage: Bosch

| | | Videor VIEW 12-2: Neue Produktlinie zum attraktiven Preis

Die Bosch Advantage Line steht für zuverlässige Leistung zu attraktiven Preisen. Hohe Bildqualität und geringer Wartungsbedarf zeichnen alle Produkte der neuen Linie aus. Vom technischen Design bis zur leistungsstarken Software wurde alles auf Einfachheit hin konzipiert, um eine schnelle Installation und komfortable Bedienung zu ermöglichen. Errichter sparen dadurch Zeit und Geld, Endanwender profitieren von der unkompli-zierten Bedienung.

Keine Abstriche bei der Qualität. Die Marke Bosch ist ein Garant für hohe Qualität. Und so werden auch die Produkte der Advantage Line höchsten Ansprüchen gerecht. Die Produktion und anschließenden Produkttests erfolgen nach strengen Qualitätskriterien. Fertigungsanlagen von Bosch entsprechen an jedem der weltweiten Standorte der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 sowie der Umweltnorm ISO 14001. Auf diese Weise wird die gleichbleibend hohe Produkt-qualität gewährleistet, zu der sich Bosch mit der dreijährigen Garantiezeit selbst verpflichtet.

Bosch Sicherheitssysteme erweitert sein Video-Portfolio um die Advantage Line – eine neue, kostengünstige Produktreihe
Für alle kleinen bis mittelgroßen Installationen, wie sie z. B. von kleinen Unternehmen, vom Einzelhandel oder von Schulen nachgefragt werden, hat Bosch eine neue Produktlinie entwickelt: Die Bosch Advantage Line bietet eine Komplettpalette an kostengünstigen Produkten für Videoüberwachungssysteme, von der Kamera bis hin zu Speicherprodukten. Technische Daten, Preis und Bestellmöglichkeit:
BOSCH im Shop

Im Fall der Advantage Line zählen neben der Verarbeitung auch die einfache Installation und Bedienung der Kameras zu den besonderen Qualitäts-merkmalen. Darüber hinaus zeichnen sie sich durch einen geringen Wartungsbedarf aus, was die Kosten für Errichter und Endkunden weiter reduziert. Die komplette Palette der Advantage Line umfasst Indoor- und Outdoor-Kameras sowie Minidomes, integrierte Infrarot Dome- und Zylinderkameras, Minikameras sowie IP-Kameras und IP-Domekameras. Die meisten IP-Modelle bieten die Möglichkeit, mittels SD-Karten auch direkt in der Kamera aufzuzeichnen.

IP 200 Serie: Boxkameras, Domes und Zylinderkameras Mit den kompakten, feststehenden Kameras der IP 200 Serie kann ein komplettes IP-Überwachungssystem aufgebaut werden. Die Bildübertragung erfolgt im Vollbildverfahren (Progressive Scan), das gestochen scharfe Bilder auch von belebten Szenen und bewegten Objekten ermöglicht. Damit eignen sich die Kameras ideal für die Überwachung von Einzelhandelsgeschäften, Restaurants, Kindertagesstätten und kleineren Büros. Für diskretere Überwachungs-aufgaben bieten sich dagegen die IP-Domes an. Die Zylinderkameras der Serie wurden für den Einsatz im Innen- und Außenbereich konzipiert. Ein robustes Aluminiumgehäuse schützt sie vor eindringendem Wasser. Durch die integrierte aktive Infrarottechnologie, sind diese Kameras für eine 24 Stunden Non-Stop- Videoüberwachung geeignet. Das Highlight dieser Produktserie ist die IP-WLAN Kamera NBC-265-W mit 720p HD Auflösung. Sie erzeugt einen simultanen H.264/M-JPEG Dual Stream und erlaubt mittels einer SD Karte die optionale Aufzeichnung direkt in der Kamera. Unterstützt werden SD- und SDHC-Karten mit bis zu 32GB. Im Lieferumfang enthalten sind die Antenne, das Netzteil, ein kleiner Wandhalter, ein Objektiv F1,2/2,8-8mm mit manueller Blende, eine 4GB SD-Karte und der kostenfreie Bosch Video Client (BVC). Die Kamera ist ONVIF konform und lässt sich somit in viele Videomanagementlösungen einbinden.

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ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Samsung Serie SNB-3002 preisgünstige Netzwerkkameras mit WDR

Protector Produktbericht vom 07.05.2012

Samsung

Vier Netzwerkkameras mit 4CIF-WDR-Funktion

Samsungs neue 4CIF-WDR-Netzwerkkamera-Reihe ist als preisgünstige Alternative zu Megapixelkameras für Videoüberwachungsprojekte mit Aufnahmen sehr hoher Qualität ausgelegt.

Neue Netzwerkkameras mit WDR von Samsung
Die Netzwerkkamera SNB-3002 (Bild: Samsung)Technische Daten, Preis und Bestellmöglichkeit:
SNB-3002 im Shop

Die Modelle der 4CIF-Reihe, die SNB-3002 Boxkamera, die SND-3082 Dome-Kamera, die SND-3082F Dome-Kamera zur Einbaumontage und die vandalismusgeschützte Dome-Kamera SNV-3082, bieten sich besonders für Umgebungen wie Schulen, Krankenhäusern, Büroräumen, Fabriken, Lagerhäusern und Einzelhandelsgeschäfte an. Die PoE-Versorgung (Power over Ethernet) der 4CIF-Kameras verringert die Installationskosten, da hier Stromversorgung und Video/Audio-Übertragung über ein einziges Ethernet-Kabel geleitet werden.

Auch bieten die Kameras mehrfache simultane Datenübertragung und die Wahl zwischen M-JPEG-, MPEG-4- und H.264-Kompression, mit welchen Aufnahmen an mehreren Orten mit unterschiedlichen Bildraten von bis zu 25 Bildern pro Sekunde und Auflösungen gleichzeitig übertragen können. Somit können mehrere autorisierte Anwender gleichzeitig Live-Aufnahmen an einem Standort überwachen und Videoaufnahmen zur Beweissicherung an einem anderen Standort aufzeichnen. Auch können Aufnahmen auf der optionalen, geräteinternen SD-Speicherkarte abgelegt und E-Mail-Benachrichtigungen über jegliche Ereignisse an ein Smartphone gesendet werden.

Die neuen Modelle mit integriertem A1 DSP-Chipsatz von Samsung bieten die Wide-Dynamic-Range-Funktion (WDR) und sind daher für Standorte mit kontrastreichen Lichtverhältnissen geeignet. Die Progressive-Scan-Funktion optimiert hochwertige Videoaufnahmen von bewegten Objekten und kann zum Beispiel Kfz-Kennzeichen ohne Bewegungsunschärfe erfassen. Alle vier Modelle verfügen über eine echte Tag/Nacht-Funktion mit IR-Sperrfilter und einem CCD-Bildsensor, welcher die Erfassung von hochwertigen Farbbildern bei minimal 0,001 Lux und s/w-Aufnahmen bei minimal 0,0001 mit Sens-Up-Funktion ermöglicht.

Zusätzlich zur Standard-Bewegungserfassung bieten Samsungs 4CIF-Kameras eine Funktion zur Erkennung eines nicht autorisierten Szenenwechsels. Falls Farbe auf die Linse der Kamera gesprüht wurde oder eine nicht autorisierte Änderung des regulären Kamerawinkels aufgetreten ist, wird eine Alarmmeldung veranlasst. Eine bidirektionale Audiofunktion stellt eine effektive Zwei-Wege-Kommunikation bereit.

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ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Sony präsentiert preisgünstige Überwachungskamera-Serie

Protector Produktbericht vom 13.08.2012

Sony Professional

Analogkameras mit IR-Strahlern

Sony hat 15 neue Analogkameras der Y-, CM- und CB-Serie vorgestellt. Mit verbesserter Farbwiedergabe und integrierten Infrarot-Strahlern überwachen die neuen Kameras problemlos Innen- und Außenbereiche.

Neue Analogkameras mit IR-Strahlern von Sony
Die Analogkamera SSC-CB565R (Bild: Sony)Technische Daten, Preis und Bestellmöglichkeit:
SSC-CB565R im Shop

Durch Adaptive-IR-Control verhindern die Kameras Überbelichtung und geben Szenen einheitlich wieder. Die acht IR-Dome- und Bullet-Kameras der YM- und YB-Serie bieten eine Auswahl an Auf-lösungen und Fest-brennweiten für ein breites Spektrum an Anwendungen. Die sieben Dome- u. Bullet-Kameras der CM- und CB-Serie verfügen jeweils über ein Dreifach-Zoomobjektiv mit variabler Brennweite und sind für die Überwachung im Innen- u.  Außenbereich geeignet.

Y-Serie

Die neuen Modelle SSC-YM401R, SSC-YM411R, SSC-YB401R und SSC-YB411R sind mit der neuen „Dual Pass Day/Night“-Funktion ausgestattet. Diese Technologie überträgt sowohl die sichtbare Frequenz als auch die IR-Frequenzen. Tagsüber wird die IR-Übertragung unterbrochen, um eine exaktere Farbwiedergabe zu erreichen. Nachts sorgt Infrarot für eine höhere Empfindlichkeit. Alle Kameras erzeugen Bilder mit einer Auflösung von 540 TV-Zeilen.

