Videosignalübertragung via Glasfaserkabel

Fachartikel aus PROTECTOR 5/2011, S. 24 bis 25

Videosignale via Lichtwellenleiter

Große Entfernungen sicher überbrücken

Für die Übertragung von Videosignalen werden heute zunehmend digitale Kameras verwendet. Denn so können gestochen scharfe Bilder auch in internetfähige Netzwerke übertragen und an nahezu jedem beliebigen Ort der Welt auf dem Monitor eines PCs oder Laptops wiedergegeben werden. Sobald zwischen Kamera und Übergabeknoten jedoch mehr als 100 Meter überbrückt werden müssen, sind Lichtwellenleiter erste Wahl.

Bild: EKS
Lichtwellenleiter ermöglichen die Übertragung von Videosignalen mit hohen Datenraten über große Entfernungen. (Bild: EKS)

Für die Umwandlung der elektrischen in optische Signale bietet EKS Engel sowohl Ethernet-Switche als auch Ethernet-Medienkonverter an, die über Patchkabel problemlos an das Netzwerk angebunden werden können.

Lichtwellenleiter bestehen aus einem Kern und einem Mantel, die fest miteinander verbunden sind und sich – je nach Ausführung – nur durch den Brechungsindex unterscheiden. Der Durchmesser eines Lichtwellenleiterkerns liegt zwischen neun und 100 Mikrometern und kann damit bis zu zehnmal kleiner sein als der eines menschlichen Haares.

Dennoch ist dieses Medium den wesentlich dickeren und auch teureren Kupferkabeln in vieler Hinsicht überlegen. Denn Datenraten von bis zu 40 Gigabit pro Sekunde sind mit Lichtwellenleitern kein Problem, und Entfernungen von 100 Kilometern und mehr lassen sich ohne weiteres überbrücken. Zudem wird Licht nicht durch elektrische oder magnetische Störungen beeinflusst. Deshalb können Lichtwellenleiter auch in unmittelbarer Nähe von Energieleitungen oder anderen elektromagnetischen Quellen verlegt werden, was die Kabelführung vereinfacht.

Sicher und robust

Da alle Arten von Lichtwellenleitern aus elektrisch nicht leitfähigem Material bestehen, werden die Signale stets über einen elektrischen Isolator übertragen. Somit besteht selbst bei Blitzeinschlägen kein Zerstörungsrisiko für die angeschlossenen Geräte. Dies ist gerade mit Blick auf Kameras, die häufig an exponierten Stellen, wie Mastspitzen, angebracht sind, ein wichtiger Umstand. Außerdem ist bei Lichtwellenleitern – anders als bei Kupferkabeln – keine Erdung oder zusätzliche Abschirmung erforderlich.

Auch in punkto Torsion sind Lichtwellenleiter deutlich widerstandsfähiger und damit langlebiger. Hinsichtlich des Einsatzes in rauer und nasser Umgebung sowie bei großen Temperaturschwankungen unterscheiden sie sich dagegen nicht von Kupferkabeln. Denn die mechanischen Eigenschaften werden durch den Aufbau des Kabels bestimmt und nicht durch die im Innern verlaufenden Glasfasern oder Kupferadern.

In Lichtwellenleitern breitet sich das Licht durch Totalreflexion der Strahlen im Kern aus. Übertragungsverluste sind durch moderne Herstellungsverfahren inzwischen bis zu den physikalisch vorgegebenen Grenzen reduziert worden. Das heißt, nur noch die – unvermeidbare – Mikrostruktur des hochreinen Glases stört die Lichtwelle und bestimmt so die mögliche Untergrenze der Dämpfung.

Schneller Datenhighway

Für Entfernungen von über fünf Kilometern sind Wellenlängen von 1.300 beziehungsweise 1.550 Nanometer am besten geeignet. Deshalb werden für solche Verbindungen entsprechende Laserdioden in den Switchen und Medienkonvertern eingesetzt. Singlemode-Lichtwellenleiter, die einen Kerndurchmesser von neun Mikrometern haben, ermöglichen zudem die bereits angesprochenen extrem hohen Datenraten von bis zu 40 Gigabit pro Sekunde. Denn in diesen Lichtwellenleitern kann sich nur ein einziger Lichtstrahl ausbreiten. Außerdem lassen sich mehrere Video-, Audio- und Steuersignale bidirektional multiplexen, also bündeln und simultan übertragen.

Für Distanzen von maximal fünf Kilometern bieten Multimode-Lichtwellenleiter, deren Kerndurchmesser 50 oder 62,5 Mikrometer beträgt, eine kostengünstige Alternative. Und die mit diesen Lichtwellenleitern möglichen Datenraten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde reichen für die meisten Videoapplikationen bei weitem aus – Aufzeichnungen in hochauflösender HD-Qualität erfordern in der Regel bis zu 20 Megabit pro Sekunde je Kamera.

Fit für künftige Applikationen

Für die Netzwerkinfrastruktur stehen aktive und passive Komponenten zur Verfügung, die sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eingesetzt werden können. Dazu zählen beispielsweise die Switche und Medienkonverter der E-light- und Dragonline-Serien von EKS, die teilweise sogar die Anforderungen der Schutzart IP67 erfüllen und für einen Temperaturbereich von -40 bis +75 Grad Celsius ausgelegt sind, sowie kompakte Spleißboxen der FIMP-Familie oder standardisierte Patchkabel und Steckverbinder.

Zugleich bieten optische Netzwerke ein hohes Maß an Zukunftssicherheit. Denn aufgrund der hohen Bandbreite können mit ihnen nicht nur Videosignale, sondern auch weitere – heute noch nicht absehbare – Dienste über große Entfernungen sicher übertragen werden.

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem EKS Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Videoüberwachung via IP im Kaufhaus

Fachartikel aus PROTECTOR 11/2010, S. 32

Hochauflösende Bilder im Kaufhaus

Ladendiebe im Blickfeld

Hochauflösende Netzwerkkameras schrecken im Traditions-Kaufhaus Stackmann in Buxtehude Langfinger ab – oder überführen sie dank detaillierter Aufnahmen.

Bild: Mobotix
63 Kameras sorgen im Traditions-Kaufhaus Stackmann in Buxtehude für Sicherheit. (Bild: Mobotix)

Im Jahre 1919 gründete Ernst Stackmann in der Langen Straße in Buxtehude sein Kaufhaus mit Textilien und Konfektionskleidung. Hier ist heute noch der Stammsitz des inzwischen zum traditionsreichen Bestandteil der Buxtehuder Altstadt gewordenen Familienunternehmens.

Die Geschäftsleitung hat es nunmehr in der dritten Generation verstanden, den sich ständig verändernden Anforderungen im Einzelhandel gerecht zu werden. Heute leben über 300 Mitarbeiter die Firmenphilosophie „Dem Kunden ein hochqualitatives umfangreiches Angebot kompetent und freundlich bereitstellen!“

Dass sich traditionelle Kaufmannstugenden und ein Gespür für den Zeitgeist hervorragend ergänzen, spürt der Besucher beim Betreten des Kaufhauses sofort: Nach Warengruppen strukturierte Abteilungen mit aufmerksamen, unaufdringlichen Mitarbeitern und einem Kinderhort, in dem die Eltern ihren Nachwuchs wohl aufgehoben wissen.

Ein informativer Internetauftritt mit aktuellen Angeboten und einem virtuellen Modejournal runden das Bild ab. Vielleicht lässt die Einbeziehung von Hase und Igel in eine gegossene Metallplatte mit dem Namen Stackmann in der Kaufhausaußenwand die Deutung zu, dass man wie im gleichnamigen Buxtehuder Märchen, den „großen“ Hasen in der Branche als pfiffiger Igel immer einen Schritt voraus sein will.

Kostenfaktor Ladendiebstahl

Wettbewerbsfähigkeit im Einzelhandel setzt heute eine strenge Kostenkontrolle in allen Bereichen voraus. Einer der größten Kostenfaktoren ist der Ladendiebstahl. Bekommt ein Händler dieses Massenphänomen nicht in den Griff, muss er den Wert der entwendeten Waren in sein allgemeines Preisniveau einrechnen, was zu höheren Preisen und damit abnehmender Wettbewerbsfähigkeit führt.

Zur Vorbeugung von Ladendiebstahl gibt es zahlreiche Methoden. Neben einer übersichtlichen Warenpräsentation und elektronischen Warensicherungsetiketten hat sich die Videoaufzeichnung als besonders wirkungsvoll erwiesen. Allerdings ist es mit dem „sturen“ Speichern von Kamerabildern nicht getan. Die Flut an Videomaterial ohne die Möglichkeit einer elektronisch unterstützten Analyse ist viel zu aufwändig und führt nicht zum gewünschten Ergebnis.

Stackmann ließ sich durch den Präventivberater der Polizei informieren und erhielt die Empfehlung für ein intelligentes Kamerasystem mit der Möglichkeit der Täternachverfolgung. Dies ist eine besonders gute Waffe gegen Bandendiebstähle.

Überzeugende Technologie

Auf der Suche nach einem geeigneten Systemanbieter schauten sich die Geschäftsleitung und EDV-Leiter Harald Uhlendorf auf der Cebit um. Am Mobotix-Stand verdichtete sich schnell ihr spontaner Eindruck, dass sie hier die Lösung ihres Problems finden würden. Im Nachgang zu diesem Messebesuch nahm Matthias Klindworth von der Hamburger Niederlassung des Mobotix-Partners ADS Networks Kontakt mit Stackmann auf und erstellte nach einer gründlichen Bedarfsanalyse vor Ort ein differenziertes Angebot.

Zur Auftragserteilung führten neben der qualifizierten Beratung zahlreiche technologisch begründete Gesichtspunkte, die für die Mobotix-Lösung sprachen: Brillante, hochaufgelöste Bildqualität, minimierte Datenlast durch umfassende Möglichkeiten der Datenvorverarbeitung, Ereignisdetektion in der Kamera und Kompression der Datenstreams, Integration der Kameras in das ohnehin vorhandene IP-Datennetzwerk, Einsatz von Standard-PCs als Videoserver, lizenzfreie Leitstandssoftware MxControlcenter, Erweiterungen und Modifikationen problemlos auch in Eigenregie sowie ein geringer Energieverbrauch sind nur Auszüge der Funktionalitäten.

In das dezent-ansprechende Gehäuse der überwiegend als Half-Dome-Deckenkamera eingesetzten D12-Modelle sind zudem ein Passiv-Infrarot-Bewegungsdetektor, Mikrofon und Lautsprecher integriert, was als Zusatznutzen die Attraktivität des Mobotix-Konzepts weiter steigert.

ADS Networks unterstützte bei der Planung, Erstmontage und Vorkonfiguration sowie der Inbetriebnahme des Kamerasystems. Support wird wegen der enormen Anlagenzuverlässigkeit von ADS-Networks-Mitarbeiter Matthias Klindworth nur bei Bedarf und nicht über einen Wartungsvertrag geleistet. Bei Softwareproblemen ist dazu meist noch nicht einmal ein Besuch vor Ort erforderlich, sondern ein Fernzugriff als Administrator genügt. Das trägt zu den geringen mit Erwerb, Errichtung und Betrieb verbundenen Gesamtkosten der Investition bei.

Prävention statt Strafe

Insgesamt 63 Kameras sichern die Verkaufsräume. Dabei wird kein Wert auf deren möglichst unauffällige Anbringung gelegt. Vielmehr soll der Kunde vor Betreten des Kaufhauses durch Schilder auf die Kameraüberwachung hingewiesen werden.

Bild: Mobotix

Ziel der Videoüberwachung ist die Prävention, deshalb sind die Kameras bewusst auffällig montiert. (Bild: Mobotix)

Schließlich ist das primäre Ziel nicht das Erwischen eines Diebes, sondern die Vermeidung des Diebstahls. Wird dieser trotz Warnhinweises verübt, dann hat sein Verursacher allerdings schlechte Chancen. Selbst wenn er nicht „in flagranti“ ertappt wird, kann er mit einer zeitlichen Verzögerung über die Auswertung des aufgezeichneten Videomaterials erkannt werden.

So wurden schon zahlreiche Diebe nachträglich von Polizeibeamten durch Videorecherchen identifiziert. Als besonders hilfreich hat sich die Megapixelauflösung der Kameras erwiesen. Sie ermöglicht stets die volle Bilderfassung und ein virtuelles Pan, Tilt und Zoom (Schwenken, Neigen und Vergrößern) im hochaufgelösten Bildmaterial. Eine erhöhte Erfassungsrate der Diebstähle mit weniger Kameras im Vergleich zu herkömmlichen Kameraüberwachungssystemen ist die Folge.

Auf den Geschmack gekommen

Die überaus positiven Erfahrungen mit der Kameratechnologie haben zu vielen weiterführenden Ideen geführt. So wurde das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Haupthaus gelegene Intersport-Kaufhaus mit Glasfaserkabel zu minimalen Kosten an den zentralen Überwachungsserver angebunden.

In Zukunft sollen die Ausleuchtung weiter detailliert und das kaufhauseigene Parkhaus in das Sicherheitskonzept einbezogen werden. Übrigens wird der Spielbereich der kaufhauseigenen Kinderkrippe auch von den Kameras gesichert, damit sich die Eltern beruhigt ihren Einkäufen widmen können.

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ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Videoüberwachung mit Wärmebildkameras

Fachartikel aus PROTECTOR 11/2010, S. 23

Wärmebildtechnologie in der Videoüberwachung

Heißer Trend

Alle Netzwerkkameras benötigen Licht. Einige Netzwerkkameras verfügen über eine Tag/Nacht-Funktion oder ersetzen fehlendes natürliches Licht durch künstliches wie Infrarotlicht. Aber diese Lösungen sind nicht optimal und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wärmebild-Netzwerkkameras sind daher eine ideale Ergänzung für professionelle IP-Überwachungssysteme. Sie lassen sich mit vorhandenen Geräten betreiben und sichern Bereiche auch bei völliger Dunkelheit.

Bild: Axis
Verstecken zwecklos: Wärmebildkameras nutzen die thermische Strahlung von Objekten, um ein Bild zu erzeugen. (Bild: Axis)

Bilder, wie sie vom menschlichen Auge wahrgenommen werden, kann man als Licht beschreiben, das von verschiedenen Objekten zurückgeworfen wird. Kein Licht bedeutet keine Reflexion – damit ist das menschliche Auge unter diesen Umgebungsbedingungen „blind“. Thermische Bilder benötigen hingegen kein sichtbares Licht. Sie werden durch Nutzung des Infrarotspektrums erzeugt. Dieses Verfahren funktioniert selbst bei völliger Dunkelheit.

Wärme statt Licht

Ermöglicht wird dies dadurch, dass alle Objekte eine gewisse Menge an Infrarotstrahlen emittieren. Die Menge der Strahlung hängt von der Temperatur der Objekte ab. Für uns Menschen ist diese Strahlung nicht sichtbar, wir können sie jedoch fühlen, zum Beispiel wenn wir uns einem Lagerfeuer nähern oder eine Sauna betreten. Je größer die Temperaturunterschiede an einem Ort sind, umso klarer ist das von einer Wärmebildkamera erzeugte Bild.

Bis vor kurzem waren die Kosten für die Wärmebildgebung jedoch noch so hoch, dass diese Technik kaum außerhalb des militärischen Bereichs eingesetzt wurde. Neue Sensoren, neue Materialien und weitere Innovationen sorgen heute für größere Produktionsmengen und günstigere Preise. Wärmebildkameras kommen nun auch in der Luftfahrt, im Speditionswesen sowie in der Überwachung zum Einsatz. Auch Feuerwehr und Polizei nutzen diese Technologie.

Schwierige Umgebungsbedingungen kein Problem

Thermische Kameras arbeiten nicht nur zuverlässig bei Dunkelheit, sondern auch unter schwierigen Umgebungsbedingungen, verursacht durch Dunst, Staub, Regen, Schnee und Rauch. Wassertropfen oder kleine Staubpartikel in der Luft behindern zwar die Übertragung von Wärmestrahlen einzelner Objekte und machen die Erkennung aus großer Entfernung schwierig.

Dunst, Schnee und Regen können sich auch auf die Kameraleistung auswirken. Ebenso beeinträchtigt Wasser die Wärmestrahlung und Temperaturunterschiede zwischen den Objekten „verwischen“ durch die Feuchtigkeit in der Luft. Dennoch – Wärmebildkameras erzielen unter schwierigen Umgebungsbedingungen weitaus bessere Ergebnisse als herkömmliche Kameras.