Die Kameras SSC-YM501R, SSC-YM511R, SSC-YB501R und SSC-YB511R erreichen hohe Bildqualität mit einer Auflösung von 650 TV-Zeilen und True-D/N-Funktion. Bei True D/N handelt es sich um einen ausschaltbaren IR-Filter, der sowohl tagsüber als auch nachts eine optimale Leistung erreicht. Im Tageslicht entfernt der IR-Filter die IR-Wellenlängen für eine genaue Farbwiedergabe, nachts wird der IR-Filter ausgeschalten, damit so viel IR-Licht auf den Sensor fällt wie möglich.

Die Sony Box-Kameras SSC-YB401R und SSC-YB411R bieten eine Auflösung von 540 TV-Zeilen, D/N-Funktionalität und eine effektive IR-LED-Reichweite von fünf Metern. Daher eignen sie sich besonders für die Überwachung überschaubarer Bereiche. Die Box-Kameras SSC-YB501R und SSC-YB511R hingegen liefern eine Auflösung von 650 TV-Zeilen bei einer effektiven IR-LED-Reichweite von zehn Metern.

CM- und CB-Modelle

Die SSC-CM461R, SSC-CM561R und SSC-CM565R verfügen über True D/N. Die SSC-CM461R liefert eine Auflösung von 540 TV-Zeilen, während die SSC-CM561R und SSC-CM565R mit 650 beziehungsweise 700-TV-Zeilen arbeiten. Die SSC-CM565R eignet sich mit ihrem robusten Gehäuse auch für Außenanwendungen.

Die Sony SSC-CB565R und SSC-CB575R sind Bullet-Kameras, die bei fixem Winkel mit einer Auflösung von 700 TV-Zeilen aufzeichnen und mit der IR- und True-D/N-Funktion ausgestattet sind. Die SSC-CB565R verfügt über ein Dreifach-Zoomobjektiv mit variabler Brennweite von 2,8 bis 10,5 Millimeter und die SSC-CB575R über ein Objektiv mit variabler Brennweite von neun bis 22 Millimeter.

Die Bullet-Kamera SSC-CB561R liefert eine variable Auflösung von 650 TV-Zeilen im Standardmodus und 700 TV-Zeilen im Sharp-Modus. Die SSC-CB461R zeichnet mit einer Auflösung von 540 TV-Zeilen auf. Beide Kameras bieten eine effektive IR-LED-Reichweite von 16 Metern und eignen sich damit für die Überwachung größerer Flächen.

 

Analog aufgerüstet

| | Videor VIEW 12-1: Sony präsentiert neue Produktreihe von analogen Kameras

Das Portfolio umfasst sechs Fixed Tag/Nacht Kameras und ein Dutzend Mini Domes für den Innen- und Außeneinsatz, ausgestattet mit verschiedenen Bildaufnahme-Sensoren, so dass für jeden Einsatzschwerpunkt etwas dabei ist: Mit dem Super HAD II Chip können einfache Überwachungsaufgaben preiswert ausgeführt werden; mit dem EXview HAD II Sensor sind Beobachtungen auch unter schlechten Lichtverhältnissen möglich. Für die diskrete Überwachung sorgen Kameramodelle mit IR-Beleuchtung. Sony stellt Ihnen nachfolgend eine kleine Auswahl an Analogkamera-Varianten vor.

Fixed-Kamera: SSC-G113/G118 Diese Tag/Nacht Kameras zeichnen sich durch eine hohe Lichtempfindlichkeit und eine geringe Leistungsaufnahme aus. Die 1/3“-Tag/Nacht Kameras SSC-G113 und SSC-G118 bieten dank einer Kombination aus 650 TV Linien maximaler horizontaler Auflösung, dem EXview HADCCD II-Sensor, dem neuen digitalen Signalprozessor Effio-E und der 2D-Rauschunterdrückung auch unter schwierigen Lichtbedingungen hohe Leistung. Die elektronische Tag/Nacht-Funktion schaltet automatisch zwischen Tag- (Farbe)/Nacht-Modus (s/w) um. Beide Modelle kompensieren die Farbübergänge mittels adaptiver Farbtonwiedergabe ATR-Lite, während der intelligente Gegenlichtausgleich (iBLC) die Belichtung in dunklen Szenen unterstützt und die Bildqualität verbessert. Die Automatic Tracing White (ATW) Funktion führt einen automatischen Weißabgleich durch und passt sich schnell an plötzliche Veränderungen der Lichtverhältnisse an. Das CS Mount-Objektiv, das kompakte Design und die leichte Handhabung der Programmierung gestalten die Installation der Kamera flexibel und einfach. Die Leistungsaufnahme der SSC-G113 liegt bei nur 1,4 Watt, bei der SSC-G118 bei maximal 1,8 Watt.

Fixed-Kamera: SSC-G113/G118 Beide Kameratypen eignen sich für schwierige Überwachungsbedingungen, denn der speziell für Tag- und Nachtanwendungen entwickelte 1/2‘‘-EXwave-HAD-CCD-Sensor liefert in Kombination mit dem integrierten digitalen Signalprozessor (DSP) auch unter dem schlechten Lichteinfluss von 0,28 Lux noch eine Auflösung von 540 TV Linien. Bei Einbruch der Dunkelheit deaktiviert sich der Infrarotfilter automatisch und die Kamera schaltet auf Schwarz/Weiß-Betrieb. In diesem Modus kann die Kamera Bilder bei Lichtbedingungen von nur 0,005 Lux aufnehmen. Dank des 12-Bit-Dynamikbereichs können Anwender je nach Aufnahmeszenario und persönlichen Präferenzen die gewünschte Farbsättigung auswählen. Die integrierte DNR-Technologie eliminiert Bildrauschen und Bewegungsunschärfe unter Verwendung eines adaptiven 2D- und 3D-Filters. Die Kameras verfügen zudem über eine intelligente Gesichtserkennungsfunktion.

Sony präsentiert neue Produktreihe von analogen Überwachungskameras
Die einfache Verkabelung ohne Bandbreitenbeschränkung und die geringe Bildverzögerung bei der Übertragung sind charakteristisch für die analoge Videoüberwachung. Sony hat sein Sortiment an analogen Kameras mit neuer Technologie aufgerüstet, so dass auch ohne großen Aufwand bestehende Kamerasysteme modernisiert werden können. Die Devise: Maximale Qualität zum minimalen Preis.

Mini Dome: SSC-N11
Bei dem Modell SSC-N11 handelt es sich um eine analoge Fixdome-Kamera, ausgestattet mit einem 1/3”-Super HAD CCD II Sensor, elektronischer Tag/Nacht Funktion, ATR-Lite, iBLC und einer festen Brennweite von 3mm, die sich aufgrund ihres diskreten und eleganten Designs in alle Überwachungs-anwendungen einfügt. Die adaptive Farbtonwiedergabe (ATR-Lite) ermöglicht eine höhere Auflösung in Bereichen, die helles und dunkles Licht enthalten. Der intelligente Gegenlichtausgleich (iBLC) erkennt Personen oder Gegenstände auch bei frontal auf die Kamera fallendem, grellem Licht und gleicht es aus. Durch die Belichtungs-anpassung dieser Technologie können auch Details in Bildbereichen erkannt werden, die sonst unterbelichtet gewesen wären. Weiteres Plus: Der Betrachtungswinkel lässt sich einfach justieren, denn innerhalb des Schutzdoms ist ein Dreifach-Scharnier angebracht, mit dem die Kamera horizontal und vertikal geschwenkt sowie um die eigene Achse gedreht werden kann.

Mini Dome: SSC-N21 Die SSC-N21 ist ein Fixdome mit variabler Blendensteuerung. Die detailreichen Bilder resultieren aus einer horizontalen analogen Auflösung von maximal 650 TV Linien und der hohen Empfindlichkeit (Farbe: 0,15Lux, schwarz/weiß: 0,01Lux, F 1,2, 50 IRE), die durch einen 1/3‘‘-Sensor des Typs EXview HAD CCD II und dem neuen digitalen Signalprozessor Effio-E ermöglicht wird. Mit ihrem kompakten Gehäuse, das mit einem dreifachen Scharnier und einem 3,7-fachen Objektiv ausgestattet ist, deckt die SSC-N21 einen sehr großen Bereich ab und erreicht einen horizontalen Betrachtungswinkel von 101,8° bis 27,4°. Um die überwachten Bereiche bestmöglich für die Analyse aufzubereiten, bedient sie sich der modernsten Bildverarbeitungstechnologie: Elektronische Tag/Nacht-Funktion, adaptive Farbtonwiedergabe (ATR-Lite) und intelligenter Gegenlichtausgleich (iBLC). Die integrierte ATW-Funktion sorgt für einen sich automatisch anpassenden Weißabgleich an plötzliche Veränderungen der Lichtverhältnisse. Dieses Modell bietet sicherheitsbewussten Unternehmen eine zuverlässige Überwachungsmöglichkeit – und das bei einem begrenzten Budget.