Vorteile in der realen Welt

Dank der sinkenden Kosten für die Wärmebildgebung und deren Integration in IP-Überwachungssysteme eröffnen sich neue Einsatzmöglichkeiten. Wärmebildkameras sind die ideale Ergänzung in vielen Situationen, in denen herkömmliche Kameras nicht geeignet sind.

Bei völliger Dunkelheit sind sie unschlagbar. Sie sind zudem die optimale Wahl für Bereiche, die schlecht auszuleuchten sind, zum Beispiel Küsten oder andere weite Wasserflächen. Künstliches Licht birgt nicht nur das Risiko, die Position der Kameras preiszugeben, es erzeugt auch Schatten, in denen sich Eindringlinge vor Entdeckung schützen können.

Außerdem können Scheinwerfer auch blenden. Daher sind Kameras, die kein Licht benötigen, in vielen Verkehrssituationen, wie beispielsweise in Eisenbahntunneln oder auf Straßen, die bessere Lösung. Wärmebildkameras können zudem nicht durch starkes Licht geblendet oder anderweitig außer Betrieb gesetzt werden.

Damit sind Wärmebild-Netzwerkkameras die perfekte Ergänzung für netzwerkbasierte Videosysteme und stellen sicher, dass Objekte und Ereignisse rund um die Uhr erfasst werden.Beispiele für Wärmebildkameras sind die neuen Axis Q1921 und Axis Q1921-E sowie die Vorgängermodelle Axis Q1910 und Q1910-E.

Dank der höheren Auflösung und Austauschobjektive liefern sie Bilder von hoher Qualität und bieten eine größere Erkennungsreichweite. Sie lassen sich zudem in ein beliebiges Netzwerk-Videosystem integrieren. Außerdem unterstützen sie wichtige IP-Überwachungsfunktionen, wie H.264- und M-JPEG-Videoströme, Audio, lokalen Speicher und Power-over-Ethernet. Beide Kameramodelle unterstützen die Onvif-Spezifikation für die Interoperabilität von Netzwerk-Videoprodukten.

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ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Überwachungskameras in der Landwirtschaft

Fachartikel aus PROTECTOR 11/2010, S. 22

Landwirte setzen auf Netzwerkkameras

IP für’s Vieh

„De Verband Group“ ist eine Genossenschaft, in der die landwirtschaftlichen Lokalvereine Luxemburgs zusammengeschlossen sind. Sie hat seinen Kunden nun eine neue Perspektive eröffnet: Mit dem Einsatz von IP-Netzwerkkameras von Levelone können Bauern nun nicht nur ihre Ställe, sondern auch Melkanlagen und Abkalbeboxen rund um die Uhr im Blick haben.

Bild: Pixelio.de/Adel
Mithilfe von IP-Videoüberwachungstechnik haben luxemburgische Bauern ihre Ställe im Blick.
(Bild: Pixelio.de/Adel)

Die Entscheidung fiel zugunsten einer Zusammenarbeit mit dem Dienstleister ZonePC, ebenfalls aus Luxemburg, dessen vorige Projekte bei anderen Kunden überzeugen konnten. ZonePC wurde 2005 gegründet und ist unter anderem als Distributor für Zubehör rund um die Themen Computer, Netzwerk und Telekommunikation tätig.

Levelone hält in Form einer strategischen Partnerschaft intensive Beziehungen mit dem luxemburgischen Unternehmen und konnte in diesem Projekt mit seinem hochwertigen und umfassenden IT-Sicherheitslösungen punkten.

Distanzen überwinden

„De Verband Group“ hat es sich mit seiner Tochter „Mecan S.A.“ zur Aufgabe gemacht, seinen Bauern die Arbeit auf dem Hof zu erleichtern. Damit diese von einer erhebliche Zeitersparnis profitieren konnten, war die Installation von IP-Sicherheitskameras ein logischer Schritt. Sollten zunächst nur die Melkanlagen überwacht werden, steigerte sich der Umfang des Projekts auch auf die Überwachung der Abkalbeboxen.

So sollte erreicht werden, dass der Bauer zunächst auf einem Monitor die Vorgänge im Stall überprüfen kann, bevor er sich im Notfall auf den Weg in den Stall macht. Da zwischen Wohnhaus und Stall meist eine Entfernung von über 100 Metern liegt, galt es, diese Distanz auch technisch zu überwinden, so dass es zu keinerlei Störungen während der Überwachung kommen konnte.

Infrarot, IP und VDSL

Levelone konnte mit der Qualität und Zuverlässigkeit seiner Produkte überzeugen. Zudem hat die Marke alles im Portfolio, was zu einer erfolgreichen Umsetzung des Projekts notwendig war. Die Abfolge war bei den meisten Bauern dieselbe.

So wurde zunächst eine Levelone Dome-Netzwerkkamera FCS-4300/4400/4500 installiert, die 360 Grad schwenken und 90 Grad neigen sowie mit extrem hoher Auflösung und starkem Zoom aufnehmen kann. Die Kamera wurde um ein bis zwei Infrarot-Projektoren CAS-3015/3030 ergänzt.

Mit den IR-Scheinwerfern wird der Überwachungsbereich besser sichtbar, egal ob bei absoluter Dunkelheit oder schwachen Lichtverhältnissen. Gerade in den Ställen der Bauern und im Abkalbebereich ist dies eine wichtige Ausstattung, da der Bauer so Tag und Nacht nach dem Zustand der Tiere schauen kann, ohne dafür das Haus verlassen zu müssen.

Um die Entfernungen zwischen Wohnhäusern und Ställen überwinden zu können, wurden die Levelone VDSL-Konverter VDS-0200/0201/0202 installiert, die vor allem wegen ihrer niedrigen Latenzzeiten für Video-, Sprach- und Datenanwendungen geeignet sind.

Die außerdem eingesetzten Netzwerkkameras der Serie FCS-5030 verfügen über Infrarotbeleuchtung und lassen darüber hinaus qualitativ hochwertige Aufnahmen zu. Das wasserdichte Gehäuse kann in den Ställen keinerlei Schaden nehmen, und mit dem 8mm-Objektiv werden alle gängigen Überwachungswinkel und -Entfernungen abgedeckt. Über den Bewegungsmelder lässt sich außerdem ein Alarm-Schnappschuss einrichten.

Management-Software

Mit der ebenfalls installierten Levelone IP-Software Camsecure Pro Mega sowie der Levelone IP-Software Camsecure Lite werden sämtliche Audio- und Videodaten für das UMTS(3GPP)-Netz aufbereitet. Die Dual-Monitoring-Funktion ermöglicht es, eine Vielzahl von Kameras auf zwei Bildschirmen gleichzeitig anzuzeigen.

Bild: Digital Data
(Bild: Digital Data)

Mit den in der Software enthaltenen Funktionen „Smart Guard“ und „Smart Search“ kann darüber hinaus bei fehlenden oder fremden Objekten im überwachten Bereich ein Alarm ausgelöst werden. Zudem verfügt die Camsecure über verschiedene Benachrichtigungsfunktionen, die es dem Überwachungssystem ermöglichen, bestimmte Aktionen zu beobachten und per On-Screen-Anzeige, Sound, E-Mail, Anruf oder digitale Signalausgabe zu berichten.

ZonePC führte die Installation aller Geräte durch und baute mit zusätzlichen Netzwerkkabeln der Marke Equip sowie mit der passenden Software das komplette Netzwerk sicher auf. Innerhalb von zwei Monaten konnte das Projekt erfolgreich abgeschlossen werden.

Stall-Kontrolle per Notebook

Durch den Aufbau des IP-Sicherheitssystems ist es ZonePC gemeinsam mit Levelone gelungen, den Kunden der „De Verband Group“ eine hochverfügbare Lösung bereitzustellen. Der Bauer kontrolliert nun einfach per Notebook das Vorgehen in Melkanlagen oder Abkalbeboxen, so dass er keine unnötigen Wege zwischen Wohnhaus und Stall zurücklegen muss.

Darüber hinaus wurden die Mobiltelefone der Bauern, die ein PDA mit Windows Mobile oder ein Apple iPhone besitzen, so programmiert, dass die Kameras hierüber weltweit gesteuert werden können. Sogar eine Kontrollfunktion für den Melkroboter wurde hinzugefügt, mit der im Notfall die Pforte des Roboters geöffnet werden kann.