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ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Videoüberwachung für mehr Arbeitssicherheit bei IKEA Produktionsgruppe

Schwedisches aus der Slowakei

||| Videor VIEW 1-12: Projektbericht. Schwedisches Möbelhaus setzt in seinem Werk in der Slowakei auf eine Lösung mit Komponenten von eneo, Videotec und Fujinon

2009 feierte Billy, das in fast jedem Wohnzimmer mit zumindest zwei oder drei Büchern zu finden ist, clinic seinen 30. Geburtstag. Das Regal war 1979 in den Handel gekommen und entwickelte sich schnell zu einem Dauerbrenner im Ikea Sortiment: Mehr als 50 Millionen Mal wurde es bislang weltweit verkauft. Produziert wird Billy in den Swedwood Fabriken in der Slowakei. Swedwood ist die Produktionsgruppe von Ikea, bei der in 41 Produktionsstätten über 16.000 Mitarbeiter in den Bereichen Forstwirtschaft, Sägewerke, Board Production (Möbel auf Spanplattenbasis oder in Board-on-Frame-Technologie), Komponentenerzeugung und Massivholzverarbeitung beschäftigt sind.

Ressourcensparende Möbelproduktion
Im slowakischen Majcichov werden ressourcensparend Furniere produziert, deren Holz zu 95% aus Europa stammt. Mit Furnier werden Holzblätter bezeichnet, die eine Dicke von 0,3 bis 0,6 Millimetern aufweisen und durch unterschiedliche Verfahren vom Stamm abgetrennt werden. Mit diesen Holzblättern wird dann im späteren Arbeitsprozess weniger wertvolles Holz belegt. Die fertigen Furniere werden anschließend in das nur 15 Minuten entfernte Trnava transportiert, wo aus den Furnieren Möbel entstehen, die dann fertig verpackt auch an deutsche Möbelhäuser geliefert werden. Neben den genannten Standorten werden auch in der Nähe der Ortschaft Liptovsky Mikulas (Liptau-Sankt-Nikolaus) Holz und Möbel für das schwedische Einrichtungshaus produziert. Die Sicherheit der Arbeiter wird hier durch eine Videoüberwachungsanlage sichergestellt, die aus Komponenten der Hersteller eneo, Videotec und Fujinon besteht.

Swedwood, die schwedische Produktionsgruppe von Ikea, setzt in ihrem Werk in der Slowakei auf eine Videoüberwachungslösung mit Komponenten von eneo, Videotec und Fujinon
Um die Arbeitssicherheit zu erhöhen, wird die Swedwood Fabrik in der Slowakei nahe der Ortschaft Liptovsky Mikulas durchgehend videoüberwacht. Denn Gefahren sind in einer Fabrik, in der Holz verarbeitet wird, allgegenwärtig. Die eingesetzte Technik garantiert, dass bei einem Unfall sofort die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden können.

 

Arbeitssicherheit mit Videoüberwachung sichergestellt
Gefahren sind in einer Fabrik, in der Holz verarbeitet wird, natürlich allgegenwärtig. Daher ist es wichtig, die Arbeitsprozesse zu überwachen, um bei einem Unfall rasch einschreiten und gleich die richtigen Maßnahmen einleiten zu können. Man entschied sich daher für eine durchgehende Videoüberwachung der Produktionsanlagen, um für eine höhere Sicherheit der Arbeiter zu sorgen. Insgesamt wurden vom zuständigen Facherrichter Quadriq 32 eneo IP Kameras mit jeweils zwei Megapixeln installiert. Die hohe Auflösung war aufgrund der Größe der Anlage notwendig; bei Kameras mit einer geringeren Auflösung hätte man eine sehr viel größere Anzahl anbringen müssen, was den Verkabelungsaufwand und die Kosten für Anschaffung und Installation maximiert hätte. Die 31 Kameras, die im Inneren der Fabrik angebracht sind, werden (wie die Außenkamera) durch Verso Compact Gehäuse von Videotec geschützt – natürlich nicht vor äußeren Witterungseinflüssen, sondern vor der starken (Holz-)Staubentwicklung, die durch die Arbeiten entsteht. Auf den Einsatz einer Heizung konnte aber im Gegensatz zur Kamera im Außenbereich verzichtet werden. Die Gehäuse sind nach IP66/67 geschützt und konnten aufgrund der komfortablen Seitenöffnung sehr einfach mit den eneo Kameras bestückt werden.

Zentrales Element der Installation: eneo Zelaris
Zentrales Element der Installation ist die Management Software Zelaris von eneo, über die die Videobilder der 32 installierten eneo IP Kameras verwaltet, dargestellt und aufgezeichnet werden. Darüber hinaus setzte Quadriq auf Objektive von eneo und Fujinon, die speziell für den Einsatz mit IP Megapixel-Kameras entwickelt wurden und die – je nach Einsatzort – über unterschiedliche, variable Brennweiten von 3-8 Millimetern, 2.4-6 Millimetern und 5-50 Millimetern verfügen. Warum man sich bei Kameras und Software für eneo entschieden habe? „Hier spielte insbesondere das hervorragende Preis-Leistungsverhältnis eine Rolle, das eneo auch im Bereich der IP Megapixel-Kameras aufzuweisen hat“, führt Vladimir Sarafin von Quadriq aus. „Der Einsatz von Zelaris lag dann auf der Hand, da wir ein durchgängiges System von einem Hersteller einsetzen wollten.“

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Videor Vertriebspartner für eneo, Fujinon, Videotec:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Gesetzliche Bestimmungen in der Videoüberwachung

Datenschutz und CCTV

| | | Videor VIEW 1-12 Fachartikel: Welche Belange des Datenschutzes sind
bei der Installation und beim Betrieb von Videoüberwachungssystemen
zu berücksichtigen?

Videoüberwachung und Datenschutz sind untrennbar miteinander verbunden, da bei der Bildaufzeichnung automatisch personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Was muss aus Datenschutzperspektive bei der Videoüberwachung beachtet werden? Gibt es Besonderheiten, wenn an Arbeitsplätzen aufgezeichnet wird? Was darf generell nicht videoüberwacht werden? Ein Blick in die Gesetzestexte gibt Aufschluss über diese und weitere Fragen.

Beginnen wir den Artikel gleich mit einem sperrigen Begriffspaar, denn Datenschutz und Videoüberwachung haben viel mit Gesetzen zu tun, und Texte, die sich an Paragraphen schmiegen, neigen dazu, Dinge umständlich und häufig auch unverständlich auszudrücken. Das Begriffspaar lautet: „Informationelle Selbstbestimmung“. Es sagt nichts anderes aus, als dass jeder selbst entscheiden kann, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Dinge aus seinem Leben offenbart (BVerfGE 65). Diese Selbstbestimmung wird durch Videoüberwachung und -aufzeichnung in öffentlichen und nicht öffentlichen Räumen tangiert, da hier personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind auch noch weitere Persönlichkeitsrechte betroffen, wie zum Beispiel das Recht am eigenen Bild (KunstUrhG § 22) und, wenn das Videoüberwachungssystem audiofähig ist, das Recht am gesprochenen Wort (BVerfGE 34). Aus diesen Gründen bedarf die Videoüberwachung stets einer gesetzlichen Grundlage, die die Belange des Datenschutzes mit den staatlichen und privaten Bedürfnissen nach Sicherheit, Prävention und Aufklärung von Straftaten in Einklang bringt.

Videoüberwachung öffentlicher Plätze
Videoüberwachung öffentlicher Plätze wird durch § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt. Bei öffentlich zugänglichen Orten und Plätzen, wie zum Beispiel Banken, Einzelhandelsgeschäften, Kaufhäusern etc., ist die Videokontrolle nur erlaubt, wenn sie „(1) zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, (2) zur Wahrnehmung des Hausrechts oder (3) zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen“ (BDSG § 6b). Darüber hinaus muss durch ein Schild am Eingang deutlich auf die Videoüberwachung hingewiesen werden. Gespeicherte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Einen Sonderfall stellen Grenzen oder andere Objekte dar, wie Bahnhöfe oder Flughäfen, die von der Bundespolizei geschützt werden, um unerlaubte Grenzübertritte oder Gefahren für die Sicherheit abzuwehren. Hier dürfen nach § 27 des Bundespolizeigesetzes (BPoIG) „selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte“ eingesetzt werden. Da das Ziel dieser Überwachung die Gefahrenabwehr ist, müssen die Kamerabilder ständig im Auge behalten werden, um bei Bedarf sofort einschreiten zu können. Auch hier muss durch Schilder deutlich auf den Einsatz von Videoüberwachung hingewiesen werden. Nicht ganz so öffentlich geht es in Justizvollzugsanstalten zu. Hier sind die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes zuständig, die in der Regel den Einsatz von Videoüberwachung auf dem Anstaltsgelände, in der unmittelbaren Umgebung sowie im Inneren erlauben. Eine verdeckte Videoüberwachung ist auch hier – wie generell – nicht erlaubt. Von der Überwachung ausgenommen sind die privaten Hafträume, in denen sich die Insassen aufhalten.

Welche Belange des Datenschutzes sind bei der Installation und beim Betrieb von Videoüberwachungssystemen zu berücksichtigen
Videoüberwachung und Datenschutz sind untrennbar miteinander verbunden, da bei der Bildaufzeichnung automatisch personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Was muss aus Datenschutzperspektive bei der Videoüberwachung beachtet werden? Gibt es Besonderheiten, wenn an Arbeitsplätzen aufgezeichnet wird? Was darf generell nicht videoüberwacht werden? Ein Blick in die Gesetzestexte gibt Aufschluss über diese und weitere Fragen.

Überwachung an Arbeitsplätzen
Videoüberwachung dient in der Regel dem Schutz vor Vandalismus und Diebstahl sowie dem Personenschutz. Betrachtet man aber die oben genannten Beispiele für öffentliche Plätze, so wird deutlich, dass hier auch zwangsläufig Arbeitsplätze mit überwacht werden, auch wenn dies nicht das Ziel ist. Man denke zum Beispiel an eine Kasse in einem Supermarkt. Bei der Überwachung am Arbeitsplatz müssen die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers mit dem Eigentumsrecht des Arbeitgebers in Einklang gebracht werden. Für die Mitarbeiter gilt, dass sie informiert werden müssen, wo die Kameras installiert sind und welche Bereiche zu welchem Zeitpunkt aufgenommen werden. Wichtig ist darüber hinaus, dass der Betriebsrat informiert ist und ein Recht zur Mitbestimmung hat (BetrVG § 87). Dies sollte in einer gemeinsam mit dem Betriebsrat und dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens ausgearbeiteten Betriebsvereinbarung Berücksichtigung finden. Soll ein einzelner Mitarbeiter überwacht werden – dies gilt auch für nicht öffentliche Räume – muss der Verdacht bestehen, dass der Mitarbeiter im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses eine Straftat begangen hat. Videoüberwachung darf in solchen Fällen nur dann eingesetzt werden, wenn „zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen“ und der Einsatz nicht „unverhältnismäßig“ (BDSG § 32) ist.

Was nicht überwacht werden darf
Dass die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ in § 210a des Strafgesetzbuches geregelt wird, verdeutlicht bereits, dass es sich nicht um eine freundliche Empfehlung handelt. Denn wer „von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dieser „höchstpersönliche Lebensbereich“ kann sich zum Beispiel auch auf einen Garten beziehen. Zusätzlichen Schutz erfahren Wohnung und private Grundstücke durch § 13 des Grundgesetzes, der deren Unverletzlichkeit festschreibt. Für die Installateure und Betreiber von Videoüberwachungsanlagen bedeutet dies, dass sie generell dafür Sorge tragen müssen, dass die Kameras keine Wohnungen erfassen oder gar durch Wohnungsfenster Personen filmen. Dies kann durch die Ausrichtung der Kameras sichergestellt werden oder durch die Nutzung von Privacy Zones, die diese Bereiche im Bild verdecken.

Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung
Egal, in welchem Bereich Videoüberwachung verwendet wird – ihr Einsatz muss stets verhältnismäßig sein. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen müssen daher in der Planung berücksichtigt werden. Dabei muss u.a. berücksichtigt werden, wie viele Personen von der Maßnahme betroffen sind und ob eine Aufzeichnung erfolgt oder nur beobachtet wird. Ferner hat die jeweilige Situation besonderes Gewicht: ob die Überwachung beispielsweise in einem Durchgangsbereich erfolgt oder an einem Ort, wie einem Restaurant, an denen sich Personen längere Zeit aufhalten. Ebenfalls ins Gewicht fällt die eingesetzte Technik – detailgenaue Aufnahmen, die Personen klar identifizierbar machen, sind kritischer einzustufen als gering aufgelöste Aufnahmen oder Aufnahmen, bei denen Personen bewusst (zum Beispiel durch Verpixelung) unkenntlich gemacht werden.

Landesgesetze beachten
Landesgesetze regeln die Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Hier gibt es Unterschiede zwischen den Ländern, wie lange zum Beispiel die Aufzeichnungen gespeichert werden dürfen. Generell müssen die Aufzeichnungen so früh wie möglich gelöscht werden. Manche Länder schreiben aber auch konkrete Fristen vor, nach denen eine Löschung zu erfolgen hat, wie z.B. Schleswig-Holstein mit sieben Tagen (Landesdatenschutzgesetz § 20 Abs. 2). Bei der Installation einer Anlage sollten daher vorab die jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen des Landes auf Unterschiede überprüft werden.

„Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es nicht“

| | | Videor VIEW 1-12: Heiner Jerofsky, Kriminalrat a.D. und wissenschaftlicher Schriftleiter der Fachzeitschrift GIT Sicherheit + Management, zum Thema Datenschutz bei der Videoüberwachung aus kriminalpolizeilicher Sicht.

Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es nicht
Rechtsquellen sind Grundgesetz, Europäische Datenschutzrichtlinie, Bundesund Länderdatenschutzgesetz, BGB und Arbeitsrecht. Länder-Polizeigesetze regeln die offene Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. In Hessen werden derzeit zehn Videoüberwachungsanlagen mit insgesamt 38 Kameras zur Videoüberwachung gemäß § 14 Abs. 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) betrieben. Bei „öffentlich zugänglichen Räumen“, wie Eingangsbereichen, Verkaufsräumen, Schalterhallen oder ÖPNV, muss auf die überwachten Bereiche deutlich mit aussagekräftigen Schildern hingewiesen werden. Neben der Information über die Videoüberwachung muss auch der Betreiber konkret benannt werden. Damit erhält der Betroffene die Möglichkeit, sein Recht auf Auskunft nach § 19 BDSG wahrzunehmen. Jede Videoüberwachung unterliegt dem Prinzip der Erforderlichkeit, zum Beispiel bei der Wahrnehmung des Hausrechts oder dem Schutz von Eigentum. Sie darf demnach nur eingesetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, wobei stets die Rechte der Betroffenen Vorrang genießen. Die Zwecke müssen im Vorfeld festgelegt und dokumentiert werden. Wesentliche Aspekte sind auch die Datensparsamkeit und Transparenz (§ 6b BDSG). Sofern die durch eine Videoüberwachung erhobenen Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden können, ist der Betroffene über eine geplante Verarbeitung oder Nutzung entsprechend §§ 19a und 33 BDSG zu benachrichtigen. Die erhobenen Daten müssen, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben, sorgfältig gemäß § 6b Abs. 5 BDSG gelöscht werden. Konkrete Löschfristen werden nicht genannt. Es gilt der Grundsatz der „Erforderlichkeit“. Das bedeutet, die Daten können so lange aufbewahrt werden, wie der Zugriff auf die Aufzeichnungen erfahrungsgemäß erforderlich ist. Eine Aufbewahrungsdauer von Daten über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten hinaus ist als kritisch zu betrachten und durch Fakten zu belegen.

Rechtswidrig sind Überwachungen:
• ohne die Voraussetzungen des § 6b BDSG,
• am Arbeitsplatz ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertretung (§ 87 BetrVerfG),
• der Arbeitsleistung,
• in Umkleidekabinen, Saunen, Waschräumen und Toiletten,
• außerhalb des Firmengeländes, wenn damit Personen und Fahrzeuge identifiziert werden können.

Nicht betroffen von den Vorschriften zur Videoüberwachung nach § 6b BDSG sind rein private Räume oder Grundstücke, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Hier hat die Privatperson alleiniges Entscheidungsrecht. Eine verdeckte Videoüberwachung ist grundsätzlich verboten.

AXIS CAMERA COMPANION schlanke Videoüberwachungslösung von Axis

IP-Einstieg leicht gemacht

| | | Videor VIEW 3-12 Hersteller im Focus

Axis camera companion: schlank und einfach zu bedienen

Mit dem Axis Camera Companion hat
Axis eine schlanke und einfach zu bedienende
Videoüberwachungslösung entwickelt,
bei der auch kleine Unternehmen von
allen Vorteilen der IP-Technologie – allen
voran überragende HDTV-Bildqualität – profitieren.
Und das jederzeit und überall, per
gesichertem Zugriff über das Internet mittels
PC oder mobilen Endgeräten wie iPhone, iPad
oder Android basierten Smartphones und Tablets.
Die Lösung wurde für kleine Installationen
von 1 bis 16 Kameras entwickelt und
besteht aus einem Software-Client sowie Axis
Netzwerk-Kameras oder Video-Encoder mit
SD-Kartenunterstützung. Besonders erfreulich:
Die Software-Lösung ist kostenlos.

Stabiles System dank dezentraler
Aufzeichnung
Das intelligente System besteht aus bis zu 16
Axis-Kameras, SD-Karten, Software-Clients
für PC und Smartphone sowie Standard-
Netzwerkausstattung. Anders als in klassischen
IP-Lösungen erfolgt die Aufzeichnung
dezentral, d.h. man benötigt weder einen
zentralen Rechner noch DVR, NVR oder Server.
Stattdessen werden die Videos auf SDSpeicherkarten
direkt in den Kameras aufgezeichnet.
Auf diese Weise werden Kameras zu
intelligenten, autonomen Aufzeichnungsgeräten,
die unabhängig vom Netzwerkstatus
operieren können. Ein System, in dem der
Axis Camera Companion zum Einsatz kommt,
ist also nicht nur besonders kosteneffizient,
sondern auch wesentlich stabiler als ein klassisches
System mit DVR, bei dem der Ausfall
des DVR zwangsläufig das Ende der Aufzeichnung
aller Netzwerk-Kameras bedeutet.

Axis camera companion: schlank und einfach zu bedienende Videoüberwachungslösung
Axis Camera Companion wurde für Installationen von 1 bis 16 Kameras entwickelt.