Mehr Zeit für andere Aufgaben

Gérard Dhamen, Geschäftsführer von ZonePC, erklärt: „Alle Höfe, bei denen wir die IP-Sicherheitslösungen mit Hilfe von Levelone umgesetzt haben, sind sehr zufrieden mit den Möglichkeiten der Überwachung. Sie können sich wieder auf Aufgaben außerhalb des Stalls konzentrieren und haben schnell einen Überblick über Melkfortschritt und Abkalbeprozess“.

Durch die Kontrollfunktionen über das Netzwerk per PC, Notebook oder Handy können die Bauern Tag und Nacht nach ihren Tieren schauen und bei Bedarf von jedem Ort aus eingreifen.Und auch Armin Fuchs von „De Verband Group“ zeigt sich mit dem Einsatz des IP-Sicherheitssystems zufrieden: „In Kombination mit modernster Stalltechnik, wie zum Beispiel einem Melkroboter, hat der Landwirt mit einer Systemlösung aus Kameras, Netzwerk und Smartphone die volle Kontrolle über seinen Betrieb und ist gleichzeitig sehr flexibel“.

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ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Kfz-Kennzeichenerkennungssystem

Fachartikel aus PROTECTOR 11/09, S. 36

Einsatz von Kennzeichenerkennungssystemen

Erkennen, sparen, schützen

Das Interesse der Kunden an Kennzeichenerkennungssystemen ist hoch, dennoch tauchen vor allem in Deutschland gelegentlich datenschutzrechtliche Vorbehalte auf. Dass diese in aller Regel unbegründetet sind, ist aber häufig genauso unbekannt wie die handfesten, geldwerten Vorteile, die der Einsatz solcher automatischen Erkennungssysteme bietet.

Bild: Schmitz
Kennzeichenerkennungssysteme können sich bei stark frequentierten Zufahrten relativ rasch amortisieren. (Bild: Schmitz)

Dabei ist der Einsatz durch § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes wie folgt geregelt: In öffentlich zugänglichen Bereichen, wie Parkhäusern oder Tankstellen ist er zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder bei berechtigten Interessen für konkret festgelegte Zwecke (wie Diebstahlvorsorge) erlaubt.

Bei Werksgeländen hingegen, die nur aufgrund besonderer Erlaubnis befahren werden können, hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Scannen auf öffentlichen Straßen dagegen ist selbst für Behörden nicht ohne Weiteres möglich und beispielsweise durch die einzelnen Landespolizeiaufgabengesetze separat geregelt.

Anwendungsfälle

Unterschiedlichste Anwendungsfälle und Einsatzgebiete von ANPR (Automatic Number Plate Recognition) lassen sich unter den folgenden Gesichtspunkten beleuchten:

  • Automatisierung,
  • Dokumentation,
  • Logistik,
  • Komfort,
  • Kontrolle,
  • Sicherheit und
  • Statistik.

Exemplarisch sei hierzu der Punkt „Komfort“ ausgeführt. Wird die Schranke automatisch an einer Werkszufahrt geöffnet, freut sich nicht nur der Fahrer, der kein Ticket mehr an einen Leser halten muss, sondern es wird vor allem das Werkschutzpersonal entlastet.

Werkschutz beschränkt sich heutzutage nicht mehr nur darin, freundlich dem Chef während des manuellen Schrankenöffnens zuzugrüßen, sondern ist mittlerweile ein Lehrberuf mit einer Vielzahl an unterschiedlichsten Tätigkeiten.

Beispielrechnung

Ein Fahrzeug visuell zu erfassen, das Kennzeichen zu lesen und einzutippen, zu prüfen und manuell die Schranke zu öffnen, bedürfen einen Zeitaufwand von rund 30 Sekunden. Nicht eingerechnet sind hier „Schwätzchen“ mit den oft bekannten Fahrern.

Bei etwa 1.000 Ein- oder Ausfahrten pro Tag ergeben sich 500 Arbeitsminuten. Bei zwölf Monaten pro Jahr, 20 Arbeitstagen pro Monat, acht Stunden pro Tag und 60 Minuten pro Stunde und Jahresgesamtkosten für einen Werkschutzmitarbeiter von 30.000 Euro fallen 26 Cent an Kosten für die Arbeitsminute an. Mit den oben berechneten 500 Arbeitsminuten wären das 130 Euro pro Tag allein für die Zufahrtskontrolle. Die Systemkosten für ein Kennzeichenerkennungssystem amortisieren sich also bereits nach einer überschaubaren Zeit.

Standardkomponenten

Die Kosten für ein ANPR-System hängen aber stark von den eingesetzten Komponenten ab. Beim Car-Reader-System der Firma Schmitz GmbH aus Regensburg werden deshalb nur Standardkomponenten verwendet, die bei Bedarf auch kostengünstig ersetzt werden können.

Neben der handelsüblichen PC-Technik und einer selbstentwickelten windowsbasierten Software kommen Netzwerkkameras von Herstellern wie Axis, CBC, Mobotix und anderen zum Einsatz. Eine Car-Reader-Säulenlösung, bestehend aus eingebauter Kamera mit zusätzlicher Infrarotbeleuchtung und optionalen Zusatzmodulen, wirkt am Einsatzort unauffällig, ist leicht zu montieren und robust gegen Manipulationen wie Verdrehen der Kamera.

Schnittstellen

Unterschiedliche Schnittstellen, wie TCP/IP, SQL oder serielle Anbindung, gestatten die Kommunikation mit vorhandenen Besucherverwaltungsprogrammen. Externe Geräte (Bodenschleifen, Lichtschranken oder Ampeln) werden per Netzwerk-Input-Output-Modul angeschlossen. Das erlaubt auch eine individuelle Rücksichtnahme auf vorhandene Verkabelungsstrukturen. Ein vorhandener Internetanschluss erlaubt einen einfachen Support per Remotecontrol.

Das Car-Reader-System ist mittlerweile europaweit im Einsatz. Die Anwendungen erstrecken sich von automatischen Parkhäusern zu „normalen“ Parkhäusern, als Kernstück in logistischen Prozessen für LKW-Zufahrten zur Lieferscheinerstellung oder „nur“ zur Werkschutzkontrolle, zur Verwaltung von Hotelparkplätzen oder als Zufahrtssystem für Campingplätze.

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Schmitz-Regensburg Vertriebspartner: ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

 

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Videoüberwachung in Schulen

Fachartikel aus PROTECTOR 11/09, S. 30 bis 31

Videoüberwachung in der Nell-Breuning-Schule

Bikes im Bild

Schüler, die morgens ihr Rad auf dem Hof der Rödermarker Nell-Breuning-Schule abstellen, brauchen nicht zu befürchten, dass sie nach der Schule zu Fuß nach Hause gehen müssen. Der Einsatz von Videoüberwachung hat sich als wirksames Mittel gegen die häufigen Vandalismus- und Diebstahldelikte erwiesen.

Bild: Videor
Fahrraddiebstahl und -beschädigungen deutlich reduziert: Die Nell-Breuning-Schule setzt auf präventive Videoüberwachung. (Bild: Videor)

Ziel der Videolösung war zum einen, die Zahl der Diebstähle und Beschädigungen zu senken, zum anderen legten Schulleitung und Elternbeirat großen Wert auf den präventiven Charakter der Aktion. Gut 600 der 1.650 Schüler fahren im Sommer mit dem Rad in die Rödermarker Nell-Breuning-Schule, immerhin noch 300 bis 400 im Winter. Als es in den vergangenen Jahren zur Zunahme von Fahrraddiebstählen und Vandalismus und der damit verbundenen Entwicklung zum Brennpunkt kam, mehrten sich Klagen von Schülern und Eltern.

Bei der Schulleitung, Eltern- und Schülervertretung sowie im Förderverein war man sich rasch einig über den offensiven Umgang mit dem Problem und entschied sich für Videoüberwachung mit Präventivcharakter. Nach der Zustimmung aller schulischen Gremien erfolgte ebenso zügig die Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten des Kreises Offenbach.

Eingänge und Fahrradparkplätze

Wenig später installierte die Securiton GmbH die von der Rödermarker Videor E. Hartig GmbH gelieferten Eneo-Komponenten: Fünf in großer Höhe angebrachte Eneo NTC-4151/PP Netzwerk Tag/Nacht-Kameras – zwei an den zentralen Eingängen und Ausgängen des Schulgeländes und weitere drei an den beiden großen Fahrradparkplätzen sowie dem Parkplatz am Haupteingang der Schule – sorgen für die 24-Stunden-Aufzeichnung der Bewegungsmeldungen, die bis zu zwei Wochen lang abgerufen werden können. Die fünf Eneo NTC-4151/PP Netzwerkkameras sind mit 22-fachem Zoom ausgestattet, die Kamerabilder an einem Monitor aufgeschaltet, den der technische Assistent der Schule im Blick hat.

Nach der von Schulleiter Jochen Zeller zum Projektsabschluss vorgelegten Statistik sind im vergangenen Jahr 14 Räder auf dem Schulhof gestohlen worden, 41 Fahrräder wurden beschädigt, 19 davon schwer. Gab es im ersten Quartal 2009 zwei weitere Diebstähle sowie 13 Beschädigungen von Drahteseln an der Schule, so gingen diese seit Beginn der Videoüberwachung ab 21. März im zweiten Quartal auf einen Diebstahl und fünf Beschädigungen zurück, wovon zwei Übergriffe aufgeklärt werden konnten.

Präventivcharakter

Seit die Kameras installiert wurden, sei eine deutliche Verbesserung festzustellen, sagt Zeller. Die Lage habe sich deutlich entspannt, einige Täter konnten aufgrund der aufgezeichneten Daten sogar bereits zur Verantwortung gezogen werden. Gleichzeitig sei mit dem deutlichen Rückgang der Fahrraddiebstähle und -beschädigungen auch die Entwicklung zum Brennpunkt gestoppt worden. Das Projekt sei jeweils ein positives Beispiel für die Vereinbarkeit von eingehaltenen Datenschutzbestimmungen und öffentlicher Sicherheit, als auch für die reibungslose, ergebnisorientierte Zusammenarbeit von Schulleitung, Eltern- und Schülervertretung.

Dank der guten Zusammenarbeit von Schulleitung, Eltern- und Schülervertretung sowie des Fördervereins gab es bei dieser vor wenigen Jahren allein aus Datenschutzgründen kaum vorstellbaren Neuerung keine Proteste. Nach den Worten von Rödermarks Bürgermeister Roland Kern sieht auch der Kreis, der die Datenhoheit besitzt, keinerlei Probleme.

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ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Videoüberwachung per UMTS Mobilfunk

Fachartikel aus PROTECTOR Special Videoüberwachung 2008, S. 38 bis 41

Drahtlose und sichere Videoübertragung

Videoüberwachung mittels Funktechnik

Mit der Einführung der dritten Generation der Mobilfunktechnik wie etwa UMTS (Universal Mobile Telecommunication System) werden Datenübertragungen in größter Menge, wie sie bei Bildern und Filmen anfallen, möglich. Doch scheint das nicht auszureichen, schon werden noch breitbandigere Netze gefordert und angeboten.

UMTS/LTE Mobilfunkkameras im Fachhandel: Überwachungskameras zur mobilen Videoüberwachung

Bild: Fotolia/Udo Ingber
Videofunkübertragung erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die Bandbreiten lassen jedoch noch zu wünschen übrig. (Bild: Fotolia/Udo Ingber)

Um die Unmengen Daten zu befördern, die eine ungebremste Ausweitung der Anwendungen erzeugt, beispielsweise durch den Einsatz von verkabelten Kameras und der Erweiterung der lokalen Netze durch funkangebundene Kameras, sind tatsächlich Systeme mit größeren Kapazitäten erforderlich. Gleichzeitig steigen die Qualitätsanforderungen, die bis heute nur mit Standleitungen oder Richtfunk befriedigt werden können. Hätten wir Zugang zu anderen Funkfrequenzen, wären Übertragungen von größeren Datenmengen zu marktgerechten Preisen problemlos möglich. So stößt die dritte Generation der Mobilfunktechnik bereits wieder an ihre Grenzen. Unter dem Stichwort HSDPA (high speed downlink packet access) sammeln sich zurzeit Technologien, die die übertragene Datenrate künftig deutlich nach oben schieben sollen. Der neue Standard Wimax (Worldwide Interoperability for Microwave Access) scheint zumindest in Asien und Amerika das Rennen zu machen – wiederum können erhöhte Datenmengen schneller transportiert werden.

Videoüberwachung ohne Grenzen

Die Möglichkeit, mehr Daten schneller zu übermitteln, ist besonders für alle Videokonfigurationen von Bedeutung, wobei Realtime-Bilder das Ziel sind. Es klappt bislang noch nicht so recht: drei/vier Bilder pro Sekunde, die über die gängigen Mobilfunknetze verschickt werden können, sind nicht gerade gewaltig, wo doch 25 Bilder pro Sekunde von den Videokameras beim Empfänger ankommen, der sie nun über Mobilfunknetze zum Endnutzer schicken möchte. Hier entsteht gewissermaßen ein Stau, denn die gängigen Systeme leisten in Echtzeit noch nicht mehr. Hier wären Standleitungen oder Richtfunk, wie sie größere Firmen und die Rundfunkanstalten nutzen, vonnöten. Und dennoch, ganz offensichtlich stört sich die Nutzergemeinde an den abgehackten Bildsequenzen nicht sonderlich: Ob für Baby, Einzelhandel, Rechenzentrum oder Veranstaltung, die Zahl der Nutzer wächst trotzdem, ein Ende des Booms ist noch nicht in Sicht. Bis zum Endes des Jahres erwarten Fachleute providerabhängig 17 Millionen UMTS-Teilnehmer.

ErweiterteNutzungsmöglichkeiten

Und das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht: In nicht allzu ferner Zukunft werden beispielsweise mobile Breitbandkommunikation mit Fahrzeugen möglich oder über Nahbereichskommunikation (Near Field Communication, NFC) drahtlose Bezahlsysteme realisiert. Auch der Mobilfunkstandard UMTS rüstet weiter auf. Mit High Speed Uplink Packet Access (HSUPA) wird ein Übertragungsverfahren geschaffen, das höhere Datenraten im Uplink ermöglichen wird. Mit dem neuen Verfahren, das ein Teil des Release 6 von UMTS ist, konnten schon bis zu 5,8 Megabit/Sekunde erreicht werden. Seine Spezifikation im Standardisierungsgremium 3GPP ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Wie auch die Markttauglichkeit noch nicht bewiesen ist. Mobile und stationäre Endgeräte, die über Funk an Telefonnetz, Internet oder lokale Netze in Unternehmen oder Behörden angebunden sind, erweitern die Nutzungsmöglichkeiten dramatisch. Durch drahtlose Netze entfällt das aufwändige Verlegen von Kabeln, das teilweise aus Platz- oder Entfernungsgründen auch gar nicht sinnvoll realisierbar war. Völlig neue bildgestalterische Möglichkeiten eröffnen sich für Film, Funk und Fernsehen, weil die drahtlosen Kameras Live-Bilder von Ereignissen liefern können, die früher mit verkabelten Kameras nicht denkbar waren. Adhoc-Vernetzungen per Funk (kurzfristige Verbindung von Geräten ohne aufwändige Konfiguration) ermöglichen den spontanen und mobilen Datenaustausch.

Bild: Fotolia/Franz Pflügel
Drei/vier Bilder pro Sekunde können derzeit über gängige Mobilfunknetze verschickt werden. (Bild: Fotolia/Franz Pflügel)

Vielseitige Kameras

Die Kameras werden immer komplexer, ihre eingesetzte Anzahl immer höher, gleichzeitig kosten sie immer weniger. Längst werden neu zu errichtende Anlagen als digitale Netzwerke ausgelegt, die zentral gesteuert werden können. Momentan werden die vorhandenen analogen Systeme noch integriert, doch die Zukunft ist digital. Mit der Videodatenanalyse nimmt bereits die Kamera eine Selektion des Geschehens vor, das sie dann sendet und so den Datengau der Netze verhindert. Das erleichtert auch dem Leitstellenmitarbeiter die Arbeit, der nur noch einen Bildschirm zu überwachen hat, der nur dann etwas zeigt, wenn etwas passiert. Zwangsläufig ist der nächste Schritt die Einsetzung drahtloser Komponenten, unter anderen auch Kameras, die nicht nur einfacher und damit schneller zu installieren sind, sondern auch an Stellen positioniert werden können, die mit verkabelten Kameras nicht zu erreichen sind. So ist es häufig weniger die Frage, ob man sich mit drahtloser Kommunikation aus- oder aufrüstet, sondern eher, wann und ob ausreichend Schutz vor Störung durch Sabotage – zum Beispiel „Jamming“ (Störsender) – gewährleistet werden kann.