Skalierbar, flexibel, zukunftssicher
Seine Skalierbarkeit und Flexibilität machen
den Axis Camera Companion zu einer
zukunftssicheren Investition: Das System integriert
bereits vorhandene analoge Videokameras
unter Verwendung eines Axis Video-
Encoders in das Netzwerk und wächst mit den
Anforderungen, indem weitere Kameras hinzugefügt
werden. Und falls Anwender irgendwann
auf eine andere IP-Lösung umsteigen
möchten, können sie die installierten Axis
Netzwerk-Kameras, Video-Encoder sowie das
Netzwerkequipment wiederverwenden.

Direkter Zugriff, intuitive Bedienung
Endanwender kommen mit dem Axis Camera
Companion nicht zuletzt auch deshalb voll
auf ihre Kosten, weil die auf die Bedürfnisse
von Endanwendern zugeschnittene intuitive
Bedienungsoberfläche einfaches Arbeiten
(z.B. die Steuerung von PTZ-Kameras),
schnellen Zugriff auf Live-Videos und unkomplizierten
Abruf und Export von Aufzeichnungen
und Momentaufnahmen ermöglicht.
Der Axis Camera Companion unterstützt die
meisten Axis Netzwerk-Kameras und Video-
Encoder mit Firmware 5.40 oder weiter: AXIS
M50 Netzwerk-Kameras, AXIS M7010 Video-
Encoder, AXIS M7014 Video-Encoder, AXIS
P13 Netzwerk-Kameras, AXIS P33 Netzwerk-
Kameras (hier gilt es zu beachten, dass Axis
P3301/04/-V Netzwerk-Kameras für die Aufzeichnung
ein NAS benötigen, da diese Geräte
keine SD-Karten unterstützen), AXIS
P7210 Video-Encoder, AXIS P7214 Video-Encoder,
AXIS Q16 Netzwerk-Kamera.

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schnellen Zugriff auf Live-Videos und unkomplizierten

Neue NAS-Systeme (Network Attached Storage) von QNAP

Datenzentrale NAS
|||Videor VIEW 3-12 Hersteller im Fokus: QNAP Systems ergänzt Videor-Portfolio mit Netzwerkspeichern

Plug and Store – nach diesem Prinzip funktionieren die NAS-Systeme (Network Attached Storage) von QNAP, medical einer der beiden Neuzugänge im Security-Portfolio. Markenzeichen: einfache Inbetriebnahme, einfache Verwaltung, einfacher Zugriff. Kein Wunder also, dass sich die anwenderfreundlichen Geräte im Endkundenbereich bereits seit geraumer Zeit etabliert haben. Mit der Entwicklung autonomer Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel dem Axis Camera Companion halten die Netzwerkspeicher nun auch Einzug in die Videoüberwachung.

QNAP Systems ergänzt Videor-Portfolio mit Netzwerkspeichern
Das TS-EC1279U-RP mit 12 HDD Steckplätzen, 4GB Ram, Intel Xeon E3-1225 3,1GHz Quad Core Prozessor.

Fast jeder nutzt heutzutage Smartphones, Digitalkameras, digitale Camcorder oder andere tragbare Geräte, um Bilder oder Videos aufzunehmen. In der Regel werden die Bild- und Videodateien auf die Computer-Festplatte gespeichert. Doch was, wenn die Festplatte voll ist? Oder, noch schlimmer, deren Lebensdauer überschritten ist und alle Daten unwiderruflich verloren sind? Der technisch versierte Konsument ist mit der Problematik seit langem vertraut und hat in der Regel sein Heimnetzwerk mit einem Netzwerkspeicher ausgestattet. Damit genießt er nicht nur den Vorteil der fast grenzenlosen Datenspeicherung, sondern weiß seine Dateien gleichzeitig mittels Back-up gesichert. Die Firma QNAP, das Akronym steht für Quality Network Appliance Provider, ist bei diesen Konsumenten bereits seit Jahren ein vertrauter Markenname. Videor hat die NAS-Modelle von QNAP als Ergänzung für den Axis Camera Companion in das Portfolio integriert und bietet nunmehr alles aus einer Hand.

QNAP – unter den Top 3
Seit 2004 widmet sich QNAP der Entwicklung und Produktion von Network Attached Storage (NAS), Network Video Recordern (NVR) und Network Multimedia Playern (NMP). Das multinationale Unternehmen mit Sitz in Taiwan gehört zu den Top 3 der NAS-Hersteller und ist unter den Top 10 der Hersteller von Embedded Stand- alone NVR-Lösungen platziert. Alle Produkte werden unter strengen Testbedingungen auf Qualität, Verfügbarkeit, Kompatibilität und Leistung geprüft. Besonderes Augenmerk legt QNAP auf seine Firmware, die die Einrichtung der NAS mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Denn das erklärte Ziel lautet, den Anwendern ein benutzerfreundliches NAS anzubieten, spezielle Vorkenntnisse sollen entfallen. Auch die Bereiche Forschung und Entwicklung haben bei QNAP einen hohen Stellenwert. Damit weder an den fachlichen Voraussetzungen noch an den Wünschen und Anforderungen der Anwender vorbei entwickelt wird, beobachtet und sammelt QNAP die Erfahrungen seiner Nutzer: Mit gut 100.000 Mitgliedern betreibt QNAP das größte NAS-Forum der Welt. Und auch der QNAP-Club in Deutschland kommt auf knapp 41.000 registrierte Nutzer.

QNAP NAS TS-119P II mit einem HDD Steckplatz, 512MB RAM und 2,0GHz Prozessor.
Das TS-119P II mit einem HDD Steckplatz, 512MB RAM und 2,0GHz Prozessor.

NAS: jährliches Wachstum von 35 Prozent
NAS steht für „Network Attached Storage“, also „ans Netzwerk angeschlossener Speicher“. Mit steigendem Datenvolumen wächst der Bedarf an NAS-Systemen, nicht nur im Bereich Video Security. Man geht von einem jährlichen Wachstum von über 35 Prozent bis zum Jahr 2015 aus. Grund hierfür ist insbesondere die weitere Verbreitung mobiler Endgeräte, wie Smartphones und Tablet-PCs, deren Nutzer auf einen zentralen Speicherort im Unternehmen zugreifen wollen. Ein Trend, der schon jetzt in der Video Security um sich greift, betrachtet man allein die große Anzahl an Apps für Apple iOS oder Android, mit denen über endsprechende Endgeräte neben den Livebildern auch aufgezeichnetes Material dargestellt werden kann.

NAS – Ausstattung und Möglichkeiten
Das Videor-Portfolio umfasst über 20 NAS verschiedener Größen, von einem Festplatteneinschub bis hin zu sechzehn Einschüben. Allen gemein ist die einfache Integration in bestehende Systeme, da alle Standardnetzwerkprotokolle, inklusive CIFS/SMB, AFP, NFS, (S)FTP, HTTP, HTTPS, Telnet, SSH, iSCSI und SNMP unterstützt werden. Außerdem sind sie mit den Standard-Betriebssystemen Windows, Linux, Mac und Unix kompatibel. Hohe Netzwerkleistung garantieren bis zu vier 1Gb LAN-Schnittstellen pro Gerät, 10Gb LAN-Erweiterungen sind optional erhältlich. Mit bis zu 16 Festplatteneinschüben (SATA 6 GBit/s, SATA 3 GBit/s) gewähren die Modelle der High-end-Serie eine Roh-Speicherkapazität von bis zu 48TB und können zudem als redundantes Sicherungscenter von primären Datensicherungen verwendet werden. Die gesicherten Daten werden durch eine 256 Bit-AES-Verschlüsselung und verschiedene RAID- Konfigurationen geschützt. Die Zugriffsrechte kann der Administrator bequem selbst verwalten. Nur er bestimmt, welcher Nutzer auf welchen Speicherbereich zugreifen darf. Spezielle Sicherheitsvorkehrungen verhindern, dass Unbefugte auf Daten zugreifen, auch wenn die Festplatten oder das Gerät gestohlen wurden. Die RAID-Verbände können übrigens innerhalb eines NAS-Gerätes während des laufenden Betriebs geändert und erweitert werden. Der Umzug von einem NAS zu einem größeren NAS beschränkt sich auf den einfachen Festplattenwechsel zwischen den beiden Systemen. Und wird das Netzwerkprotokoll iSCSI verwendet, ist eine nahezu grenzenlose Skalierbarkeit möglich. Übrigens: QNAP hat seine NAS mit Cloud-Computing-Technologie ausgestattet, die es Nutzern gestattet, auf ihre Daten und Anwendungen über das Internet zuzugreifen, unabhängig vom Standort der Server.

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Samsung Techwin Produktmanager im Interview

Technologie

Videor VIEW 3-12:  Interview mit Samsung Produktmanager Tim Buddulph

Samsung hat seinen Ruf am Markt vor allem durch den starken Technologiefokus erarbeitet. Zahlreiche Entwicklungen und Patente dokumentieren den Stellenwert von Forschung und Entwicklung innerhalb des koreanischen Unternehmens. Produktmanager Tim Biddulph schlägt in unserem Interview die Brücke zwischen Technologie und Nutzen für den Anwender.