Die Übertragung über Funk zum Empfänger und von dort aufs Handy oder ins Internet ist keine Zauberei, sondern – noch etwas holprig – „State of the Art“. Die Verbreitung drahtloser Kommunikationssysteme steigt denn auch seit Jahren ebenso wie die Vielfalt der Produkte. Drahtlos heißt, dass Informationen über elektromagnetische Wellen, wie Funk oder optisch (Infrarot), zwischen den Kommunikationspartnern übertragen werden. Ein physikalischer Schutz des Mediums, den eine Leitung – sei es Kabel, Draht oder Glasfaserkabel – bietet, entfällt allerdings, was die Systeme störanfälliger macht.

Vorsicht vor Manipulation

Mit aller Steigerung des Komforts und der Mobilität geht freilich auch ein zusätzliches Gefährdungspotential der übermittelten Daten in der ersten Stufe einher, beispielsweise von der Kamera zum ersten Empfänger. Bei praktisch allen drahtlosen Kommunikationssystemen können Interferenzen und stark schwankende Kanalbedingungen zum Verlust der Kommunikationsfähigkeit des Systems führen. Die ausgesendeten elektromagnetischen Wellen können zudem aber auch von Dritten empfangen, aufgezeichnet, ausgewertet und eben auch beispielsweise durch Jamming manipuliert werden. Da ein Abhören der drahtlosen Kommunikation nicht vermeidbar ist, muss der Datenstrom mit sicheren Verschlüsselungs- und starken Authentisierungsverfahren so gesichert werden, dass eine Nutzung durch Unberechtigte und eine Verfälschung der Daten unmöglich ist oder zumindest sehr erschwert wird, beispielsweise durch Wi-Fi Protected Access (WPA).

Kommentar:
Die Trends in Sachen Video

Kameras werden immer billiger – immer intelligenter – recht bald werden wir nur noch dann ein Bild auf einem Monitor sehen, wenn die Kriterien der Beobachtungsnotwendigkeit auch wirklich erfüllt sind. Das heißt, der über das Drehkreuz hüpfende „Nicht“-Zahler wird gezeigt, nicht aber die vielen legal durch die Vereinzelungsanlage sich schleusenden Menschen. Der Graffitisprüher wird im Moment des Sprühens gezeigt, nicht aber der vor der Wand stehende wartende Fahrgast des ÖPNV. Datenschutz, Du musst jetzt tapfer sein, es gibt keine Argumente mehr für ein plakatives NEIN in Richtung Video. Datenvolumina werden dramatisch reduziert, Netzressourcen optimiert. Managementsysteme werden „open“ und vereinen die technologischen Kontrollmaßnahmen jedwelcher Art – der Leitstandsmitarbeiter ist in Zukunft ein Ingenieur und nicht mehr die Niedriglohn-Aushilfskraft. Denn hier werden wirkliche Entscheidungen gefällt werden müssen. Aber eine Sache bleibt: Funkübertragung bleibt zweitrangig, wenn es um wirkliche Verlässlichkeit geht! Frequenzbereiche sind mit Stand heute immer noch mit Garagentoröffnern und Lichtschaltern zu teilen. Gesicherte Übertragung von A nach B kann es so nicht geben. Es scheint, als habe sich die Frequenzverwaltung in unserem Lande in den letzten 15 Jahren mehr mit Namensänderungen beschäftigt (aus OPD wurde BAPT, aus RegTP letztlich Bundesnetzagentur), denn mit Innovationen – wir merken es schmerzlich und hängen ganz am Ende in der Nutzung von Übertragung via Funk. Denn ohne diese Organisation/Behörde wird nichts übertragen. Und da sind wir auch beim Resultat: Nichts Berichtenswertes!

Ulrich Skubsch, Inhaber USK-Consult-Video-Alarm-Funk und Öffentlich bestellter Sachverständiger u.a. für Funkübertragung und Alarmsysteme, www.skubsch.de

Drahtlose Sicherheitstechnik

Insbesondere bei der Sicherheitstechnik ist die drahtlose Kommunikation gefragt. Durch die Unabhängigkeit der Funkvideoanlagen von Kabelnetzen werden die Einsatzmöglichkeiten von Videoüberwachungen erheblich erweitert. Außenposten, weiter entfernte Zugänge oder Baustellen sind oft nur sehr aufwändig zu verkabeln, hier können Funkkameras mit Sensorikmeldern Überwachungsdefizite effizient und preiswert lösen. Die Einsatzvielfalt ist groß: Kameras können Transporte und hier besonders Werttransporte begleiten, Taxis, Häuser, Autos oder Boote sind leichter zu überwachen. Sehr aktuell kann der Klau von teuren Fotovoltaikanlagen, wie jüngst in Süddeutschland, schneller erkannt und bekämpft werden. Videoüberwachung ist für Feuerwehr und Polizei ein wichtiges Hilfsmittel, um Verkehrsflüsse oder Demonstrationen zu beobachten und dient der Kriminalitätsprävention und -verfolgung. Wach- und Sicherheitsdienste können mit verbesserten Videoanlagen ihren Auftrag effizienter erfüllen, auch Open-Air-Veranstaltungen werden durch Videotechnik überschaubarer. Hotelsicherheit, Messebeobachtung und Parkhausmanagement mit Nummernschilderkennung, sind weitere Einsatzmöglichkeiten mobiler Videotechnik, die auch Museen und Galerien schützen kann. Normale Funkkameras können je nach Modell unter günstigen Bedingungen sowie genehmigter Sendeleistung Bild und Ton bis zu mehreren 100 Meter Entfernung zwischen Sender und Empfänger ohne Verkabelung übertragen, wobei Sichtverbindung erwünscht ist. Sie benutzen dazu in der Regel die in Deutschland verfügbaren Frequenzbereiche von 2,4 und 5,6 Gigahertz. Durch Hindernisse, wie Gebäude, Bäume und sogar Nebel oder Regen, kann die Entfernung im ungünstigsten Fall und je nach Frequenz deutlich variieren. So sind Abschattungen, Reflexion, Beugung und Absorption bei der Planung von Funkübertragungen zu berücksichtigen.

Um die Ecke schauen

Zahlreiche Unternehmen der Branche haben sich des Dilemmas, dass Funkkameras nur dann brauchbare Daten liefern, wenn sie in Sichtweite des Empfängers installiert sind, angenommen und akzeptable Ergebnisse erzielt. Beispielsweise hat die Firma VTQ aus Querfurt ein System entwickelt, bei dem eine Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger unnötig ist. Bei ihrem digitalen Videofunksystem O.R.C.A, das sowohl als stationäres wie auch als mobiles System geliefert wird, werden die Video- und Audiosignale im MPEG-2-Verfahren komprimiert und im COFDM (Coded Orthogonal Frequency Division Multiplex) Modulationsverfahren übertragen. Dieses Vielträgerverfahren eignet sich hervorragend zur Übertragung von digitalen Daten, weil die Signale auf eine Vielzahl von Trägern aufgeteilt werden. Die Problematik der Mehrwegeausbreitung und Reflexionen entfällt, denn die Reflexionen, die bei der Übertragung innerhalb eines festgelegten so genannten Guardintervalls auftreten, werden positiv für die Ergebniszusammenstellung genutzt, die Übertragung wird sicherer. Falls Störungen durch andere Teilnehmer auftreten, kann problemlos zwischen dem 2,4 und dem 5,8 Gigahertz-Band gewechselt werden, um weiter zu senden. Ein digitaler Diversity-Empfänger, der immer mindestens zwei Antennen und Empfangssysteme verwendet, optimiert den Empfang. Der Empfänger sucht mit der MRC-Methode (Maximum Ratio Combining) aus verschiedenen eingehenden Signalen in Sekundenbruchteilen die jeweils besten Teile eines Signals aus, rechnet sie zusammen und sendet sie zu Bildschirm oder Recorder. Auch mit der Kommunikation zwischen Fahrzeugen haben sich die Sachsen-Anhaltiner beschäftigt. In zwei sich begegnenden Fahrzeugen (Differenzgeschwindigkeit 320 Kilometer/ Stunde) konnten mit dem System gestochen scharfe Bilder übermittelt werden.