VIEW: Herr Biddulph, Samsung hat in der letzten Zeit das Portfolio an Netzwerkprodukten wesentlich erweitert. Sieht das Unternehmen in diesem Bereich seine Zukunft?
Tim Biddulph: Auf jeden Fall. Unabhängige Marktforschungsunternehmen haben Samsung als eines der drei führenden CCTV-Unternehmen in Europa bestätigt. Obwohl bis vor kurzem unsere Stärke hauptsächlich im Bereich der analogen Technik lag, bieten wir heute auch ein umfassendes Programm an IP- und Netzwerkprodukten.

VIEW: Stellen Sie eine erhöhte Nachfrage nach IP-/netzwerkbasierten Sicherheitssystemen fest?
Tim Biddulph: Bis vor kurzem wurde  IP-Videotechnik überwiegend als Lösung für große Sicherheitsprojekte  wahrgenommen. Heute sehen wir diese  Technologie jedoch immer häufiger in kleinen bis mittleren  Anlagen. Das ist vielleicht gar nicht so überraschend.  Eine streng gewinnorientierte Wirtschaft lässt Kunden  nach dem größtmöglichen Nutzen ihrer Investitionen suchen.  So kann ein IP-basiertes Videoüberwachungssystem  für Errichter und Systemintegratoren eine ausgezeichnete  Möglichkeit sein, neue Geschäfte zu generieren,  da es ihren Kunden im Vergleich zu analogen Systemen wesentliche Kosten- und Funktionsvorteile bietet.

VIEW: Wie hat sich die Sicherheitsbranche aus Sicht von Samsung in den letzten Jahren entwickelt?
Tim Biddulph: Schon lange steht der Begriff Closed Circuit Television (CCTV) für die Sicherheitsbranche, tatsächlich aber ist die CCTV-Industrie über viele Jahre alles andere als ein „geschlossener Kreis“ gewesen. Analoge Systeme, die zur Übertragung Koax oder Zweidraht verwenden, bieten schon lange die Möglichkeit der Steuerung über Netzwerke. Jedoch nimmt der Trend, eine Überwachungskamera direkt an das Netzwerk anzuschließen, weiterhin Fahrt auf. So leisten IP- und Netzwerk- Überwachungsprodukte heute den weitaus größten Beitrag zum Wachstum des realen Sicherheitsmarktes, da neue Anlagen alle Vorteile nutzen, die der Betrieb über Netzwerk mit sich bringt.

VIEW: Können Sie ein paar Beispiele nennen?
Tim Biddulph: IP-basierte Überwachungssysteme ermöglichen den Anwendern, den größtmöglichen Nutzen aus der neuesten Generationhochauflösender Kameras zu ziehen. Diese bieten so viel mehr als konventionelle CCTV-Kameras mit ihrer typischen Bildauflösung von nur 0,4 Megapixeln. So kann z. B. – abhängig vom Sichtfeld – eine 1,3 Megapixel-Kamera die Aufgabe mehrerer Analogkameras übernehmen, da sie einen größeren Bereich abdeckt und entfernte Objekte, die unverpixelt im Bild erscheinen sollen, sehr nah heranzoomen kann.

VIEW: Können die verschiedenen Auflösungen und Standards für Endkunden nicht sehr verwirrend sein?
Tim Biddulph: Möglicherweise muss der Unterschied zwischen den verschiedenen Arten hochauflösender Kameras genauer erläutert werden. Eine Megapixel- Kamera ist einfach eine Kamera, die ein Bild mit einer Auflösung von einer Million Pixel oder mehr aufnehmen kann. 1,3 Megapixel-Kameras gehören zu den gängigsten am Markt, der Zahlenwert entspricht einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixeln. Doch auch, wenn eine Kamera Bilder mit einer Million Pixel aufnehmen kann, so darf sie nicht als True HD-Kamera bezeichnet werden, es sei denn, sie entspricht dem weithin akzeptierten HD-Standard. Dieser setzt voraus, dass die Kamera Auflösungen von 1920 x 1080 oder 1280 x 720 liefern kann. Anders als Standard CCTV-Kameras, nimmt eine HD-Kamera Bilder im 16:9-Format (Widescreen) auf und muss Bilder in Echtzeit bei 25 Bildern/Sekunde ausgeben können. Das 16:9 Bildformat eröffnet den Anwendern ein im Vergleich zum herkömmlichen 4:3-Format wesentlich breiteres Sichtfeld. Zusammenfassend: alle HD-Kameras sind Megapixel-Kameras, aber nicht alle Megapixel-Kameras können als HD-Kamera bezeichnet werden.

VIEW: Ist HD Auflösung bei Sicherheitssystemen aus Ihrer Sicht immer zu bevorzugen?Tim Biddulph: Selbstverständlich werden nicht immer überall die höchsten Auflösungen benötigt, und es kommt immer darauf an, die genauen Anforderungen zu kennen, um dann die genau hierauf abgestimmten Kameras festzulegen. Ein Überwachungssystem wird dort, wo es erforderlich ist, fast immer HD Megapixel-Kameras verwenden, kombiniert mit Kameras in Standardauflösung für allgemeine Übersichtsdarstellungen. Obwohl Megapixel-Kameras sehr detailgenaue Bilder liefern, können diese auch gleichzeitig in niedrigeren Auflösungen – einschließlich QVGA (320×240), VGA (640×480) und SVGA
(800×600) – übertragen. Dank unterschiedlicher Kompressionsverfahren  können autorisierte Nutzer gleichzeitig an einem Ort Livebilder überwachen, an einem anderen Ort Videobeweise aufzeichnen und sich Livebilder bzw. Aufzeichnungen auf dem Smartphone ansehen. Gleichzeitig können JPEG-Bilder eines Ereignisses einer E-Mail-Alarmbenachrichtigung beigefügt werden. Und es besteht die Möglichkeit, Vor- und Nachalarmbilder auf der SD-Karte der Kamera zu speichern.

VIEW: Samsung setzt offensichtlich stark auf Progressive Scan-Technologie. Würden Sie uns bitte die Vorteile erläutern?
Tim Biddulph: Beim Einsatz von PTZ-Domes kann es bei Kamerabewegung zu Unschärfen oder dem so genannten „Motion Blur-Effekt“ kommen. Im Falle von Flughäfen oder anderen sicherheitskritischen Applikationen schmälert ein solches System das Vertrauen in das Videoüberwachungssystem, von dem eigentlich Bilder in Identifizierungs-qualität erwartet werden. Parkplätze, Industrieanlagen und Einkaufszentren mögen nicht als Hochsicherheitsbereiche angesehen werden, sind aber Umgebungen, in denen PTZ-Kameras üblicherweise installiert werden. Dort können unscharfe Bilder die Möglichkeit des Sicherheitspersonals, im Ereignis- oder Notfall schnelle und effektive Entscheidungen zu treffen, erheblich beeinträchtigen. Hier setzt die Progressive Scan Technologie an. Sie liefert hochwertige Videoaufzeichnungen mit mehr Kantenschärfe. Diese Optimierung ist auf angehaltenen Bildern am besten erkennbar und sorgt für ausgezeichnete Standbilder von z. B. Nummernschildern ohne die geringste Unschärfe. Samsung hat die Progressive Scan-Technologie in eine neue Netzwerk- Speed-Dome-Kameraserie integriert. Zusätzlich zum Progressive Scan wird die hervorragende Qualität der Aufnahmen bei Kamerabewegung noch unterstützt durch die „True Day/Night“-Funktion und einen erstklassigen 600 TVL CCD-Sensor mit ausgezeichneten Ergebnissen bei schwachen Lichtverhältnissen. Die Kameras sind darüber hinaus mit Wide Dynamic Range (WDR)-Technologie ausgerüstet, die Gegenlichtprobleme 160-mal effektiver ausgleicht als die Standard Gegenlichtkompensation (BLC).

Die zunehmende Bedeutung von HDTV im Privat-bereich wird sich auch in der Überwachungs-technik fortsetzen.

VIEW: Welche Rolle spielt Videoanalyse in den Systemen von Samsung?
Tim Biddulph: Das ist tatsächlich ein weiterer  wesentlicher Vorteil der meisten HD Megapixel-Kameras.  Samsungs Intelligent Video Analytics (IVA) beinhaltet einen optischen Bewegungsmelder mit Erkennung der  Bewegungsrichtung (Kommen/Gehen) sowie eine „Erscheinen/  Verschwinden“-Funktion zur Erkennung der  Bewegung von Objekten. Außerdem bietet IVA einen  Schutz bei Kameramanipulation, die einen Alarm auslöst,  wenn zum Beispiel Farbe auf die Kameralinse  gesprüht oder eine unautorisierte Veränderung des eingestellten  Überwachungsbereichs der Kamera vorgenommen wird.

VIEW: Wie sieht die Zukunft der Videoüberwachungstechnologie aus?
Tim Biddulph: Wenn wir den Privatbereich  betrachten, dann sieht man die zunehmende Bedeutung  von HDTV. Praktisch jedes angebotene Fernsehgerät verfügt  über HD-Qualität. Dieser Trend wird sich auch in der  Überwachungstechnik fortsetzen. Die Durchschnittsverkaufspreise  für HD Megapixel-Kameras sind allein im Vergleich  zum letzten Jahr deutlich gesunken, so dass durch  den wettbewerbsfähigeren Markt mehr Bereiche von der  höheren Bildqualität profitieren können. Samsung hat  kürzlich 4- und 16-Kanal-Netzwerkrekorder eingeführt,  die Aufzeichnungen in HD-Qualität bieten und eine kostengünstige  Lösung für kleinere IP-basierte Systeme bieten.  Und der Trend wird weiter zu Anwendungen mit noch geringerem Umfang gehen.