Autor: Michael Hassenkamp, freier Journalist in Berlin

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ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Kennzeichenerkennung bei der Müllentsorgung

Fachartikel aus PROTECTOR 11/08, S. 26 bis 27

Technik verhindert illegale Müllbeseitigung

Kennzeichenerkennung gegen Betrüger

Die Firma Viridor Waste Management setzt in ihren Entsorgungsbetrieben ein Überwachungssystem ein, das automatisch aufgezeichnete Kennzeichendaten analysiert. So können Gewerbetreibende identifiziert werden, die ihre Abfälle widerrechtlich auf Hausmülldeponien abladen, um der Zahlung von Entsorgungsgebühren zu entgehen.

Bild: Dallmeier
Privater oder gewerblicher Müll? Bei Viridor in Großbritannien unterstützt ein automatisches Kennzeichenerkennungssystem illegale Müllbeseitigung. (Bild: Dallmeier)

Viridor ist in ganz Großbritannien tätig und bietet eine breite Palette an Dienstleistungen in den Bereichen Entsorgung und Recycling an. Das Unternehmen betreibt in Somerset 18 Entsorgungsanlagen. Auf allen Anlagen wird bereits seit zwei Jahren erfolgreich ein CCTV- Überwachungssystem eingesetzt. Das Problem der illegalen Müllbeseitigung führte jedoch dazu, dass zusätzlich ein automatisches Kennzeichener- kennungssystem von Dallmeier Electronic eingeführt wurde, mit dem Wiederholungstäter ausgemacht und gestoppt werden können. Das System wird jetzt an alle 18 Entsorgungsbetriebe ausgeliefert, so dass sich Gewerbetreibende nirgendwo im Land der Erfassung entziehen können.

Landesweites Problem

Privathaushalte haben einen Anspruch auf kostenlose Entsorgung ihres Mülls, wohingegen Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, für die Beseitigung von Gewerbemüll, wie er zum Beispiel bei Bauarbeiten anfällt, eine Gebühr zu bezahlen. Einige Firmen versuchen diese Zahlungen zu umgehen, indem sie vorgeben, Hausmüll zu entsorgen. Folglich gelangt ein nicht unwesentlicher Teil des von Unternehmen produzierten Mülls in Deponien und Entsorgungsanlagen im ganzen Land, deren Nutzung eigentlich privaten Haushalten vorbehalten ist. „Durch den Einsatz der Dallmeier-Technologie haben wir nun eine Möglichkeit, diesem Missbrauch Einhalt zu gebieten“, so Mike Nicholls, Contract Manager bei Viridor und zuständig für Projekte im öffentlichen Sektor.

Nutzungsmuster identifizieren

Um verdächtige Fahrzeuge zu identifizieren, hat Dallmeier ein ausgeklügeltes System entwickelt: Das System zeichnet alle auf das Gelände der Abfallbeseitigungsanlage fahrenden PKWs und Lieferwagen auf und registriert deren Kennzeichen. Mit einer von Dallmeier neu entwickelten Software-Anwendung – der sogenannten Frequent Tipper Application – lässt sich die Häufigkeit erfassen, mit der Fahrzeuge zum Müllabladen auf das Gelände fahren. Da mit den Daten immer auch ein Bild des Fahrzeugs aufgezeichnet wird, kann festgestellt werden, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lieferwagen oder einen PKW handelt. Durch eine einfache Extraktion und Analyse der gesammelten Informationen aller Anlagen lassen sich anschließend durch Datenabgleich Nutzungsmuster identifizieren. Eine Kombination von Dallmeier-Soft- und Hardware bietet Viridor und dem Somerset-Council sowohl ein qualitativ hochwertiges CCTV-System für allgemeine Anwendungen als auch die speziellen Tools, die zur Aufzeichnung und Analyse der Kennzeichen notwendig sind. Sämtliche Entsorgungsanlagen nutzen das gleiche Equipment: digitale Dallmeier Harddisk-Recorder, das Kennzeichenerkennungssystem DI-Detektor NPR sowie die Cam_inPix-Kameras DF3000A-DN und DDF3000AVDN. Gesteuert und verwaltet wird das Überwachungssystem über die Dallmeier-Softwaremodule PView und PGuard; der DI-Detector NPR nutzt die spezielle Dallmeier DI-Cape Software (Central Application for Pattern Evaluation) und das neue Datenabfragesystem.

Betriebsinterne Entwicklung

Mike Nicholls hatte sich vor seiner Entscheidung für Dallmeier gründlich informiert. Als es darum ging, für Viridor ein Kennzeichenerkennungssystem zu implementieren, sprachen seine bisherigen Erfahrungen für Dallmeier. Er war nicht nur vom guten Geschäftsverhältnis an sich beeindruckt, sondern auch davon, dass die gesamte Entwicklungsarbeit für das System betriebsintern erfolgen würde. So konnte er ganz sicher sein, dass das System letztendlich all seinen Anforderungen gerecht werden würde. Die Verfügbarkeit der umfassenden Informationen hat weitere Anwendungsmöglichkeiten für die aufgezeichneten Bilder und die Daten des NPR-Systems eröffnet. Eine der Managementfunktionen des NPR-Systems liefert beispielsweise eine grafische Darstellung der Stoßzeiten. Nicholls hat bereits eine Idee: „Sobald ich über ausreichend Daten verfüge, kann ich unser Personal gezielter einteilen und zu den Stoßzeiten mehr Mitarbeiter an stark frequentierten Müllbeseitigungsanlagen einsetzen.“

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Rechtsgrundlagen der Videoüberwachung 2008

Fachartikel aus PROTECTOR 11/08, S. 18 bis 19

Grenzen des Kameraeinsatzes

Rechtsgrundlagen der Videoüberwachung

Videoüberwachung ist öffentliches Dauerthema. Populärstes Beispiel: die verdeckte Überwachung bei Lidl. Im Mittelpunkt der Diskussion steht derzeit der Entwurf des BKA-Gesetzes „zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“, wonach Ton- und Videoaufzeichnungen auch in Wohnungen erlaubt sein sollen.

In der juristischen Fachwelt hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) Aufsehen erregt, wonach Bestimmungen des hessischen Polizeigesetzes sowie das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein zur Videoaufzeichnung von Kfz-Kennzeichen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Viele sehen Deutschland bereits auf dem Weg zum Überwachungsstaat. Wie häufig in solchen Diskussionen werden gesetzliche Regelungen gefordert, um die Bürger vor einer unkontrollierten Überwachung zu schützen. Dabei wird übersehen, dass sich sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung bereits seit Jahren mit dem Thema befassen und deshalb nicht wenige Regelungen bestehen, die diesen sensiblen Bereich normieren.

Sorgfältige Prüfung

Im Mittelpunkt steht dabei § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der im Jahre 2001 in das Datenschutzrecht aufgenommen wurde und seitdem Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen gewesen ist. Nach dieser Vorschrift ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) nur zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Wenn der Staat oder ein Gewerbetreibender also Videoüberwachung betreiben will, so hat er nicht nur zu prüfen, ob dies das „mildeste Mittel“ zur Wahrnehmung seiner Interessen ist, sondern ob nicht möglicherweise Rechtsgüter der gefilmten Personen in unverhältnismäßiger Weise betroffen sind. Wie eine solche Abwägung stattzufinden hat, hat das Amtsgericht Hamburg kürzlich in Bezug auf die Videoüberwachung einer bundesweit tätigen Kaffeehauskette vorgeführt (Urteil vom 22.04.2008). Danach ist eine Überwachung im Kassen- und Warenbereich nach § 6b BDSG zulässig, weil dort die Gefahr von Diebstählen und damit die Verletzung von Eigentumsrechten des Kaffeehausbetreibers besonders hoch ist. Hingegen ist das Filmen im Sitzbereich, in dem die Gäste beim Verzehr länger verweilen, unzulässig, weil dort in die Persönlichkeitsrechte der Kunden (insbesondere ihre soziale Interaktion) in unverhältnismäßiger Weise eingegriffen wird.

Öffentlich zugänglich

§ 6b BDSG befasst sich jedoch nur mit Räumlichkeiten, die für den Bürger öffentlich zugänglich sind, wie beispielsweise Kauf- und Warenhäuser, Banken, öffentlicher Straßenraum oder Parkhäuser. Räumlichkeiten, die nur aufgrund besonderer Erlaubnis betreten werden können, wie zum Beispiel Wohnungseigentumsanlagen, Werksgelände, private Wohnungen und Grundstücke oder auch Büros, Werkhallen und Lagerräume, unterfallen nicht dem Regelungsbereich der Vorschrift. Hier ist eine Videoüberwachung nur möglich, wenn die Betroffenen individuell einwilligen oder die Überwachung durch eine „andere Rechtsvorschrift“ erlaubt ist (vgl. § 4 Abs. 1 BDSG). Eine solche andere Vorschrift kann beispielsweise eine Betriebsvereinbarung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes darstellen. Danach hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der „Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.“

Fehlende Rechtssicherheit

Diese Regelung greift allerdings nur, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, was beispielsweise bei Lidl nicht der Fall war. Insofern fehlt in Bezug auf die Videoüberwachung von Büro- und Arbeitsräumen in der Tat eine Regelung, die für alle Beteiligten Rechtssicherheit schafft. Denn die Generalklausel des § 28 Abs. 1, wonach die Überwachung zur Wahrung berechtigter Interessen zulässig ist, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen, ist zu weit gefasst, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Vorschriften des BDSG nur dann Anwendung finden, wenn der Sachverhalt der Videoüberwachung nicht in anderen Gesetzen spezieller geregelt ist (sogenannte Subsidiarität). Dies betrifft insbesondere die Ordnungsbehörden, denen in den Polizeigesetzen der Länder sowie in der Strafprozessordnung näher beschriebene Befugnisse eingeräumt sind. Dabei ist die Videoüberwachung in der Regel nur erlaubt, wenn diese nach außen hin erkennbar ist. Nur in Ausnahmefällen ist eine verdeckte Überwachung zulässig, etwa wenn es Straftaten von erheblicher Bedeutung zu verhindern oder aufzuklären gilt. Inwieweit die einschlägigen Vorschriften gegen das Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“ verstoßen, entscheidet in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht. Wie bereits erwähnt, ist das anlassunabhängige und flächendeckende Aufzeichnen von Kfz-Kennzeichen vom BVerfG als unzulässig verworfen worden.

Konkretere Regelungen nötig

Inwieweit die flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums wirklich dabei hilft, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Erfahrungen aus anderen Ländern (zum Beispiel England) zeigen keine signifikante Abnahme der Kriminalität; vielmehr sind die Behörden teilweise nicht mehr in der Lage, die ungeheure Datenflut angemessen auszuwerten. Was die Überwachung von Verkaufsräumen (Kaufhäuser und Supermärkte) angeht, so ist der Trend zur Videoüberwachung hingegen weiter ungebrochen. Dies ist angesichts erheblicher Verluste durch Ladendiebstahl (im Jahre 2007 meldete der deutsche Einzelhandel Inventurdifferenzen von 3,3 Milliarden Euro) nicht verwunderlich. Wer jedoch an öffentlichen Verkaufsflächen Kameras installiert, muss dies gemäß § 6b Abs. 2 BDSG gesondert kenntlich machen. Ansonsten werden die durch Videoaufzeichnungen gewonnenen Beweise von den Gerichten nicht gewürdigt. Denn nach mittlerweile einhelliger Rechtsprechung soll der Ladeninhaber im Prozess keinen Vorteil durch den Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht erlangen. Das Thema Videoüberwachung wird also auch in Zukunft weiter für Diskussion sorgen. Aus rechtlicher Sicht wäre es sinnvoll, in Bezug auf den „nicht öffentlichen Bereich“ konkretere Regelungen zu erlassen, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Denn die Videoüberwachung ist – deren rechtmäßiger Einsatz vorausgesetzt – nach wie vor ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die leider immer noch ansteigende Kriminalität.

Dr. Ulrich Dieckert, Partner der überörtlichen Sozietät Roggelin Witt Wurm Dieckert, www.roggelin.de

Rechtslage Videoüberwachung 2009

Fachartikel aus PROTECTOR 5/09, S. 16 bis 17

Zwischen Kontrollieren und Spionieren

Zur Rechtslage bei der Videoüberwachung

Videoüberwachung greift generell in das per Grundgesetz festgelegte allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Nicht selten führt der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen in öffentlichen Bereichen zu Protesten von Datenschützern und zu Auseinandersetzungen mit den Behörden. In Unternehmen führen Firmenleitung und Personal- oder Betriebsräte kontroverse Diskussionen, um sich im Konflikt „Videoüberwachung“ zu einigen. Bundesdeutsche Gerichte müssen sich unvermindert mit Unstimmigkeiten und Klagen gegen Videoüberwachungsanlagen auseinander setzen.

Hinweis auf Videoüberwachung

Grundsätzlich muss bei der Planung einer Videoüberwachung geklärt werden: Soll eine Überwachung öffentlich zugänglicher oder nichtöffentlicher Räume vorgenommen werden – unter Umständen beides. Öffentlich zugängliche Räume können von allen Personen zu einem bestimmten Zweck betreten werden. Dazu gehören Einkaufspassagen, Tankstellen, Straßen und Plätze, aber auch Busse und Taxis. Videoaufnahmen, auf denen die Gesichter von Personen zu erkennen sind, gelten als personenbezogene Daten.

Bild: Pixelio/Fionn Große
Videoüberwachung ist oft Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen. Es gilt daher, einige grundlegende Regeln bei der Anwendung zu beachten. (Bild: Pixelio/Fionn Große)

Sie unterliegen deshalb den Datenschutzregelungen des Bundes und der Länder. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Räume generell zulässig (BDSG §6b). Besonders an solchen Stellen, die allgemein als kriminalitätsgefährdet gelten. Dabei handelt es sich um eine sogenannte offene Videoüberwachung, die mit einem deutlichen Hinweis auf eine Kameraanlage zu kennzeichnen ist. Als Hinweisschild kann das Piktogramm nach DIN 33450 dienen. Nichtöffentliche Räume sind solche, die nur von einem festgelegten Personenkreis betreten werden dürfen. Dazu zählen Werksgelände, Büros und Produktionshallen. Unternehmen begründen den Einsatz von Videotechnik gern damit, um ganz allgemein Diebstählen vorbeugen zu wollen. Letztendlich kämen derartige Maßnahmen der Firma und damit allen Mitarbeitern zugute. Jedoch gelten unklare, verwaschene Verdachtsmomente nicht als ausreichende Gründe für die Installation einer Videoüberwachungsanlage.

Nicht grundsätzlich verboten

Das Bundesarbeitsgericht hat für Videoüberwachungsanlagen in Unternehmen eindeutige Vorgaben gemacht. Der Arbeitgeber darf Videoüberwachung einsetzen, wenn er ein berechtigtes Interesse dafür nachweisen kann. In aller Regel heißt das, der Arbeitgeber will sein Eigentum und eventuell das von Dritten schützen. Laut Gesetz muss er die Vorgehensweise mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung abstimmen. Die betroffenen Arbeitnehmer können sich nicht immer auf die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte berufen. In der Betriebsvereinbarung sind unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: die zulässige Speicherdauer der Bilder. Laut Arbeitsgericht sind bis zu 60 Tage zulässig. Danach sind die Bilder zu löschen, außer, sie werden zur Beweissicherung benötigt. Weiterhin ist zu regeln, wer Zugriff auf die Bilddaten hat und wie lange die Überwachungsmaßnahme dauern soll.

Geheime Überwachung

Laut Strafprozessordnung (StPO) wird das Bestehen eines dringenden Verdachtes auf arbeits- oder strafrechtliche Verstöße gefordert, um eine verdeckte Videoüberwachung durchführen zu können. Weiterhin ist Bedingung, dass die Feststellung des Täters mit anderen Mitteln keine Erfolgsaussichten hat. Damit sind Mittel gemeint, die das Persönlichkeitsrecht wahren, zum Beispiel eine Befragung. Dass mit der Überwachung auch unbeteiligte Dritte mit erfasst werden können, ist dabei unerheblich. Eine geheime Videoüberwachung ist also nur dann erlaubt, wenn ein Verdacht gegen bestimmte Personen vorliegt und wenn diesem Verdacht ein räumlicher Bereich zugeordnet werden kann. Aufenthalts- und Sozialräume sowie Büros sind von der Videoüberwachung auszunehmen.

Das Bundesarbeitsgericht hat auch eindeutig festgelegt, dass es unzulässig ist, eine dauerhafte Videoüberwachung einzurichten, die der Kontrolle des Verhaltens und der Arbeitsleistung von Mitarbeitern dient. Dass diese Grenzen nicht immer scharf gezogen sind, zeigen Vorfälle aus jüngster Zeit – besonders dann, wenn in Unternehmen Betriebsräte fehlen.

Michael Orth, freier Journalist in Fredenbeck