VIEW: Aber der Budget-Druck ist speziell bei kleinen Systemen besonders hoch.         Tim Biddulph: Um die Investitionen in einer  angespannten Wirtschaftslage zu rechtfertigen, ist es wichtig, neben den reinen Überwachungsaufgaben Synergien  zu schaffen mit den Anforderungen anderer Unternehmensbereiche.  Auch IT, Personal und Marketing haben  möglicherweise Interesse an hochwertigem Videomaterial und würden sich an den Kosten des Systems  beteiligen. Dies wird dann zu Systemlösungen führen,  in denen Kameras und Aufzeichnungsgeräte mit einer Reihe anderer Systeme interagieren, wie zum Beispiel Zugangskontrolle, automatische Nummernschilderkennung, Kassenüberwachung, Einbruchsicherung, Brandschutz, Alarmtechnik und Gebäude-management-Systeme. Glücklicherweise konnte die Überwachungstechnologie  mit den wechselnden Anforderungen der  Endanwender Schritt halten. Dies wurde durch die hochauflösenden  Kameras der letzten Generation maßgeblich  unterstützt. Bilder in erstklassiger Qualität können für so vieles mehr verwendet werden als nur für Überwachungszwecke.

VIEW: Herr Biddulph, vielen Dank für das Gespräch.

Tim Biddulph ist Produktmanager bei Samsung Techwin und für die IP Hard- und Software zuständig. Dazu gehören neben dem Managing der Produktlaunches auch die Unterstützung des Support- und Sales-Teams mit Tools und Dokumentationen. Zuvor war Tim Biddulph bei Dedicated Micros als technischer Projektmanager beschäftigt.

 

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Aimetis Symphony Management-Software mit Analysefunktionen

Darf es etwas mehr sein?
|||Videor VIEW 3-12 Produkt im Fokus: E7000 Physical Security Appliance von Aimetis

Die Physical Security Appliance (PSA) Produktfamilie wurde bisher von der Linie E3200 vertreten. Nun erhält sie Zuwachs: Vier Modelle der Serie E7000 erweitern das Angebot an zweckmäßig entwickelter Hardware, kombiniert mit der Aimetis Symphony Videomanagement und Analysesoftware. Aimetis legt nach. Das bedeutet: Mehr Speicher, mehr Kameras, mehr Lizenzen.

Beeinflussen begrenzte Räumlichkeiten die Qualität der Überwachung? Wenn es nach Aimetis geht, nein. Denn mit der PSA-Produktfamilie bringt der kanadische Hersteller eine Reihe kompakter und robuster NVRs auf den Markt, die mit den Maßen 277x190x67 Millimetern auch in kleine Nischen passen und sich deshalb unter anderem für den Einsatz in Kiosks oder Tankstellen eignen. Um die Montage einfach und flexibel zu gestalten, bietet Aimetis die Serien sowohl als Wandmodelle als auch als Rack-Versionen an. Doch nicht nur wegen ihrer Größe, sondern auch wegen ihrer Strapazierfähigkeit überzeugen die Geräte, gerade wenn es um den Einsatz in rauen Umgebungen, wie zum Beispiel in Bauwagen oder in Fabrikgebäuden, geht: Ein robustes Aluminiumgehäuse schützt das intelligente Herzstück. Lamellen auf der Oberseite des Gehäuses sorgen für eine natürliche Belüftung, indem sie die Wärme aus dem Geräteinneren hinausleiten. Dank der geringen Hitzeentwicklung arbeiten die Server in Umgebungen, in denen herkömmliche Computer aufgrund unzureichender Luftzirkulation nicht mehr eingesetzt werden können.

Klein, hart und smart
So simpel Montage und Handhabung auch sind – das Herzstück der Modelle ist alles andere als einfach gestrickt. Bei der Serie E7000 handelt es sich um eine intelligente, hochleistungsfähige Videoüberwachungsplattform, abhängig von der Art des Modells mit einem Intel Celeron oder einem Core i7-Prozessor ausgestattet. Die E7000-Linie besteht aus vier Modellen: E7020 und E7040 verfügen über einen Intel Celeron Prozessor, zwei oder vier Terabyte Speicher sowie acht bzw. 16 Symphony Standardlizenzen. Die schnelleren Modelle E7020A und E7040A bieten den Core i7-Prozessor in Verbindung mit zwei oder vier Terabyte Speicher und sechs bzw. 14 Symphony Standardlizenzen, sowie je zwei Symphony Enterprise-Lizenzen. Sie können auf bis zu acht bzw. 16 Enterprise-Lizenzen nachgerüstet werden. Über die Server der E7000-Serie können bis zu 16 Kameras verwaltet werden.

Intelligente Videomanagement Software, die eine offene Netzwerkvideoplattform für Videomanagement, Videoanalyse, Systemintegration und Alarmmanagement bietet.
Aimetis Symphony ist eine intelligente Videomanagemen Software, die eine offene Netzwerkvideoplattform für Videomanagement,Videoanalyse, Systemintegration und Alarmmanagement bietet. Sie unterstützteine Vielzahl führender Kamerahersteller, bietet ein funktionsreiches, leicht zubedienendes Interface sowie IT-freundliche Merkmale, die die Verwaltung erleichtern.Die neuen E7000er Modelle sind mit wahlweise acht oder 16 Lizenzen der Aimetis Symphony Version 6.10 bestückt. Diese Softwareversionbietet viele Verbesserungen und neue Features wie zum Beispiel einen iPhoneund Android Client. Die E7000 Serie gehört zur Produktfamilie Physical Security Appliance (PSA) und erscheint in Kürze. Sie erweitert die seit etwa einemJahr erfolgreich im Markt etablierte E3200 Serie, die aus etwas kleineren Geräten mit Intel® Atom® CPUs besteht.

Kurze Installations- und Konfigurationszeiten 
Bei der Entwicklung der E7000er Modelle hat Aimetis die Anwenderbrille aufgesetzt und sich einige Erleichterungen für die Inbetriebnahme einfallen lassen: Eine Software muss weder installiert noch aktiviert werden. Außerdem erleichtern die integrierten DHCP- und SMTP-Server die Konfiguration der dedizierten Videonetzwerke. Dadurch gestaltet sich die Installation einfach und schnell. Vorteilhaft ist auch die Kombination aus Videoaufzeichnung, Analyse und Reporting: Dank der einheitlichen Benutzeroberfläche müssen Nutzer nicht mehr zwischen Produkten verschiedener Hersteller hin und her schalten. Die Aufnahme kann zudem auf fast jedes Speichergerät erfolgen, egal ob intern, extern via eSATA, NAS oder Kamera-SD-Karte. Im Unterschied zu NAS-basierten NVR-Produkten ist keine separate Festplatteninstallation erforderlich, da diese bereits integriert sind. Alle Modelle verfügen daher über lokalen Speicher, können entsprechend als redundantes Speichergerät fungieren und erhöhen dadurch die allgemeine Verfügbarkeit. Wer sich nicht von seinen Räumlichkeiten in puncto Sicherheit begrenzen lassen möchte, für den bietet die E7000 Serie von Aimetis mehr.

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IP-basierten Videoüberwachung via Cloud und NAS

Wolkig mit Aufheiterungen

||| Videor VIEW 3-12 Fachartikel: Aufzeichnung mit NAS-Systemen und Cloud-Services in der IP-basierten Videoüberwachung

Die Speicherung der Videobilder in der IP-basierten Überwachung wird zunehmend zu einer Herausforderung. Zum einen nehmen die Datenmengen – erzeugt von immer höher auflösenden Kameras – stetig zu. Zum anderen bewegen wir uns in einem Spannungsfeld zwischen Datensicherheit und Datenschutz auf der einen Seite und dem Wunsch nach einem flexiblen, ortsunabhängigen Zugriff über alle möglichen Endgeräte auf der anderen Seite. Wo sollen die Daten gespeichert werden? In der Kamera selbst? Auf einem lokalen Netzwerk-Video-Rekorder (NVR)? Einem Server? Einem NAS? Oder gar in einer Cloud? Innerhalb der Systemarchitektur gewinnt die Netzwerkinfrastruktur – bei steigender Komplexität angesichts immer neuer Möglichkeiten – stetig an Bedeutung. Dies ist auch der Grund, warum Netzwerkkomponenten von Marken wie Allied Telesis, Nitek, Phihong, OT Systems, UTC mittlerweile ein selbstverständlicher Teil unseres Portfolios geworden sind: Switches und Medienkonverter, Power over Ethernet Midspans. Seit kurzem führen wir, um wieder zu den Speichermedien zurückzukehren, NAS Systeme von QNAP und Speicherkarten von SanDisk. Und mit 1000eyes haben wir schon seit einiger Zeit einen Partner für Hosted Video in unserem Programm vertreten.

Die prinzipiellen Optionen
Einfachste und „kleinste“ Aufzeichnungsmöglichkeit in Bezug auf die benötigte Hardware ist eine SD-Karte in der Kamera selbst, die auch zur redundanten Speicherung der Videobilder gedacht ist, sollte es zu einem Netzwerkausfall kommen. Zahlreiche Kamerahersteller bieten entsprechende Slots an. Zu einer wirklichen Überwachungslösung, bei der man auch während des Betriebs auf die Aufzeichnungen zugreifen kann, werden SD-Karten aber erst mit dem Axis Camera Companion oder dem Bosch Video Client. Weitere Varianten sind Netzwerk Video Rekorder (NVR) oder selbst konfigurierte PCs, die mit der gewünschten Management Software ausgestattet sind. NVRs eignen sich für kleinere und mittelgroße Systeme, wobei sich zum Beispiel mit der Titan-Serie von Nuuo auch Lösungen für bis zu 64 Kanäle realisieren lassen. Bei großen Systemen greift man dann auf Client-/Serverarchitekturen zurück, bei denen eine Software auf einem Server installiert wird, auf die mehrere PC-Clients zugreifen können. Ob klein, mittel oder groß – all diesen Lösungen ist gemein, dass sie neben der Speicherung der Videodaten noch weitere Aufgaben übernehmen, nämlich die Verwaltung und die Darstellung der Videobilder. Anders ein NAS oder eine Cloud – bei ihnen geht es um die reine Datenspeicherung im Netzwerk.

Aufzeichnung mit NAS-Systemen und Cloud-Services in der IP-basierten Videoüberwachung
Die Möglichkeiten zur Speicherung von Daten in der IP-basierten Videoüberwachung sind zahlreich. Während in der analogen Technik der DVR die Antwort auf nahezu alle Fragen zum Thema Aufzeichnung war, herrscht nun die Qual der Wahl: SD-Karten, NVR, Server, NAS-Systeme, Clouds, Hosted Video – alle wollen die Daten sicher archivieren und bei Bedarf zur Verfügung stellen. Aber welche Variante erfüllt die hohen Maßstäbe, die in puncto Datensicherheit und Datenschutz angelegt werden müssen? Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen reine Speicherlösungen: NAS-Systeme und Cloud-Services.

NAS: jährliches Wachstum von 35 Prozent 
NAS steht für „Network Attached Storage“, also „ans Netzwerk angeschlossener Speicher“. Mit steigendem Datenvolumen wächst der Bedarf an NAS-Systemen, nicht nur im Bereich Video Security. Man geht von einem jährlichen Wachstum von über 35 Prozent bis zum Jahr 2015 aus. Grund hierfür ist insbesondere die weitere Verbreitung mobiler Endgeräte, wie Smartphones und Tablet-PCs, deren Nutzer auf einen zentralen Speicherort im Unternehmen zugreifen wollen. Ein Trend, der schon jetzt in der Video Security um sich greift, betrachtet man allein die große Anzahl an Apps für Apple iOS oder Android, mit denen über endsprechende Endgeräte neben den Livebildern auch aufgezeichnetes Material dargestellt werden kann.

Systemanforderungen eines NAS
Grundsätzlich ist ein NAS eine auf Computerhardware basierende Applicance, die für die Bereitstellung von Speicher über das Netzwerk optimiert ist. Und auch hier gilt: je leistungsstärker die Komponenten, desto schneller arbeitet der Speicher. Wenn häufig mehrere Geräte gleichzeitig auf das NAS zugreifen – wie in größeren Unternehmen –, ist eine hohe Verarbeitungsgeschwindigkeit besonders wichtig, da die Anfragen nacheinander abgearbeitet werden. Von der Leistungsstärke des Prozessors hängen auch die Datenübertragungsraten ab – ein Punkt, der gerade im Bereich der Videoüberwachung nicht zu vernachlässigen ist, da die Videobilder (je nach Auflösung) diesbezüglich recht anspruchsvoll sind. Die passenden Spezifikationen hängen also ganz davon ab, welche Anforderungen das NAS zu erfüllen hat. Wenn man zum Beispiel Daten in einem kleinen Einzelhandelsgeschäft primär speichern möchte, um bei Bedarf darauf zugreifen zu können, reicht ein NAS mit zwei Festplatteneinschüben, einem 2,0 GHz Prozessor und 512MB RAM aus; die Datensicherung kann über eine RAID 1 Konfiguration sichergestellt werden, bei der die erste Festplatte auf die zweite gespiegelt wird und die Daten somit redundant vorliegen. Bei größeren Installationen, bei denen neben dem Sicherheitsbeauftragten auch dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer oder andere Personen auf die Aufzeichnungen zugreifen sollen, ist ein Arbeitsspeicher von mindestens 2 Gigabyte zu empfehlen und ein Intel Prozessor mit wenigstens zwei Kernen. Weitere wichtige Punkte sind die Anzahl der Festplatteneinschübe (Bays), die maximal zur Verfügung stehende Speicherkapazität sowie die unterschiedlichen RAID-Level, die unterstützt werden. Für eine unterbrechungsfreie Aufzeichnung ist ferner wichtig, ob die Platten hot-swap-fähig sind und auch im laufenden Betrieb ausgetauscht werden können. Und zu guter Letzt stellt sich die Frage, ob das NAS in ein Rack eingebaut werden soll, denn hier bieten die Hersteller unterschiedliche Gehäuse an.

Öffentliche oder Private Clouds
Während der Benutzer bei einem NAS weiß, wo seine Daten gespeichert werden, ist dies bei einer Cloud nicht der Fall. Eine Public Cloud, auf die über das Internet zugegriffen wird, kann von beliebigen Unternehmen und Privatpersonen genutzt werden, sie steht „öffentlich“ zu Verfügung, auch wenn die eigenen Daten natürlich durch ein Passwort oder Sicherheitsmechanismen wie Verschlüsselung geschützt sind. Die Hardware steht also nicht mehr im Unternehmen selbst, sondern ist ausgelagert, so dass der Speicherort dem Unternehmen unter Umständen gar nicht mehr bekannt ist. Dies ist bei sensiblen Daten – und bei der Videoüberwachung handelt es sich meist um sensible Daten – problematisch, da es die Pflicht von Unternehmen ist, diese besonders gut zu schützen. Wie können aber Daten geschützt werden, wenn das Unternehmen gar nicht weiß, wo sie gespeichert sind? Häufig stehen die Server der jeweiligen Dienstleister zudem im Ausland, so dass ein anderer Datenschutz gilt, der mit deutschem Recht unter Umständen nicht vereinbar ist. Eine bessere oder sicherere Alternative kann eine Private Cloud sein, die vom Unternehmen selbst an einem oder an mehreren verteilten Standorten betrieben wird. Diese Cloud wird über das firmeneigene Intranet aufgerufen oder über einen Virtual Private Network (VPN) Tunnel, über den nur diejenigen, die zu diesem Netzwerk gehören, auf die Daten zugreifen können. Die Kontrolle über die Hardware und somit auch über die gespeicherten Daten liegt vollständig beim Unternehmen selbst, so dass die eigenen Maßstäbe in puncto Datensicherheit und -schutz beim Aufbau des Systems berücksichtigt werden können. Bei der redundanten Speicherung an verteilten Standorten – zum Beispiel bei einem Filialnetz einer Einzelhandelskette – ist ein Maximum an Sicherheit gegeben, da selbst bei einem Brand im Serverraum der einen Betriebsstelle die Daten nicht verloren sind. Generell wird bei Clouds – egal ob Public oder Private – die Internet-Security zum wichtigen Thema, das nur gemeinsam mit dem IT-Verantwortlichen des beauftragenden Unternehmens geklärt werden kann.

Hosted Video im renommierten Rechenzentrum  Eine Sonderrolle zwischen Private und Public Clouds stellen sogenannte Hosted Video Lösungen dar wie zum Beispiel von 1000eyes, bei denen das Bildarchiv und in diesem Fall auch das Videomanagement ebenfalls in einem „fremden“ Rechenzentrum liegen. Dieses ist aber auf die speziellen Anforderungen der Videoüberwachung hin optimiert und erfüllt sämtliche Kriterien in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz. Die Daten werden hier zum Beispiel vollredundant in einem renommierten deutschen Rechenzentrum in einem proprietärem Dateiformat abgespeichert. Die Datenübertragung und der Zugriff auf Livebilder und Aufzeichnungen erfolgt über eine geschützte und verschlüsselte Tunnelverbindung. Hosted Video ist somit eine schlanke, attraktive Alternative für Systeme von bis zu 25 IP-Kameras, bei denen die Wartung und Speicherung komplett ausgelagert werden soll.

Fazit
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Videodaten in der IP-basierten Videoüberwachung zu speichern. Bei kleineren und mittleren Systemen hat man die Qual der Wahl, da sich alle Varianten – SD-Karte in der Kamera, NVR, PC-Einzelplatzlösung, Hosted Video, NAS – umsetzen lassen. Letztlich entscheiden hier die persönlichen Präferenzen und die Gegebenheiten vor Ort, bei denen einzelne Vorteile (zum Beispiel ein geringer Platzbedarf) den Ausschlag geben. Bei größeren Systemen ab 64 Kanälen mit entsprechend hohen Anforderungen führt kein Weg an einer zentralen Videomanagement Software mit Client-/Serverarchitektur und einem am besten als Private Cloud konzipierten NAS-Verbund vorbei. Diese Lösung bietet maximale Flexibilität, Leistungsfähigkeit und Datensicherheit.